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Montag, 2. Mai 2011

content4u hat für download-service.de vor Gericht verloren

Content4u die bekannte Kostenfallen-Betreiberin der Gebrüder Adamca musste mit der Abofalle download-service.de vor dem Frankfurter Amtsgericht eine Riesenschlappe hinnehmen:

In einer Pressemitteilung der Verbraucherschutzzentrale Schleswig-Hollstein lesen wir das folgende

Die Firma Content4U GmbH, die seit Jahren Abofallen im Internet betreibt, hat vor dem Amtsgericht in Frankfurt am Main eine empfindliche Niederlage hinnehmen müssen.

Die dortige Richterin hatte zu beurteilen, ob der Preishinweis auf der
Seite download-service.de so deutlich gestaltet ist, dass es hier zu einem 2-Jahres-Vertrag über 192,- € (pro Monat 8,- €) gekommen sei.

Dies verneinte die Richterin. Der hier in Frage stehende Preishinweis sei eine allgemeine Geschäftsbedingung, die für den Verbraucher i. S. d. § 305c Abs. 1 BGB überraschend sei und somit nicht Vertragsbestandteil werde.

Infolgedessen fehlt den Forderungen die Rechtsgrundlage.


Dieses Urteil ist schon deswegen begrüßenswert, weil es den meisten Anbietern von Kostenfallen im Internet die Grundlage für ihre unberechtigten Forderungen eindeutig entzieht.

Ob die Gebrüder Adamca dieses Urteil genau so begrüßen, wie tausende abgezockter Verbraucher ?


Hier ein Screenshot von download-service.de, die als Nachfolger von  My-Downloads.de gilt, eine der zahlreichen Abofallen des Abofallen-Königs Michael Burat:



Minka hat gehört, daß den Abzockern auf Grund zahlreicher Beschwerden von Verbraucherseite das Bankkonto gekündigt wurde und rät, erst mal nix zu bezahlen und den Geldbeutel zu schonen

Betroffene, die eine Rechnung oder Mahnung in Papierform erhalten haben, sollten dieser widersprechen und erst mal abwarten.

Sollte ein richtiger Mahnbescheid eines deutschen Amtsgerichts zugestellt werden, dann unbedingt reagieren und ebenfalls (kostenlos) widersprechen. Dann sind erst mal die Abzocker wieder dran und müssen Gerichtskosten vorstrecken, für ein Verfahren mit ungewissem Ausgang. Nachdem sie in Frankfurt eine Schlappe erhalten haben ist die nächste Niederlage wohl auch in petto.

Dienstag, 15. März 2011

Eventus Lernsysteme GmbH zockt ab mit eu-routenplaner.com

Da hat sich vor ein paar Jahren eine feine Truppe gefunden, um unbedarfte Surfer über den Tisch zu ziehen. Seitdem machen die Herren Christian Wagner, Christof Michael und Darko Vipic mit den verschiedensten Abzockprojekten das Internet unsicher.

Neben dem dreisten online-einbuergerungstest.de der Cybertainment GmbH war/ist besonders die Masche mit den Fahrschultests und Routenplanern ein Ärgernis. Die wurde schon von den Vorgängerfirmen ProCode Marketing GmbH, Hama Media GmbH, New Content GmbH sowie der Cybertainment Gmbh betrieben. Anfang des Jahres wurde die Cybertainment Gmbh umbenannt und heisst nun Eventus Lernsysteme GmbH.
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin).
Aktenzeichen: HRB 116654 B
Bekannt gemacht am: 10.02.2010 12:00 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:

Veränderungen

09.02.2010

Cybertainment GmbH, Berlin, Potsdamer Str. 96, 10785 Berlin. Firma: Eventus Lernsysteme GmbH Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.01.2010 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma, Sitz)..
Quelle: Handelsregister

