Schnäppchensuche im Internet: Beliebt quer durch alle Gesellschaftsschichten – es gibt Hunderte Seiten, die Menschen ganz kostenlos helfen, viel Geld zu sparen. Aber genau mit diesem Köder locken Abzocker Zehntausende in ihre (Abo-) Falle.
„Outlets.de“ folgt dem Muster bekannter Vorbilder: Im Kleingedruckten auf der rechten Seite versteckt - der Preis für ein 2-Jahresabo: 96 Euro soll auch Daniela E., 30, bezahlen. Ihr Widerspruch wird nicht zur Kenntnis genommen, stattdessen erhält sie Mahnschreiben mit Androhung eines Schufa-Eintrages.
„Outlets.de“ ist der Nachfolger von „Fabriken.de“, AKTE berichtete über die Seite bereits im Frühjahr 2009. Damals ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen den Geschäftsführer, hatte eine Million Euro sichergestellt.
Was ist mit dem Geld passiert? Warum kann derselbe Geschäftsführer weitermachen, als sei nichts geschehen?
Sehen Sie das AKTE 2010 Video zum Thema outlets.de
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Sonntag, 12. Dezember 2010
Samstag, 15. August 2009
Betreiber von Softwaresammler.de und Opendownload.de gibt sich geschlagen
Abofallen-Betreiber zahlt nach über einem Jahr Geld für Mandant zurück Rückzahlung
Ein Mandant hatte im Jahre 2008 bereits einmal 96,00 Euro an den Betreiber von Opendownload.de gezahlt. Im Jahre 2009 wollte die Firma erneut 96,00 Euro, diesmal für das zweite angebliche Vertragsjahr.
Dem Mandanten wurde das zu bunt: er drehte den Spieß um und engagierte mich, um die Kosten für das zweite Jahr abzuwehren und für das erste Jahr zurück zu holen.
Beides gelang innerhalb weniger Wochen: die Content Services Limited verzichtete auf die Kosten für das zweite Vertragsjahr und zahlte auch die bereits im Vorjahr gezahlten 96,00 Euro an mich zurück. Trotz Rechtsanwaltsgebühren für meine Tätigkeit konnten dem Mandanten noch ca. 50 Euro ausgezahlt werden.
Quelle: Kanzlei Meier
Weiterführende Informationen auch bei : http://onlinedetektiv.com
Ein Mandant hatte im Jahre 2008 bereits einmal 96,00 Euro an den Betreiber von Opendownload.de gezahlt. Im Jahre 2009 wollte die Firma erneut 96,00 Euro, diesmal für das zweite angebliche Vertragsjahr.
Dem Mandanten wurde das zu bunt: er drehte den Spieß um und engagierte mich, um die Kosten für das zweite Jahr abzuwehren und für das erste Jahr zurück zu holen.
Beides gelang innerhalb weniger Wochen: die Content Services Limited verzichtete auf die Kosten für das zweite Vertragsjahr und zahlte auch die bereits im Vorjahr gezahlten 96,00 Euro an mich zurück. Trotz Rechtsanwaltsgebühren für meine Tätigkeit konnten dem Mandanten noch ca. 50 Euro ausgezahlt werden.
Quelle: Kanzlei Meier
Weiterführende Informationen auch bei : http://onlinedetektiv.com
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Mittwoch, 15. Juli 2009
VORSICHT! JETZT KOMMEN MAHNBESCHEIDE
VORSICHT! JETZT KOMMEN MAHNBESCHEIDE !
DIE URLAUBSZEIT IST DA UND Internet-Abzocker erhöhen den Druck auf ihre vermeintlichen Kunden.
Sie verschicken nicht nur Rechnungen und Mahnungen, sondern jetzt auch gerichtliche Mahnbescheide.
WER DIE FRIST URLAUBSBEDINGT VERSÄUMT UND NICHT FRISTGEMÄSS (14 Tage) WIDERSPRUCH EINLEGT (kostenlos, durch Setzen des Häkchens "Widerspruch" auf dem gelben Formular) HAT EIN PROBLEM !
Das ist jetzt ein großer Unterschied:
Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert, müssen Sie reagieren und innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen sonst wird der Mahnbescheid rechtskräftig und dann kann bald der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen und vollstrecken.
Keiner prüft, ob der Anspruch wirklich besteht:
Inzwischen werden aber erste Mahnbescheide an die Opfer geschickt und auf diese gerichtlichen Mahnbescheide muss man unbedingt reagieren !!!
Was genau zu tun ist, erklärt Rechtsanwalt
Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern auf dem Video rechter Hand ---->>
und hier sein Interview mit Rechts-Tipps: http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/29/0...589757,00.htm
DIE URLAUBSZEIT IST DA UND Internet-Abzocker erhöhen den Druck auf ihre vermeintlichen Kunden.
Sie verschicken nicht nur Rechnungen und Mahnungen, sondern jetzt auch gerichtliche Mahnbescheide.
WER DIE FRIST URLAUBSBEDINGT VERSÄUMT UND NICHT FRISTGEMÄSS (14 Tage) WIDERSPRUCH EINLEGT (kostenlos, durch Setzen des Häkchens "Widerspruch" auf dem gelben Formular) HAT EIN PROBLEM !
Das ist jetzt ein großer Unterschied:
Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert, müssen Sie reagieren und innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen sonst wird der Mahnbescheid rechtskräftig und dann kann bald der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen und vollstrecken.
Keiner prüft, ob der Anspruch wirklich besteht:
Inzwischen werden aber erste Mahnbescheide an die Opfer geschickt und auf diese gerichtlichen Mahnbescheide muss man unbedingt reagieren !!!
Was genau zu tun ist, erklärt Rechtsanwalt
Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern auf dem Video rechter Hand ---->>
und hier sein Interview mit Rechts-Tipps: http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/29/0...589757,00.htm
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