Posts mit dem Label rechnung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label rechnung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Montag, 2. Mai 2011

content4u hat für download-service.de vor Gericht verloren

Content4u die bekannte Kostenfallen-Betreiberin der Gebrüder Adamca musste mit der Abofalle download-service.de vor dem Frankfurter Amtsgericht eine Riesenschlappe hinnehmen:

In einer Pressemitteilung der Verbraucherschutzzentrale Schleswig-Hollstein lesen wir das folgende

Die Firma Content4U GmbH, die seit Jahren Abofallen im Internet betreibt, hat vor dem Amtsgericht in Frankfurt am Main eine empfindliche Niederlage hinnehmen müssen.

Die dortige Richterin hatte zu beurteilen, ob der Preishinweis auf der
Seite download-service.de so deutlich gestaltet ist, dass es hier zu einem 2-Jahres-Vertrag über 192,- € (pro Monat 8,- €) gekommen sei.

Dies verneinte die Richterin. Der hier in Frage stehende Preishinweis sei eine allgemeine Geschäftsbedingung, die für den Verbraucher i. S. d. § 305c Abs. 1 BGB überraschend sei und somit nicht Vertragsbestandteil werde.

Infolgedessen fehlt den Forderungen die Rechtsgrundlage.


Dieses Urteil ist schon deswegen begrüßenswert, weil es den meisten Anbietern von Kostenfallen im Internet die Grundlage für ihre unberechtigten Forderungen eindeutig entzieht.

Ob die Gebrüder Adamca dieses Urteil genau so begrüßen, wie tausende abgezockter Verbraucher ?


Hier ein Screenshot von download-service.de, die als Nachfolger von  My-Downloads.de gilt, eine der zahlreichen Abofallen des Abofallen-Königs Michael Burat:



Minka hat gehört, daß den Abzockern auf Grund zahlreicher Beschwerden von Verbraucherseite das Bankkonto gekündigt wurde und rät, erst mal nix zu bezahlen und den Geldbeutel zu schonen

Betroffene, die eine Rechnung oder Mahnung in Papierform erhalten haben, sollten dieser widersprechen und erst mal abwarten.

Sollte ein richtiger Mahnbescheid eines deutschen Amtsgerichts zugestellt werden, dann unbedingt reagieren und ebenfalls (kostenlos) widersprechen. Dann sind erst mal die Abzocker wieder dran und müssen Gerichtskosten vorstrecken, für ein Verfahren mit ungewissem Ausgang. Nachdem sie in Frankfurt eine Schlappe erhalten haben ist die nächste Niederlage wohl auch in petto.

Sonntag, 12. Dezember 2010

outlets.de Abzocke mit Abofalle ohne Ende

Schnäppchensuche im Internet: Beliebt quer durch alle Gesellschaftsschichten – es gibt Hunderte Seiten, die Menschen ganz kostenlos helfen, viel Geld zu sparen. Aber genau mit diesem Köder locken Abzocker Zehntausende in ihre (Abo-) Falle.

„Outlets.de“ folgt dem Muster bekannter Vorbilder: Im Kleingedruckten auf der rechten Seite versteckt - der Preis für ein 2-Jahresabo: 96 Euro soll auch Daniela E., 30, bezahlen. Ihr Widerspruch wird nicht zur Kenntnis genommen, stattdessen erhält sie Mahnschreiben mit Androhung eines Schufa-Eintrages.

„Outlets.de“ ist der Nachfolger von „Fabriken.de“, AKTE berichtete über die Seite bereits im Frühjahr 2009. Damals ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen den Geschäftsführer, hatte eine Million Euro sichergestellt.

Was ist mit dem Geld passiert? Warum kann derselbe Geschäftsführer weitermachen, als sei nichts geschehen?