Da nach der Umbenennung die Firma Cybertainment GmbH nun mehr zur Historie gehört, war es den Verantwortlichen Herren wohl egal, so dass sie unter dem alten Namen Cybertainment GmbH noch fleissig per Spam geworben haben für ihre Test-Abzockseiten. Und mit der aktuellen Firma Eventus Lernsysteme GmbH ist man wieder mit einem Routenplaner auf Kundenfang. Die dazugehörende Webseite wurde erst im Mai registriert und ist zu erreichen unter:
  • eu-routenplaner.com
Der Kostenhinweis ist hier, wie gewohnt, wieder nur im Kleingedruckten versteckt. Ob die Opfer den aber zu sehen bekommen, darf angesichts der bekannten Tricks der Gauner bezweifelt werden.

Zu Schluss sei noch erwähnt, dass sich auch der Firmensitz der Eventus Lernsysteme GmbH geändert hat. Man residiert nun nicht mehr am Potsdamer Platz und ist umgezogen in die Karl-Liebknecht-Strasse 5

IMPRESSUM von eu-routenplaner.com:

Eventus Lernsysteme GmbH
Karl-Liebknecht-Str. 5
10178 Berlin
Geschäftsführer Christof Michael
Handelsregisternummer HRB 16654
Steuernummer 37/413/21623
USt.-Id.-Nr. DE 261999341
Telefon 018050126701
Telefax 0900 57 77 719
Email: support@eventus-lernsysteme.de
webseite: eventus-lensysteme.de

Es gibt eine negative W.O.T. Scorecard hier

Ausserdem befindet sich eu-routenplaner.com von eventus in der Abzocker-Datenbank von computerbild

WARNUNG: man hat trotz Neustrukturierung nichts dazugelernt und zockt anscheinend fleissig weiter ab.

Diesmal werden die Opfer sogar zu Hause angerufen und man versucht diese dann am Telefon einzuschüchtern und zu Zahlungen für angeblich eingegangene Abos zu bewegen

Siehe auch Kommentar auf abzocknews
Quelle: antiabzockenet

Dienstag, 1. Februar 2011

www.eu-verbraucher.de - Neue Webseite klärt über Abofallen auf

Kehl – Verbraucher müssen im Internet genauso wachsam sein wie im wirklichen Leben – unter diesem Motto steht die Informationskampagne des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland über Abo-Fallen im Internet. Ziel ist es, Verbraucher umfassend zu informieren: Damit sie die Tricksereien frühzeitig erkennen und auch ihr Verhalten im Internet ändern.
Wie sieht die Gesetzeslage aus und welche Urteile sollte man kennen?

Auf der neuen Internetseite www.Vorsicht-im-Netz.de erhalten Verbraucher Antworten auf alle wichtigen Fragen: Woran erkenne ich Abo-Fallen und welche Maschen nutzen ihre Betreiber? Was kann man tun, um nicht in die Falle zu tappen? Wie sieht die Gesetzeslage aus und welche wichtigen Urteile sollte man kennen? Hilfestellungen gibt es auch für all diejenigen, die bereits in eine Abo-Falle getappt sind. Dafür stehen Musterbriefe und Informationen bereit, wie sie ihre Rechte gegenüber dem Anbieter selbst durchsetzen können.
Um das Verständnis weiter zu erleichtern, gibt es auf dieser Website zusätzlich Videobeiträge, ein Quizspiel und ein Diskussionsforum: Dort können sich betroffene Verbraucher untereinander austauschen oder auch bei den Juristen des EVZ Deutschland in rechtlichen Fragen Rat einholen.
Europäische Dimension des Problems im Blick: das EVZ Deutschland

