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Sonntag, 12. Dezember 2010

outlets.de Abzocke mit Abofalle ohne Ende

Schnäppchensuche im Internet: Beliebt quer durch alle Gesellschaftsschichten – es gibt Hunderte Seiten, die Menschen ganz kostenlos helfen, viel Geld zu sparen. Aber genau mit diesem Köder locken Abzocker Zehntausende in ihre (Abo-) Falle.

„Outlets.de“ folgt dem Muster bekannter Vorbilder: Im Kleingedruckten auf der rechten Seite versteckt - der Preis für ein 2-Jahresabo: 96 Euro soll auch Daniela E., 30, bezahlen. Ihr Widerspruch wird nicht zur Kenntnis genommen, stattdessen erhält sie Mahnschreiben mit Androhung eines Schufa-Eintrages.

„Outlets.de“ ist der Nachfolger von „Fabriken.de“, AKTE berichtete über die Seite bereits im Frühjahr 2009. Damals ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen den Geschäftsführer, hatte eine Million Euro sichergestellt.

Was ist mit dem Geld passiert? Warum kann derselbe Geschäftsführer weitermachen, als sei nichts geschehen?

Sehen Sie das AKTE 2010 Video zum Thema outlets.de



Freitag, 29. Januar 2010

Top-of-software die neue große Abofalle?

Es gibt einen neuen Stern am Abzockhimmel kostenpflichtiger Downloadportale: top-of-software heisst das neue Projekt der bisher in der Nutzlosbranche noch nicht in Erscheinung getretenen Antassia GmbH, welche nicht nur in Layout und Struktur den bisher einschlägig bekannten Angeboten von opendownload und softwaresammler der unrühmlich bekannten Content Services Ltd. des Alexander Varin ähnlich sieht.

Auf der Startseite von top-of-software befindet sich wie bei solchen Projekten üblich zunächst erst mal kein Preishinweis.

Wer das Angebot annehmen möchte, muss sich anmelden wobei der Nutzer dann einen winzigen Preishinweis der auf ihn zukommenden Kosten entdecken kann: 92 Euronen Abokosten bei einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren macht insgesamt 192 Euro für die zweifelhafte Ehre, sich bei top-of-software seine Software holen zu können, die woanders völlig kostenlos zu haben ist.

Es bleibt abzuwarten bis die Verbraucher, die in diese Internetfalle getappt sind, von Antassia gemahnt und später von den einschlägig bekannten Anwälten so lange unter Druck gesetzt werden, bis viele user schliesslich entnervt bezahlen, obwohl sie es eigentlich besser wissen sollten. Schliesslich sind täglich Meldungen und Sendungen zum Thema Abzocke im Internet mit Download von FREEware in den Medien.

Wer also mit Rechnungen und Mahnungen zu diesem Portal konfrontiert und abgenervt wird, sollte unbedingt die Ratschläge und Hinweise vom Verbraucherschutz und freien Konsumentenschutz-Portalen beherzigen, und alles ignorieren was von Abzockern kommt.

Wer dennoch bezahlt unterstützt nämlich das System der Internetabzocke mit unberechtigten Gebühren für FREEware für welche die genannten Anbieter gar keine Lizenzen haben, um diese überhaupt vermarkten zu dürfen.

Donnerstag, 21. Januar 2010

Das Justizministerium sagt: Abo-Fallen im Internet soll man nicht bezahlen

Zum ersten Mal überhaupt hat sich jetzt das Bundesjustizministerium zu Abo-Fallen im Internet geäußert. Die Aussage der Justizministerin lässt dabei an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Sie lautet schlichtweg: "Nichts bezahlen!".

Seit über vier Jahren verdienen skrupellose Abzocker im Internet Geld mit sogenannten Abo-Fallen. Die Masche ist dabei so einfach wie sie wirksam ist. Die Hintermänner sogenannter Nutzlosdienste stellen Internetseiten online, auf denen sie attraktive und scheinbar kostenlose Dienste anbieten. Um diese Dienste dann nutzen zu können, soll man sich lediglich anmelden und die AGB`s akzeptieren.

Wer darauf hereinfällt und seine Daten einträgt, erhält wenig später eine Email mit einer saftigen Rechnung. Durch das Eintragen seiner Daten habe man angeblich einen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen, heißt es darin.

Wer nicht sofort bezahlt, wird von den Betreibern solcher Seiten und ihren Helfershelfern massiv unter Druck gesetzt. Mahnungen, Drohbriefe und sogar Anrufe sollen dazu führen, dass zumindest ein gewisser Prozentsatz der Abgezockten die ungerechtfertigten Forderungen bezahlt.