Sehen Sie das AKTE 2010 Video zum Thema outlets.de



Dienstag, 7. September 2010

Acoreus Inkasso im Kreuzfeuer der Medien

In verschiedenen Foren wie auf computerbild oder PC Welt häufen sich die Anfragen von verärgerten Konsumenten zu den fragwürdigen Methoden des Inkassounternehmens Acoreus.

Diese Firma versucht mit Inkassobüro-Aufschlägen bis zu 60 Euro auf uralte, zum Teil schon längst verjährte Minimalfordeungen das grosse Geld zu machen


Zum Video:

Donnerstag, 26. November 2009

Rechtsanwalt Frank Michalak übernimmt Forderungseinzug für Nachbarschaft24.net

Man merkt dass es allmählich auf Weihnachten zu geht und auf der Wunschliste der Abzocker wohl der Zweit-Ferrari steht. Mit einer groß angelegten Kampagne zur Verunsicherung von Internetnutzern wird massiv versucht das Abzockangebot Nachbarschaft24.net als seriös zu verkaufen – Ob man sich gerade mit RA Frank Michalak die richtige Personen als Schirmherrn des Forderungseinzugs ausgesucht hat wage nicht nur ich zu bezweifeln.

Um dem Abzockprojekt Nachbarschaft24.net zu neuem Glanz zu verhelfen wurden massig Pressemitteilungen veröffentlicht, welche sich auf ein Urteil zur “Rechtmäßigkeit” der Forderungen beziehen. Dabei hat die Nutzlosbranche wohl vergessen, dass es bereits ein vernichtendes Urteil gegen Nachbarschaft24.net gibt.

Fakt ist:

Internetsurfer, die auf die Website www.nachbarschaft24.net hereingefallen sind und nun mit Zahlungsaufforderungen und Mahnungen bombardiert werden, müssen die eingeforderten Beträge nicht zahlen. Das berichtet das Portal computerbetrug.de unter Berufung auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte.
Die Betreiber der Website, die das fast identische Layout der ebenfalls in Verruf geratenen Seite www.nachbarschaftspost.com sowie dasselbe Schweizer “Service-Center” nutzen, hatten von den meist durch Werbespam oder Werbeanrufe gelockten Nutzern neun Euro pro Monat bei einer Laufzeit von zwei Jahren – insgesamt also 216 Euro – gefordert. Dazu verschickte die “Netsolutions Trading FZE” aus Dubai zunächst Mahnungen und beauftragte anschließend Inkassounternehmen und Anwälte.
Schließlich riskierte die dubiose Firma den Gang vor Gericht und verklagte eine Berlinerin auf die besagten 216 Euro. Vor Gericht fing sich die Netsolutions FZE allerdings eine schallende Ohrfeige ein, denn der Richter fragte sich, wofür eigentlich gezahlt werden solle: “So ist eine Leistungspflicht der Klägerin nicht erkennbar, so dass die Verpflichtung zur Zahlung eines Entgelts in einem auffälligen Missverhältnis zur (nicht vorhandenen) Gegenleistung stünde.”

Entscheidung ist rechtskräftig


Da der zu zahlende Betrag zudem in den AGB versteckt wird und sonst nichts auf eine etwaige Zahlpflicht des Interessenten hinweist, kam das Gericht zu dem Schluss:

“Zudem verstößt ein etwaiger Vertrag so gegen das Transparenzgebot und ist deshalb unwirksam.” Das Gericht ließ keine Berufung gegen die Entscheidung zu, das Urteil ist damit rechtskräftig (Amtsgericht Mitte, Urteil vom 05.11.2008 – Az.: 17 C 298/08).

Betroffenen ähnlich gestrickter Webseiten wird geraten, Mahnungen oder Mahnbescheiden zu widersprechen und ebenfalls nicht zu zahlen. Im Zweifel können sie sich zudem an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden.

Quelle:http://abzocknews.de und http://konsumer.info

Mehr Infos auch auf: http://onlinedetektiv.com

Sonntag, 30. August 2009

SETZT PROINKASSO AUF DUMMENFANG ? AKTUELLE WARNUNG !