Durch den Projektträger, das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland, wird auch die europäische Dimension des Problems berücksichtigt: Gerade im Zusammenhang mit „Internetabzocke“ nutzen viele unseriöse Anbieter einen Geschäftssitz im EU-Ausland, um ihre Identität zu verbergen, ihre Haftung auszuhebeln und die Rechtsdurchsetzung gegen sie zu vereiteln. Weil sich Verbraucher hierdurch besonders verunsichern lassen, besteht in dieser Hinsicht ein besonderer Informationsbedarf. Das EVZ Deutschland ergänzt somit die Informationsangebote der Verbraucherzentralen. Es ist ausschließlich grenzüberschreitend tätig und hat die Aufgabe, über die Chancen und Risiken des EU-Binnenmarktes zu informieren und das Vertrauen in den gemeinsamen Markt zu stärken. Mehr Informationen über die Tätigkeiten des EVZ Deutschland finden sie auf dessen Homepage: www.eu-verbraucher.de

Finanziert wird das Projekt durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Sonntag, 12. Dezember 2010

outlets.de Abzocke mit Abofalle ohne Ende

Schnäppchensuche im Internet: Beliebt quer durch alle Gesellschaftsschichten – es gibt Hunderte Seiten, die Menschen ganz kostenlos helfen, viel Geld zu sparen. Aber genau mit diesem Köder locken Abzocker Zehntausende in ihre (Abo-) Falle.

„Outlets.de“ folgt dem Muster bekannter Vorbilder: Im Kleingedruckten auf der rechten Seite versteckt - der Preis für ein 2-Jahresabo: 96 Euro soll auch Daniela E., 30, bezahlen. Ihr Widerspruch wird nicht zur Kenntnis genommen, stattdessen erhält sie Mahnschreiben mit Androhung eines Schufa-Eintrages.

„Outlets.de“ ist der Nachfolger von „Fabriken.de“, AKTE berichtete über die Seite bereits im Frühjahr 2009. Damals ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen den Geschäftsführer, hatte eine Million Euro sichergestellt.

Was ist mit dem Geld passiert? Warum kann derselbe Geschäftsführer weitermachen, als sei nichts geschehen?

Sehen Sie das AKTE 2010 Video zum Thema outlets.de



Freitag, 29. Januar 2010

Top-of-software die neue große Abofalle?

Es gibt einen neuen Stern am Abzockhimmel kostenpflichtiger Downloadportale: top-of-software heisst das neue Projekt der bisher in der Nutzlosbranche noch nicht in Erscheinung getretenen Antassia GmbH, welche nicht nur in Layout und Struktur den bisher einschlägig bekannten Angeboten von opendownload und softwaresammler der unrühmlich bekannten Content Services Ltd. des Alexander Varin ähnlich sieht.

Auf der Startseite von top-of-software befindet sich wie bei solchen Projekten üblich zunächst erst mal kein Preishinweis.

Wer das Angebot annehmen möchte, muss sich anmelden wobei der Nutzer dann einen winzigen Preishinweis der auf ihn zukommenden Kosten entdecken kann: 92 Euronen Abokosten bei einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren macht insgesamt 192 Euro für die zweifelhafte Ehre, sich bei top-of-software seine Software holen zu können, die woanders völlig kostenlos zu haben ist.

Es bleibt abzuwarten bis die Verbraucher, die in diese Internetfalle getappt sind, von Antassia gemahnt und später von den einschlägig bekannten Anwälten so lange unter Druck gesetzt werden, bis viele user schliesslich entnervt bezahlen, obwohl sie es eigentlich besser wissen sollten. Schliesslich sind täglich Meldungen und Sendungen zum Thema Abzocke im Internet mit Download von FREEware in den Medien.

Wer also mit Rechnungen und Mahnungen zu diesem Portal konfrontiert und abgenervt wird, sollte unbedingt die Ratschläge und Hinweise vom Verbraucherschutz und freien Konsumentenschutz-Portalen beherzigen, und alles ignorieren was von Abzockern kommt.

Wer dennoch bezahlt unterstützt nämlich das System der Internetabzocke mit unberechtigten Gebühren für FREEware für welche die genannten Anbieter gar keine Lizenzen haben, um diese überhaupt vermarkten zu dürfen.