Die Politik sah dem üblen Treiben lange relativ ungerührt zu. Erst jetzt meldet sich erstmals das Bundesjustizministerium zum Thema Abofallen im Internet zu Wort. Und die Aussagen des Ministeriums von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sind an Deutlichkeit nicht zu überbieten. Sie lauten unter anderem wie folgt:

" In jedem Fall gilt: Nicht zahlen! Bei den Anbietern kann es sich um Kapitalgesellschaften mit geringer Haftungssumme und Sitz im Ausland handeln, die zudem im sogenannten Impressum lediglich eine Briefkastenadresse angeben. In diesen Fällen sind gezahlte Beträge nur schwer zurückzuerlangen. Sie haben bei dieser Vorgehensweise in der Regel nichts zu befürchten: Unseriöse Anbieter setzen darauf, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher aus Angst oder um Ärger zu vermeiden zahlen, und machen die behaupteten Ansprüche nur selten gerichtlich geltend.
* Nicht unter Druck setzen lassen! Auf gewöhnliche Rechnungen und Mahnungen müssen Sie nicht reagieren..."

Das deutsche Bundesjustizministerium erklärt also, dass Opfer von Abofallen im Internet nicht bezahlen müssen. " Vor­aus­set­zung für einen Ver­trag ist näm­lich, dass beide Par­tei­en über­ein­stim­men­de Wil­lens­er­klä­run­gen ab­ge­ben, die alle we­sent­li­chen Punk­te - also auch den Preis - ent­hal­ten ", so das Ministerium auf seinen Internetseiten.

Eine politische Lösung des Problems ist trotzden erst einmal nicht zu erwarten - zumindest nicht aus Deutschland. Stattdessen schiebt das Ministerium die Verantwortung auf europäische Ebene ab. "Die Bun­des­re­gie­rung ist der Auf­fas­sung, dass zum Schutz der Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher ein eu­ro­pa­weit ein­heit­li­ches Vor­ge­hen gegen Kos­ten­fal­len im In­ter­net ge­bo­ten ist", heißt es. Deshalb habe man das Thema der Eu­ro­päi­schen Kom­mis­si­on unterbreitet. Dort solle es in eine Richt­li­nie über Rech­te der Ver­brau­cher münden.

Minka meint: das kann also noch lange dauern.

Quellen: http://www.bmj.bund.de/Abofallen
http://computerbetrug.de
http://www.abzocknews.de/

Inzwischen können sich verunsicherte Verbraucher bei uns kostenfrei informieren.

Donnerstag, 26. November 2009

Rechtsanwalt Frank Michalak übernimmt Forderungseinzug für Nachbarschaft24.net

Man merkt dass es allmählich auf Weihnachten zu geht und auf der Wunschliste der Abzocker wohl der Zweit-Ferrari steht. Mit einer groß angelegten Kampagne zur Verunsicherung von Internetnutzern wird massiv versucht das Abzockangebot Nachbarschaft24.net als seriös zu verkaufen – Ob man sich gerade mit RA Frank Michalak die richtige Personen als Schirmherrn des Forderungseinzugs ausgesucht hat wage nicht nur ich zu bezweifeln.

Um dem Abzockprojekt Nachbarschaft24.net zu neuem Glanz zu verhelfen wurden massig Pressemitteilungen veröffentlicht, welche sich auf ein Urteil zur “Rechtmäßigkeit” der Forderungen beziehen. Dabei hat die Nutzlosbranche wohl vergessen, dass es bereits ein vernichtendes Urteil gegen Nachbarschaft24.net gibt.

Fakt ist:

Internetsurfer, die auf die Website www.nachbarschaft24.net hereingefallen sind und nun mit Zahlungsaufforderungen und Mahnungen bombardiert werden, müssen die eingeforderten Beträge nicht zahlen. Das berichtet das Portal computerbetrug.de unter Berufung auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte.
Die Betreiber der Website, die das fast identische Layout der ebenfalls in Verruf geratenen Seite www.nachbarschaftspost.com sowie dasselbe Schweizer “Service-Center” nutzen, hatten von den meist durch Werbespam oder Werbeanrufe gelockten Nutzern neun Euro pro Monat bei einer Laufzeit von zwei Jahren – insgesamt also 216 Euro – gefordert. Dazu verschickte die “Netsolutions Trading FZE” aus Dubai zunächst Mahnungen und beauftragte anschließend Inkassounternehmen und Anwälte.
Schließlich riskierte die dubiose Firma den Gang vor Gericht und verklagte eine Berlinerin auf die besagten 216 Euro. Vor Gericht fing sich die Netsolutions FZE allerdings eine schallende Ohrfeige ein, denn der Richter fragte sich, wofür eigentlich gezahlt werden solle: “So ist eine Leistungspflicht der Klägerin nicht erkennbar, so dass die Verpflichtung zur Zahlung eines Entgelts in einem auffälligen Missverhältnis zur (nicht vorhandenen) Gegenleistung stünde.”

Entscheidung ist rechtskräftig


Da der zu zahlende Betrag zudem in den AGB versteckt wird und sonst nichts auf eine etwaige Zahlpflicht des Interessenten hinweist, kam das Gericht zu dem Schluss:

“Zudem verstößt ein etwaiger Vertrag so gegen das Transparenzgebot und ist deshalb unwirksam.” Das Gericht ließ keine Berufung gegen die Entscheidung zu, das Urteil ist damit rechtskräftig (Amtsgericht Mitte, Urteil vom 05.11.2008 – Az.: 17 C 298/08).