BEVOR DIE LICHTER AUSGEHEN IN HANAU SCHNELL NOCH EINEN RECHNUNGSLAUF LOSGETRETEN ?

Die Büroräume sind von der Stadt gekündigt, die Lizenz ist vom Gericht in Frage gestellt und was jetzt ? Vielleicht schnell noch mal an alle Adressen im Datenbestand eine Rechnung verschicken ?

Frechheit siegt und: Genug Dumme wird man sicherlich finden, die einfach zahlen ohne groß zu hinterfragen.

“Ich mache zur Zeit in meinen Beratungen fast nichts anderes mehr, als Anfragen zu diesem Thema zu beantworten”, sagt Günter Pfaff, Verbraucherberater für Südthüringen. Auslöser für den Andrang in seinen Büros in Bad Salzungen und Schmalkalden ist eine Firma “Proinkasso GmbH” aus Hanau.

Quelle: stz-online.de / Zum Artikel

Samstag, 15. August 2009

Betreiber von Softwaresammler.de und Opendownload.de gibt sich geschlagen

Abofallen-Betreiber zahlt nach über einem Jahr Geld für Mandant zurück Rückzahlung

Ein Mandant hatte im Jahre 2008 bereits einmal 96,00 Euro an den Betreiber von Opendownload.de gezahlt. Im Jahre 2009 wollte die Firma erneut 96,00 Euro, diesmal für das zweite angebliche Vertragsjahr.

Dem Mandanten wurde das zu bunt: er drehte den Spieß um und engagierte mich, um die Kosten für das zweite Jahr abzuwehren und für das erste Jahr zurück zu holen.

Beides gelang innerhalb weniger Wochen: die Content Services Limited verzichtete auf die Kosten für das zweite Vertragsjahr und zahlte auch die bereits im Vorjahr gezahlten 96,00 Euro an mich zurück. Trotz Rechtsanwaltsgebühren für meine Tätigkeit konnten dem Mandanten noch ca. 50 Euro ausgezahlt werden.

Quelle: Kanzlei Meier

Weiterführende Informationen auch bei : http://onlinedetektiv.com

Mittwoch, 29. Juli 2009

NEUER SCHLAG GEGEN OPENDOWNLOAD MIT GERICHTSURTEIL

Die Betreiberin der Abofalle opendownload.de, die von Alexander Varin vertretene Content Service Limited, Mundenheimer Str. 70 in 68219 Mannheim, musste nun vor dem Amtsgericht Mannheim eine weitere Niederlage auf ganzer Linie einstecken.

Ein Internetnutzer aus Issum war über einen AdWords Link auf eine Seite gelotst worden, die nach Behauptung der Content Services Limited zum Portal opendownload.de gehörte. Dort hatte er seine Daten eingegeben und - von Kostenhinweis bzw. Widerrufsrechtsverzicht war nichts zu sehen - hatte sich nach Erhalt der Daten per E-Mail auch eingeloggt. Kurze Zeit später erhielt er eine Rechnung, wonach er für einen 12-Monatszugang für www.opendwonload.de EUR 96,00 zahlen solle. Die Kanzlei Richter Berlin hatte den Internetnutzer vertreten und die Forderung zurückgewiesen und die Content Services Limited zugleich unter Fristsetzung zur Aufgabe der Berühmung hinsichtlich der Zahlungsforderung aufgefordert. Dennoch hatte die Content Services Limited die Forderungssache an den für derartige Inkassodienste einschlägig bekannten Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück abgegeben. Nachdem dieser dann erneut mit einer Zahlungsforderung direkt an den Internetnutzer herantrat, erhob dieser vertreten durch die Kanzlei Richter Berlin sofort Klage auf negative Feststellung, d. h. auf Feststellung des Nichtbestehens der Zahlungsforderung.