Donnerstag, 21. Januar 2010

Das Justizministerium sagt: Abo-Fallen im Internet soll man nicht bezahlen

Zum ersten Mal überhaupt hat sich jetzt das Bundesjustizministerium zu Abo-Fallen im Internet geäußert. Die Aussage der Justizministerin lässt dabei an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Sie lautet schlichtweg: "Nichts bezahlen!".

Seit über vier Jahren verdienen skrupellose Abzocker im Internet Geld mit sogenannten Abo-Fallen. Die Masche ist dabei so einfach wie sie wirksam ist. Die Hintermänner sogenannter Nutzlosdienste stellen Internetseiten online, auf denen sie attraktive und scheinbar kostenlose Dienste anbieten. Um diese Dienste dann nutzen zu können, soll man sich lediglich anmelden und die AGB`s akzeptieren.

Wer darauf hereinfällt und seine Daten einträgt, erhält wenig später eine Email mit einer saftigen Rechnung. Durch das Eintragen seiner Daten habe man angeblich einen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen, heißt es darin.

Wer nicht sofort bezahlt, wird von den Betreibern solcher Seiten und ihren Helfershelfern massiv unter Druck gesetzt. Mahnungen, Drohbriefe und sogar Anrufe sollen dazu führen, dass zumindest ein gewisser Prozentsatz der Abgezockten die ungerechtfertigten Forderungen bezahlt.

Die Politik sah dem üblen Treiben lange relativ ungerührt zu. Erst jetzt meldet sich erstmals das Bundesjustizministerium zum Thema Abofallen im Internet zu Wort. Und die Aussagen des Ministeriums von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sind an Deutlichkeit nicht zu überbieten. Sie lauten unter anderem wie folgt:

" In jedem Fall gilt: Nicht zahlen! Bei den Anbietern kann es sich um Kapitalgesellschaften mit geringer Haftungssumme und Sitz im Ausland handeln, die zudem im sogenannten Impressum lediglich eine Briefkastenadresse angeben. In diesen Fällen sind gezahlte Beträge nur schwer zurückzuerlangen. Sie haben bei dieser Vorgehensweise in der Regel nichts zu befürchten: Unseriöse Anbieter setzen darauf, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher aus Angst oder um Ärger zu vermeiden zahlen, und machen die behaupteten Ansprüche nur selten gerichtlich geltend.
* Nicht unter Druck setzen lassen! Auf gewöhnliche Rechnungen und Mahnungen müssen Sie nicht reagieren..."

Das deutsche Bundesjustizministerium erklärt also, dass Opfer von Abofallen im Internet nicht bezahlen müssen. " Vor­aus­set­zung für einen Ver­trag ist näm­lich, dass beide Par­tei­en über­ein­stim­men­de Wil­lens­er­klä­run­gen ab­ge­ben, die alle we­sent­li­chen Punk­te - also auch den Preis - ent­hal­ten ", so das Ministerium auf seinen Internetseiten.

Eine politische Lösung des Problems ist trotzden erst einmal nicht zu erwarten - zumindest nicht aus Deutschland. Stattdessen schiebt das Ministerium die Verantwortung auf europäische Ebene ab. "Die Bun­des­re­gie­rung ist der Auf­fas­sung, dass zum Schutz der Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher ein eu­ro­pa­weit ein­heit­li­ches Vor­ge­hen gegen Kos­ten­fal­len im In­ter­net ge­bo­ten ist", heißt es. Deshalb habe man das Thema der Eu­ro­päi­schen Kom­mis­si­on unterbreitet. Dort solle es in eine Richt­li­nie über Rech­te der Ver­brau­cher münden.

Minka meint: das kann also noch lange dauern.

Quellen: http://www.bmj.bund.de/Abofallen
http://computerbetrug.de
http://www.abzocknews.de/

Inzwischen können sich verunsicherte Verbraucher bei uns kostenfrei informieren.