Betroffenen ähnlich gestrickter Webseiten wird geraten, Mahnungen oder Mahnbescheiden zu widersprechen und ebenfalls nicht zu zahlen. Im Zweifel können sie sich zudem an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden.

Quelle:http://abzocknews.de und http://konsumer.info

Mehr Infos auch auf: http://onlinedetektiv.com

Donnerstag, 3. September 2009

Betreiber von fabrik-einkauf.com verurteilt

Er ist 26, studiert Jura und wurde gerade verurteilt: Andreas S. (Name geändert). Die Staatsanwaltschaft hat ihm als Haupttäter insgesamt 986 vollendete und 196 versuchte Straftaten zur Last gelegt.

Seine Seite fabrik-einkauf.com sorgte im Jahr 2007 für negative Schlagzeilen: Wer hier landete, bekam kurz darauf eine Rechnung über 86 Euro für einen angeblich in Anspruch genommenen Dienst.

Klare Abzocke! So das Urteil der Richter. Der Nachwuchsjurist kommt allerdings mit 18 Monaten auf Bewährung davon. Ganz und gar nicht abgeschlossen ist das Kapitel fabrik-einkauf.com dagegen für seine damalige Freundin Ines K.

Noch heute ist ihr Name im Internet fast ausschließlich mit der fiesen Abzock-Masche verbunden – obwohl sie nichts damit zu tun hatte.

Dienstag, 25. August 2009

Online-downloaden - das neue Abzock-Portal ?

CHIP Tipp: Diese Abzock-Seiten sollten Sie kennen

Download-Abzocke: Wenn Sie diese Seite zu sehen bekommen, hat Online-Downloaden.de etwas falsch gemacht.
Nachdem Opendownload.de und ähnliche Seiten sich leider offenbar immer noch rentieren, ist nun ein weiterer Anbieter auf den Zug aufgesprungen: Bei Online-Downloaden.de werden für den Download von Gratis-Software 84 Euro pro Jahr fällig.

Online-Downloaden.de ist dabei besonders perfide aufgebaut: Auf der Startseite wird groß und deutlich auf die anfallenden Kosten hingewiesen - doch wer über Ad-Words zu dem Portal gelangt, wird direkt auf die Anmelde-Seite geleitet, auf der der Hinweis nur noch sehr klein angebracht ist. Da derartige Web-"Dienste" traditionell weit mehr als 90 Prozent ihrer Opfer über Text-Anzeigen bei Google & Co. finden, ist es fast schon blanker Hohn, die Kosten auf einer Seite zu bewerben, auf die diese User nie gelangen werden. Hier wird offenbar versucht, ein Gefühl von Transparenz aufzubauen, während im Hintergrund unbedarfte Internet-Nutzer abgezockt werden.

Michael B., der Betreiber von Online-Downloaden.de ist in der Vergangenheit bereits mit den Abzock-Seiten 99downloads.de und online-zitatesammlung.de negativ aufgefallen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband rät Personen, die bereits in die Abo-Fallen von dubiosen Angeboten wie Online-Downloaden.de geraten sind, sich gegen unberechtigte Rechnungen zu wehren. Infos. auch http://onlinedetektiv.com

Quelle: http://www.chip.de

Dienstag, 4. August 2009

Initiative gegen ABZOCKSEITEN im Internet

Verbraucherzentrale Bundesverband und Computerbild machen gegen unseriöse Online-Anbieter mobil.
Kosten, die bei Verträgen im Internet entstehen, sollten die Nutzer vorher immer separat bestätigen müssen. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), um die rasante Ausbreitung so genannter Kostenfallen im Internet zu stoppen.

Täglich suchen Betroffene bei den Verbraucherzentralen Rat.

„Wenn nichts passiert, können wir das Internet bald in World-Wide-Nepp umbenennen“

so Vorstand Gerd Billen. Einen aktuellen Schutz für Verbraucher bietet eine von der Zeitschrift Computerbild entwickelte Software.

Ob Hausaufgabenhilfen, Kochrezepte oder Software: Mit unzähligen vermeintlichen Gratis-Diensten locken unseriöse Anbieter Internetnutzer in eine Kostenfalle. Viele Verbraucher rechnen nicht damit, für Dienste zahlen zu müssen, die es im Internet im Normalfall kostenlos gibt.

Im guten Glauben geben sie ihren Namen und ihre Adresse an – und haben ein teures Abo oder einen kostenpflichtigen Zugang abgeschlossen. Kurze Zeit später kommt die Rechnung, Beträge von 200 Euro für zwei Jahre sind keine Seltenheit. Wer die unverschämten Rechnungen nicht begleicht, wird mit Drohungen, Mahnschreiben und Inkassobriefen eingeschüchtert. Das wirkt: Viele Nutzer zahlen aus schierer Angst.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert deshalb klarere gesetzliche Vorgaben, um die Preistransparenz im Internet zu erhöhen.

