Es gibt einen neuen Stern am Abzockhimmel kostenpflichtiger Downloadportale: top-of-software heisst das neue Projekt der bisher in der Nutzlosbranche noch nicht in Erscheinung getretenen Antassia GmbH, welche nicht nur in Layout und Struktur den bisher einschlägig bekannten Angeboten von opendownload und softwaresammler der unrühmlich bekannten Content Services Ltd. des Alexander Varin ähnlich sieht.
Auf der Startseite von top-of-software befindet sich wie bei solchen Projekten üblich zunächst erst mal kein Preishinweis.
Wer das Angebot annehmen möchte, muss sich anmelden wobei der Nutzer dann einen winzigen Preishinweis der auf ihn zukommenden Kosten entdecken kann: 92 Euronen Abokosten bei einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren macht insgesamt 192 Euro für die zweifelhafte Ehre, sich bei top-of-software seine Software holen zu können, die woanders völlig kostenlos zu haben ist.
Es bleibt abzuwarten bis die Verbraucher, die in diese Internetfalle getappt sind, von Antassia gemahnt und später von den einschlägig bekannten Anwälten so lange unter Druck gesetzt werden, bis viele user schliesslich entnervt bezahlen, obwohl sie es eigentlich besser wissen sollten. Schliesslich sind täglich Meldungen und Sendungen zum Thema Abzocke im Internet mit Download von FREEware in den Medien.
Wer also mit Rechnungen und Mahnungen zu diesem Portal konfrontiert und abgenervt wird, sollte unbedingt die Ratschläge und Hinweise vom Verbraucherschutz und freien Konsumentenschutz-Portalen beherzigen, und alles ignorieren was von Abzockern kommt.
Wer dennoch bezahlt unterstützt nämlich das System der Internetabzocke mit unberechtigten Gebühren für FREEware für welche die genannten Anbieter gar keine Lizenzen haben, um diese überhaupt vermarkten zu dürfen.
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Freitag, 29. Januar 2010
Top-of-software die neue große Abofalle?
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Donnerstag, 21. Januar 2010
Das Justizministerium sagt: Abo-Fallen im Internet soll man nicht bezahlen
Zum ersten Mal überhaupt hat sich jetzt das Bundesjustizministerium zu Abo-Fallen im Internet geäußert. Die Aussage der Justizministerin lässt dabei an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Sie lautet schlichtweg: "Nichts bezahlen!".
Seit über vier Jahren verdienen skrupellose Abzocker im Internet Geld mit sogenannten Abo-Fallen. Die Masche ist dabei so einfach wie sie wirksam ist. Die Hintermänner sogenannter Nutzlosdienste stellen Internetseiten online, auf denen sie attraktive und scheinbar kostenlose Dienste anbieten. Um diese Dienste dann nutzen zu können, soll man sich lediglich anmelden und die AGB`s akzeptieren.
Wer darauf hereinfällt und seine Daten einträgt, erhält wenig später eine Email mit einer saftigen Rechnung. Durch das Eintragen seiner Daten habe man angeblich einen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen, heißt es darin.
Wer nicht sofort bezahlt, wird von den Betreibern solcher Seiten und ihren Helfershelfern massiv unter Druck gesetzt. Mahnungen, Drohbriefe und sogar Anrufe sollen dazu führen, dass zumindest ein gewisser Prozentsatz der Abgezockten die ungerechtfertigten Forderungen bezahlt.
Die Politik sah dem üblen Treiben lange relativ ungerührt zu. Erst jetzt meldet sich erstmals das Bundesjustizministerium zum Thema Abofallen im Internet zu Wort. Und die Aussagen des Ministeriums von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sind an Deutlichkeit nicht zu überbieten. Sie lauten unter anderem wie folgt:
" In jedem Fall gilt: Nicht zahlen! Bei den Anbietern kann es sich um Kapitalgesellschaften mit geringer Haftungssumme und Sitz im Ausland handeln, die zudem im sogenannten Impressum lediglich eine Briefkastenadresse angeben. In diesen Fällen sind gezahlte Beträge nur schwer zurückzuerlangen. Sie haben bei dieser Vorgehensweise in der Regel nichts zu befürchten: Unseriöse Anbieter setzen darauf, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher aus Angst oder um Ärger zu vermeiden zahlen, und machen die behaupteten Ansprüche nur selten gerichtlich geltend.