Für die Content Services Limited meldete sich dann der ebenfalls einschlägig bekannte Münchner Rechtsanwalt Bernhard Syndikus mit einer Verteidigungsanzeige und einem immerhin 15 Seiten umfassenden Klageerwiderungsschriftsatz. Hierin wurde umfassend vorgetragen, wie "der Internetnutzer" so auf das Portal opendownload.de komme und wie dieses und dessen Anmeldeseite beschaffen sei. Dies geschehe angeblich über die Startseite www.opendownload.de und von dort aus komme man auf die Anmeldeseite, auf der der Kostenhinweis und der Widerrufsverzicht erkennnbar seien. Das Entgelt sei daher ebenso wirksam vereinbart worden wie der Verzicht auf das Widerrufsrecht.

Im ersten Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Mannheim blieb die Beklagte säumig, so dass gegen die Content Services Limited zunächst Versäumnisurteil [pdf] erging. Auf deren Einspruch fand dann am 17.06.2009 erneut Termin zur mündlichen Verhandlung beim Amtsgericht Mannheim statt. Hier erschienen für Rechtsanwalt Bernhard Syndikus dessen Terminsvertreterin Rechtsanwältin Seyffahrth sowie assistierend der ebenfalls der Netzgemeinde nicht völlig unbekannte Mitarbeiter Alexander J. Kleinjung. Das Amtsgericht machte nach Anhörung der Parteien klar, dass nach seiner Auffassung die Ansprüche nicht begründet seien und wies insbesondere das Argument der Beklagtenvertretung zurück, die Wertungen des Urteils des BGH NJW 2006, 1971 seien auf den vorliegenden Fall anwendbar. In nachgelassenem Schriftsatz verwies die Kanzlei Richter Berlin insbesondere noch einmal darauf, dass die Content Services Limited überhaupt nicht vorgetragen habe, wie genau der konkrete Vertrag denn zustandegekommen sei (welche konkrete Webseite aufgerufen?), da es offenbar eine Unmenge an Landingpages unterschiedlichen Aussehens gebe. Ausdrücklich wurde anhand des Falles theorie-test.com und den dortigen Tricksereien mit Subpages die Relevanz substantiierten, d. h. hinreichend konkreten Vortrags verdeutlicht.

Unter dem 10.07.2009 erhielt die Kanzlei Richter Berlin dann ein Schreiben der zuvor so scheinbar kampfbereiten Beklagtenvertretung, wonach sich die Beklagte dazu entschlossen habe,

"die Sache nicht weiter streitig zu verfolgen."

Man entlasse

"den Kläger mit Wirkung ex tunc aus diesem Vertrag"

Die streitgegenständliche Rechnung sei

"ausdrücklich gegenstandslos"

Das Feststellungsinteresse des Internetnutzers sei damit weggefallen, so die Argumentation der Beklagten mit dem ersichtlichen Ziel, eine begründete Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim zu verhindern. Offenbar um auch ganz sicher zu sein, dass das Gericht nicht im Rahmen der Kostenentscheidung doch noch ungünstige rechtliche Ausführungen macht, erklärte die Beklagtenvertretung weiterhin

"die Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen."

Auch ein Kostenfestsetzungsbeschluss mit dem Namen der Content Services Limited auf der Schuldnerseite war offenbar nicht gewünscht. Anders ist es nicht zu erklären, dass die Beklagtenvertretung die Kanzlei Richter Berlin zur Vermeidung eines Kostenfestsetzungsverfahrens auch noch gleich anbot:

"Falls Sie mir unmittelbar Ihre Reisekosten und die Reise- und Abwesenheitskosten Ihres Mandanten mitteilen, kann der Ausgleich der Verfahrenskosten unmittelbar an Sie erfolgen, ohne dass das Kostenfestsetzungsverfahren durchlaufen werden müsste."

So weit, so ungewöhnlich.

zitiert von Kanzlei Richter / Berlin: http://tinyurl.com/lnam5k