„Dass ein Angebot Geld kostet muss für jedermann erkennbar sein, etwa durch ein deutlich sichtbares Abfragefeld“

so Billen. In Frankreich ist dies bereits Gesetz, Kostenfallen sind dort kein Thema. In Deutschland liegt der Schaden im Millionenbereich. Nach Angaben der Computerbild verschickte die Firma Content Services Limited., Betreiber der berüchtigten Abzock-Seite opendownload.de, im April dieses Jahres in einer einzigen Woche 170.000 Rechnungen zu je 96 Euro. Hat nur jeder Zehnte die Forderung beglichen, bliebe ein Gewinn von rund 1,5 Millionen Euro, erzielt innerhalb weniger Tage.

Seit Jahren gewinnt der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen unseriöse Online-Anbieter ein Verfahren nach dem anderen. Trotzdem nimmt die Abzocke weiter zu. Mit geringer Anpassung starten die Betreiber einfach ein neues Angebot. Schärfere Sanktionen gegen die Hintermänner könnten helfen, diesem Hase und Igel-Spiel einen Riegel vorzuschieben.

„Anwälte, die im Auftrag der Betreiber Mahnschreiben wie Postwurfsendungen verschicken, muss die Zulassung entzogen werden können“

fordert Billen. Auch stünden die Banken in der Pflicht, einschlägig bekannten Anbietern ein Konto zu verweigern.

Software schützt vor Abzock-Seiten
Da Aufklärung und Abmahnungen nicht mehr ausreichen, haben der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Zeitschrift Computerbild ihre Kräfte gebündelt. Eine Hilfe für Internetnutzer bietet jetzt die von Computerbild entwickelte Software „Abzock-Schutz“.

„Das kostenlose Programm lässt sich einfach in die Browser Firefox und Internet Explorer integrieren. Es warnt die Internetnutzer vor dem Besuch unseriöser Seiten und verweist auf gebührenfreie Alternativen“

erklärt Chefredakteur Hans-Martin Burr. Herz der Software ist eine Datenbank, die bei jedem Start des Browsers aktualisiert wird. Eine Allianz aus Verbraucherschützern, Anwälten, dem Internetportal abzocknews.de und der Computerbild-Redaktion ergänzt diese Sperrliste ständig weiter. Zusätzlich kann jeder Nutzer selbst verdächtige Seiten melden.

Betroffenen rät der Verbraucherzentrale Bundesverband, Rechnungen nicht zu begleichen und sich im Zweifel an die örtliche Verbraucherzentrale zu wenden. Die Gefahr, von den Anbietern verklagt zu werden, ist erfahrungsgemäß äußerst gering.

„Das ganze System ist darauf angelegt, die Rechnungsempfänger zu verängstigen und direkt zur Zahlung zu bewegen. An einer gerichtlichen Klärung haben die Anbieter gar kein Interesse“

so Billen. Wer einmal gezahlt hat, dessen Geld ist in der Regel verloren. Viele Unternehmen sitzen im Ausland und verschwinden von der Bildfläche sobald jemand Schadensersatzansprüche stellt.

Hier der Link zur Schutzsoftware http://tinyurl.com/n9cbyl

quelle: vzbv

Mittwoch, 29. Juli 2009

NEUER SCHLAG GEGEN OPENDOWNLOAD MIT GERICHTSURTEIL

Die Betreiberin der Abofalle opendownload.de, die von Alexander Varin vertretene Content Service Limited, Mundenheimer Str. 70 in 68219 Mannheim, musste nun vor dem Amtsgericht Mannheim eine weitere Niederlage auf ganzer Linie einstecken.

Ein Internetnutzer aus Issum war über einen AdWords Link auf eine Seite gelotst worden, die nach Behauptung der Content Services Limited zum Portal opendownload.de gehörte. Dort hatte er seine Daten eingegeben und - von Kostenhinweis bzw. Widerrufsrechtsverzicht war nichts zu sehen - hatte sich nach Erhalt der Daten per E-Mail auch eingeloggt. Kurze Zeit später erhielt er eine Rechnung, wonach er für einen 12-Monatszugang für www.opendwonload.de EUR 96,00 zahlen solle. Die Kanzlei Richter Berlin hatte den Internetnutzer vertreten und die Forderung zurückgewiesen und die Content Services Limited zugleich unter Fristsetzung zur Aufgabe der Berühmung hinsichtlich der Zahlungsforderung aufgefordert. Dennoch hatte die Content Services Limited die Forderungssache an den für derartige Inkassodienste einschlägig bekannten Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück abgegeben. Nachdem dieser dann erneut mit einer Zahlungsforderung direkt an den Internetnutzer herantrat, erhob dieser vertreten durch die Kanzlei Richter Berlin sofort Klage auf negative Feststellung, d. h. auf Feststellung des Nichtbestehens der Zahlungsforderung.