* Nicht unter Druck setzen lassen! Auf gewöhnliche Rechnungen und Mahnungen müssen Sie nicht reagieren..."
Das deutsche Bundesjustizministerium erklärt also, dass Opfer von Abofallen im Internet nicht bezahlen müssen. " Voraussetzung für einen Vertrag ist nämlich, dass beide Parteien übereinstimmende Willenserklärungen abgeben, die alle wesentlichen Punkte - also auch den Preis - enthalten ", so das Ministerium auf seinen Internetseiten.
Eine politische Lösung des Problems ist trotzden erst einmal nicht zu erwarten - zumindest nicht aus Deutschland. Stattdessen schiebt das Ministerium die Verantwortung auf europäische Ebene ab. "Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher ein europaweit einheitliches Vorgehen gegen Kostenfallen im Internet geboten ist", heißt es. Deshalb habe man das Thema der Europäischen Kommission unterbreitet. Dort solle es in eine Richtlinie über Rechte der Verbraucher münden.
Minka meint: das kann also noch lange dauern.
Quellen: http://www.bmj.bund.de/Abofallen
http://computerbetrug.de
http://www.abzocknews.de/
Inzwischen können sich verunsicherte Verbraucher bei uns kostenfrei informieren.
Seit über vier Jahren verdienen skrupellose Abzocker im Internet Geld mit sogenannten Abo-Fallen. Die Masche ist dabei so einfach wie sie wirksam ist. Die Hintermänner sogenannter Nutzlosdienste stellen Internetseiten online, auf denen sie attraktive und scheinbar kostenlose Dienste anbieten. Um diese Dienste dann nutzen zu können, soll man sich lediglich anmelden und die AGB`s akzeptieren.
Wer darauf hereinfällt und seine Daten einträgt, erhält wenig später eine Email mit einer saftigen Rechnung. Durch das Eintragen seiner Daten habe man angeblich einen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen, heißt es darin.
Wer nicht sofort bezahlt, wird von den Betreibern solcher Seiten und ihren Helfershelfern massiv unter Druck gesetzt. Mahnungen, Drohbriefe und sogar Anrufe sollen dazu führen, dass zumindest ein gewisser Prozentsatz der Abgezockten die ungerechtfertigten Forderungen bezahlt.
Die Politik sah dem üblen Treiben lange relativ ungerührt zu. Erst jetzt meldet sich erstmals das Bundesjustizministerium zum Thema Abofallen im Internet zu Wort. Und die Aussagen des Ministeriums von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sind an Deutlichkeit nicht zu überbieten. Sie lauten unter anderem wie folgt:
" In jedem Fall gilt: Nicht zahlen! Bei den Anbietern kann es sich um Kapitalgesellschaften mit geringer Haftungssumme und Sitz im Ausland handeln, die zudem im sogenannten Impressum lediglich eine Briefkastenadresse angeben. In diesen Fällen sind gezahlte Beträge nur schwer zurückzuerlangen. Sie haben bei dieser Vorgehensweise in der Regel nichts zu befürchten: Unseriöse Anbieter setzen darauf, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher aus Angst oder um Ärger zu vermeiden zahlen, und machen die behaupteten Ansprüche nur selten gerichtlich geltend.
* Nicht unter Druck setzen lassen! Auf gewöhnliche Rechnungen und Mahnungen müssen Sie nicht reagieren..."
Das deutsche Bundesjustizministerium erklärt also, dass Opfer von Abofallen im Internet nicht bezahlen müssen. " Voraussetzung für einen Vertrag ist nämlich, dass beide Parteien übereinstimmende Willenserklärungen abgeben, die alle wesentlichen Punkte - also auch den Preis - enthalten ", so das Ministerium auf seinen Internetseiten.
Eine politische Lösung des Problems ist trotzden erst einmal nicht zu erwarten - zumindest nicht aus Deutschland. Stattdessen schiebt das Ministerium die Verantwortung auf europäische Ebene ab. "Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher ein europaweit einheitliches Vorgehen gegen Kostenfallen im Internet geboten ist", heißt es. Deshalb habe man das Thema der Europäischen Kommission unterbreitet. Dort solle es in eine Richtlinie über Rechte der Verbraucher münden.
Minka meint: das kann also noch lange dauern.
Quellen: http://www.bmj.bund.de/Abofallen
http://computerbetrug.de
http://www.abzocknews.de/
Inzwischen können sich verunsicherte Verbraucher bei uns kostenfrei informieren.
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