Für die Content Services Limited meldete sich dann der ebenfalls einschlägig bekannte Münchner Rechtsanwalt Bernhard Syndikus mit einer Verteidigungsanzeige und einem immerhin 15 Seiten umfassenden Klageerwiderungsschriftsatz. Hierin wurde umfassend vorgetragen, wie "der Internetnutzer" so auf das Portal opendownload.de komme und wie dieses und dessen Anmeldeseite beschaffen sei. Dies geschehe angeblich über die Startseite www.opendownload.de und von dort aus komme man auf die Anmeldeseite, auf der der Kostenhinweis und der Widerrufsverzicht erkennnbar seien. Das Entgelt sei daher ebenso wirksam vereinbart worden wie der Verzicht auf das Widerrufsrecht.

Im ersten Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Mannheim blieb die Beklagte säumig, so dass gegen die Content Services Limited zunächst Versäumnisurteil [pdf] erging. Auf deren Einspruch fand dann am 17.06.2009 erneut Termin zur mündlichen Verhandlung beim Amtsgericht Mannheim statt. Hier erschienen für Rechtsanwalt Bernhard Syndikus dessen Terminsvertreterin Rechtsanwältin Seyffahrth sowie assistierend der ebenfalls der Netzgemeinde nicht völlig unbekannte Mitarbeiter Alexander J. Kleinjung. Das Amtsgericht machte nach Anhörung der Parteien klar, dass nach seiner Auffassung die Ansprüche nicht begründet seien und wies insbesondere das Argument der Beklagtenvertretung zurück, die Wertungen des Urteils des BGH NJW 2006, 1971 seien auf den vorliegenden Fall anwendbar. In nachgelassenem Schriftsatz verwies die Kanzlei Richter Berlin insbesondere noch einmal darauf, dass die Content Services Limited überhaupt nicht vorgetragen habe, wie genau der konkrete Vertrag denn zustandegekommen sei (welche konkrete Webseite aufgerufen?), da es offenbar eine Unmenge an Landingpages unterschiedlichen Aussehens gebe. Ausdrücklich wurde anhand des Falles theorie-test.com und den dortigen Tricksereien mit Subpages die Relevanz substantiierten, d. h. hinreichend konkreten Vortrags verdeutlicht.

Unter dem 10.07.2009 erhielt die Kanzlei Richter Berlin dann ein Schreiben der zuvor so scheinbar kampfbereiten Beklagtenvertretung, wonach sich die Beklagte dazu entschlossen habe,

"die Sache nicht weiter streitig zu verfolgen."

Man entlasse

"den Kläger mit Wirkung ex tunc aus diesem Vertrag"

Die streitgegenständliche Rechnung sei

"ausdrücklich gegenstandslos"

Das Feststellungsinteresse des Internetnutzers sei damit weggefallen, so die Argumentation der Beklagten mit dem ersichtlichen Ziel, eine begründete Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim zu verhindern. Offenbar um auch ganz sicher zu sein, dass das Gericht nicht im Rahmen der Kostenentscheidung doch noch ungünstige rechtliche Ausführungen macht, erklärte die Beklagtenvertretung weiterhin

"die Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen."

Auch ein Kostenfestsetzungsbeschluss mit dem Namen der Content Services Limited auf der Schuldnerseite war offenbar nicht gewünscht. Anders ist es nicht zu erklären, dass die Beklagtenvertretung die Kanzlei Richter Berlin zur Vermeidung eines Kostenfestsetzungsverfahrens auch noch gleich anbot:

"Falls Sie mir unmittelbar Ihre Reisekosten und die Reise- und Abwesenheitskosten Ihres Mandanten mitteilen, kann der Ausgleich der Verfahrenskosten unmittelbar an Sie erfolgen, ohne dass das Kostenfestsetzungsverfahren durchlaufen werden müsste."

So weit, so ungewöhnlich.

zitiert von Kanzlei Richter / Berlin: http://tinyurl.com/lnam5k

Dienstag, 28. Juli 2009

Online-Downloaden und Freeware teuer bezahlen als Geschäftsmodell

Online-Downloaden.de
28. Juli 2009
Online-Downloaden.de

onlinedown

Hier werden für den Download von Gratis-Software 84 Euro pro Jahr fällig.
Online-Downloaden.de ist dabei besonders perfide aufgebaut:

Auf der Startseite wird groß und deutlich auf die anfallenden Kosten hingewiesen – doch wer über Ad-Words zu dem Portal gelangt, wird direkt auf die Anmelde-Seite geleitet, auf der der Hinweis nur noch sehr klein angebracht ist.

Da derartige Web-”Dienste” traditionell weit mehr als 90 Prozent ihrer Opfer über Text-Anzeigen bei Google & Co. finden, ist es fast schon blanker Hohn, die Kosten auf einer Seite zu bewerben, auf die diese User nie gelangen werden.

Hier wird offenbar versucht, ein Gefühl von Transparenz aufzubauen, während im Hintergrund unbedarfte Internet-Nutzer abgezockt werden.

laut Impressum gehört diese Seite

Online-Downloaden-Service Limited Company
Brandshofer Deich 27
20539 Hamburg
Deutschland
Geschäftsführer: Michael B.

Michael B., der Betreiber von Online-Downloaden.de ist in der Vergangenheit bereits mit den Abzock-Seiten 99downloads.de und online-zitatesammlung.de negativ aufgefallen.

quelle: chip.de

Samstag, 25. Juli 2009

vivis-homepage.de und mein-erstes-mal.net locken in die Falle

vivis-homepage.de und mein-erstes-mal.net sind Internetseiten, die derzeit bei vielen Menschen für Ärger sorgen. Dabei gibt es gar keinen Grund zur Sorge.

Auf vivis-homepage.de und mein-erstes-mal.net behauptet eine Frau namens "Vivi-Maus" in einem Filmchen, sie habe sich noch nie vor fremden Menschen entkleidet. Dies könne sich ändern, wenn der Seitenbesucher an einem kleinen Spiel teilnimmt: "Schick einfach den Link unter dem Video an alle deine Freunde und Bekannte oder verschicke ihn im Chat, MSN, Yahoo,in Gästebücher, Foren usw. Jedes Mal wenn jemand auf dein Link klickt bekommst du Bikini Punkte und ich zieh mich weiter nackig aus für dich", lautet die Aufforderung auf der Webseite.

Viele Menschen fallen darauf herein und verschicken den angegebenen Link an Freunde und Bekannte oder verteilen ihn in Foren, Blogs, Chats und über Twitter.

Und genau das ist die Falle. Wer den Links dann folgt, landet nämlich auf einer weiteren Webseite, auf der er Mailadresse und Geburtsdatum eintragen soll. Wenig später bekommt der Angelockte dann eine Rechnung: Durch Eingabe seiner Daten und Bestätigung der AGB habe er einen Vertrag für Softerotik geschlossen und müsse nun 59 Euro zahlen. Diese angebliche "Kostenpflicht" ist auf den Seiten freilich nur sehr klein und versteckt zu lesen.

Die Masche ist klar. Erst werden neugierige Menschen dazu gebracht, Links zu versenden und so für vivis-homepage.de und mein-erstes-mal.net zu werben. Auf diese Weise werden unzählige neue Opfer in die Falle gelockt - und ebenfalls dazu gebracht, ihre Daten herauszugeben, um dann Rechnungen geschickt zu bekommen.

Die Drahtzieher der Seite nutzen also das Prinzip der viralen Werbung aus. Was funktioniert: Eine Google-Abfrage zeigt, dass bereits tausende Menschen die gefährlichen Links im Web verbreitet haben. Besonders fatal: Vor allem auf Plattformen, auf denen sich viele junge Menschen tummeln, werden die Links massiv verbreitet.

Wer auf den Trick hereingefallen ist und persönliche Daten auf den Seiten angegeben hat, kann möglichen Rechnungen trotzdem gelassen entgegen sehen: Verträge sind nur dann gültig, wenn man klar und deutlich auf die entstehenden Kosten hingewiesen wurde. Das haben auch mehrere Gerichte in der Zwischenzeit bestätigt. Wer in die Falle gelockt und nicht ausdrücklich auf die 59-Euro-Verpflichtung hingewiesen wurde, muss also nicht bezahlen.

Noch einfacher ist der Fall bei Betroffenen unter 18 Jahren: Verträge dieser Art sind nämlich nur dann gültig, wenn auch die Eltern damit einverstanden sind. Opfer sollte also unbedingt ihre Eltern informieren. Zumal es keine Schande ist, auf eine Masche wie diese hereinzufallen. Täglich werden in Deutschland tausende Menschen Opfer von Abo- und Kostenfallen im Internet.

Recherchen von Antispam.de haben übrigens ergeben, dass auf dem gleichen Webserver wie "mein-erstes-mal.net" auch noch folgende Domains laufen:

ich-nackt-zuhause.net
mein-1erstes-mal.net
mein-nacktes-spiel.net
meine-privaten-nacktvideos.net
my-naked-privatevideo.net
my-naked-privatvideo.net
ich-nackt-zuhause.net

Und auf dem gleichen Server wie vivis-homepage.de laufen mandys-show.de (noch ohne Inhalt) und schwimmbadspiel.de.

Es ist also nicht ausgeschlossen, dass das gleiche üble Spiel demnächst mit anderen Seiten gleicher Bauart abgezogen wird.

Quelle: computerbetrug.de

Abzocke Jugendlicher mit vivis-homepage

Es sind noch keine zwei Monate vergangen, seitdem ein Team von Akte 09 den Schmuddelsexseitenbetreiber Robert F. wegen seiner Abzocke mit dem Schwimmbadspiel besucht hat. Inzwischen sind weitere Kostenfallen aktiv, für die die geneppten User - in der Hauptsache Jugendliche/Minderjährige- dann wieder die Werbung per Link-Spam übernehmen sollen. Diesesmal heisst Hasimaus wieder Vivian bzw. Vivi (sattsam bekannt vom Schwimmbadspiel) bei der Gaunerei auf den folgenden Domains:

* mein-erstes-mal
* vivis-homepage
* meine-privaten-nacktvideos - (leitet weiter zu mein-erstes-mal )

Schon der Name der Webseite ist eine Lüge, denn bereits mehrfach waren diese Betreiber mit ihrer dreisten Masche aktiv. Ganz nach dem Vorbild vom Schwimmbadspiel sollen die User auch bei der Seite mein-erstes-mal durch spamming von Links weitere Punkte erhalten. Allerdings fehlen im Vergleich zum Schwimmbadspiel hier die Hinweise über Impressum, AGB und Kosten. Einen Kostenhinweis findet man auf Vivians verlinkter Seite vivis-homepage

Weil bei der Seite mein-erstes-mal keine Preisangabe vorhanden ist, dürfen Nutzer des Portals davon ausgehen, dass der Dienst gratis ist. Sollten dennoch Rechnungen und Mahnungen bei den potentiellen Opfern eintreffen, dann können diese getrost ignoriert werden. Auf keinen Fall sollte man etwas bezahlen. Auch von einer Korrespondenz ist abzuraten, da ein Widerruf oder eine Anfechtung erfahrungsgemäß nicht akzeptiert werden.

Neben AGB und Preisangabe fehlt auch ein Impressum, welches einen Rückschluss auf den Betreiber zulassen würde. Auch das whois der Domain gibt darüber keinen Aufschluss, weil dieses durch WhoisGuard geschützt ist. Trotzdem lässt sich der Verantwortliche ermitteln, denn die Seite liegt auf dem gleichen Server wie der Vorgänger schwimmbadspiel des Erotikunternehmers Robert F.

Eine weitere Verbindung ergibt sich aus dem Link zu vivis-homepage. Dort ist im Impressum als verantwortliche Firma die United Payment Ltd. angegeben. Im whois der Domain vivis-homepage gibt es noch eine weitere Anschrift für die Directorin Vivian S. von der United Payment Limited

Domain: vivis-homepage.de
Domain-Ace: vivis-homepage.de
Nserver: ns.km32532.keymachine.de
Nserver: ns2.km32532.keymachine.de
Status: connect
Changed: 2009-05-27T13:53:11+02:00

[Holder]
Type: ORG
Name: United Payment Limited
Address: Am Buchhorst 34
Pcode: 14478
City: Potsdam
Country: DE
Changed: 2008-10-25T10:38:41+02:00

[Admin-C]
Type: PERSON
Name: Vivian Steiner
Address: Verkehrshof 2
Pcode: 14478
City: Potsdam
Country: DE

Zusammenfassend die wichtigsten Tipps vom Verbraucherschutz für geneppte und genervte User:

1. nicht einschüchtern lassen
2. keine unnötigen Schreiben abschicken
3. nicht zahlen, aufgrund der fehlenden Preisangabe besteht keine Zahlungsverpflichtung, ausserdem dürfen Jugendliche ohne Einverständnis der Eltern keine Abo-Verträge abschliessen
4. evtl. sollte auch der Spamfilter für diesen Absender aktiviert werden

Quelle: antiabzocknet


Ein Netter Versuch:


Sie widersprechen sich meine sehr geehrten Damen und Herren

Einmal schreiben Sie, daß unter meiner Email-adresse kein Dienst aktiviert wurde und nun verlangen Sie GELD von mir!

I ch frage nun FÜR WAS ???

Ich habe mit billigen Schmuddelsexseiten nichts am Hut.

Wenn ich mir Porno reinziehen will, dann gehe ich auf youporn und kann mir kostenlos runterholen was immer ich will

Schönen Tag noch und verschonen Sie mich mit Ihrem Müll

Minka

Am 11. August 2009 01:56 schrieb United Payment Limited :
- Zitierten Text ausblenden -

U n i t e d P a y m e n t L i m i t e d
Am Buchhorst 34, 14478 Potsdam

E-Mail:info@vivis-homepage.de
Gerichtsstand: Amtsgericht Potsdam
Steuernr.: 048/277/01918
Tel: 49 (0)331 - 8171600
Fax: 49 (0)331- 8171602
K u n d e

E-Mail: xxx@gmail.com
IP: 193.200.150.152
Provider:*.200.150.152

Datum : 12.08.2009
Rechnung vom : 09.08.2009
Verwendungszweck: SMVM-6AIX



RECHNUNG/ Erinnerung für 30 Tage Softerotik Mitgliedschaft bei www.vivis-homepage.de




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Konto: 135054502
BLZ: 16040000
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Inhaber: United Payment Limited
IBAN: DE96 1604 0000 0135 0545 02
BIC-/SWIFT-Code: COBADEFF160
Institut: Commerzbank Potsdam
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09.08.2009 um 15:07:22 Uhr erworben.
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. ( siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen )
Die 30 Tage Softerotik Mitgliedschaft kostet 59 Euro incl. Mwst.

Dieser Hinweis ist auf unserer Internetseite
vivis-homepage.de

sowie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesbar.
Ebenfalls haben Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
In den AGBs wird ebenfalls nochmals auf den Preis hingewiesen.



W i c h t i g e r H i n w e i s:

Da unser Erotik - Service in letzter Zeit häufig illegal mißbraucht worden ist,
sehen wir uns gezwungen, bei Nichtzahlung oder keinerlei Reaktion auf dieses Schreiben,
einen Strafantrag bei der Potsdamer Staatsanwaltschaft aufzugeben.
Diesen Aufwand nehmen wir gerne auf uns, da es bei einigen Kunden schon öfters
aufgetreten ist und wir nicht bereit sind dieses in Kauf zu nehmen.

Mittels Ihrer IP Nummer, die bei der Nutzung gespeichert wurde, kann im Rahmen einer
staatsanwaltschaftlichen Ermittlung die hinter der IP stehende natürliche Person mit Anschrift ausfindig gemacht werden.
Wer einen Vertrag schließt und dabei seiner Verpflichtung nicht nachzukommen gedenkt, macht sich zumindest
eines versuchten Betruges strafbar. Dieser Umstand genügt, um eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten.
Wir behalten uns entsprechende Schritte bei Verweigerung der Zahlung vor.

Da Sie nachweislich diesen Dienst in Anspruch genommen haben, bitten wir Sie den Betrag umgehend zu überweisen,
um weitere Kosten und Unannehmlichkeiten zu verhindern. Bedenken Sie, das einige Banken länger brauchen um zu buchen, daher
zahlen Sie bitte so schnell wie möglich.


Nach Zahlungseingang ist das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns beendet.



Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

United Payment Limited
Am Buchhorst 34
14478 Potsdam

United Payment Abrechnungen
Gerichtsstand: Amtsgericht Potsdam
E-Mail: info@vivis-homepage.de

Telefonischer Support/Kundenbetreuung
Wir sind für Sie da von Montag - Freitag / 9 - 17 Uhr

Tel: 49 (0)331 - 8171600
Fax: 49 (0)331 - 8171602

Mittwoch, 15. Juli 2009

VORSICHT! JETZT KOMMEN MAHNBESCHEIDE

VORSICHT! JETZT KOMMEN MAHNBESCHEIDE !
DIE URLAUBSZEIT IST DA UND Internet-Abzocker erhöhen den Druck auf ihre vermeintlichen Kunden.
Sie verschicken nicht nur Rechnungen und Mahnungen, sondern jetzt auch gerichtliche Mahnbescheide.
WER DIE FRIST URLAUBSBEDINGT VERSÄUMT UND NICHT FRISTGEMÄSS (14 Tage) WIDERSPRUCH EINLEGT (kostenlos, durch Setzen des Häkchens "Widerspruch" auf dem gelben Formular) HAT EIN PROBLEM !
Das ist jetzt ein großer Unterschied:
Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert, müssen Sie reagieren und innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen sonst wird der Mahnbescheid rechtskräftig und dann kann bald der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen und vollstrecken.
Keiner prüft, ob der Anspruch wirklich besteht:
Inzwischen werden aber erste Mahnbescheide an die Opfer geschickt und auf diese gerichtlichen Mahnbescheide muss man unbedingt reagieren !!!
Was genau zu tun ist, erklärt Rechtsanwalt
Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern auf dem Video rechter Hand ---->>
und hier sein Interview mit Rechts-Tipps: http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/29/0...589757,00.htm

Samstag, 27. Juni 2009

SOFTWARESAMMLER BETRUG ODER ABZOCKE ?? HIER GROSSES MINKA GEWINNSPIEL !!

1. Preis:

1 Jahr kostenloser Zugang bei softwaresammler.de wo Sie dann völlig kostenlos FREEWARE wie openoffice oder Firefox runterladen und benutzen dürfen!

2. Preis:


1 Abend mit Abendessen in einem Münchner Biergarten mit und auf Kosten von Katie Günter

3. (Trost) - Preis:

1 Komplette GESICHTSANALYSE mit Stylingvorschlägen gestiftet von den gleichnamigen Modespezialisten aus Wien

Und nun zur grossen PREISFRAGE: wie heisst der Nachfolger von der weltberühmten Seite opendownload.de ???

Die Antwort senden Sie bitte an den webmaster: unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamen und Ihrer Anschrift sowie Ihrer kompletten Bankdaten inklusiv (Kontonummer, Name der Bank, BLZ) oder Ihrer Kreditkartendetails incl. dem Ablaufdatum, damit wir Ihnen den Gewinn im Falle eines Falles auch ordnungsgemäss per Paket zuschicken können.

Unter allen richtigen Einsendungen verlosen wir dann die ausgesetzten Preise!

Einsendeschluss: Weihnachten 2009

Der Rechtsweg ausgeschlossen