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Donnerstag, 21. Januar 2010

Das Justizministerium sagt: Abo-Fallen im Internet soll man nicht bezahlen

Zum ersten Mal überhaupt hat sich jetzt das Bundesjustizministerium zu Abo-Fallen im Internet geäußert. Die Aussage der Justizministerin lässt dabei an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Sie lautet schlichtweg: "Nichts bezahlen!".

Seit über vier Jahren verdienen skrupellose Abzocker im Internet Geld mit sogenannten Abo-Fallen. Die Masche ist dabei so einfach wie sie wirksam ist. Die Hintermänner sogenannter Nutzlosdienste stellen Internetseiten online, auf denen sie attraktive und scheinbar kostenlose Dienste anbieten. Um diese Dienste dann nutzen zu können, soll man sich lediglich anmelden und die AGB`s akzeptieren.

Wer darauf hereinfällt und seine Daten einträgt, erhält wenig später eine Email mit einer saftigen Rechnung. Durch das Eintragen seiner Daten habe man angeblich einen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen, heißt es darin.

Wer nicht sofort bezahlt, wird von den Betreibern solcher Seiten und ihren Helfershelfern massiv unter Druck gesetzt. Mahnungen, Drohbriefe und sogar Anrufe sollen dazu führen, dass zumindest ein gewisser Prozentsatz der Abgezockten die ungerechtfertigten Forderungen bezahlt.

Die Politik sah dem üblen Treiben lange relativ ungerührt zu. Erst jetzt meldet sich erstmals das Bundesjustizministerium zum Thema Abofallen im Internet zu Wort. Und die Aussagen des Ministeriums von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sind an Deutlichkeit nicht zu überbieten. Sie lauten unter anderem wie folgt:

" In jedem Fall gilt: Nicht zahlen! Bei den Anbietern kann es sich um Kapitalgesellschaften mit geringer Haftungssumme und Sitz im Ausland handeln, die zudem im sogenannten Impressum lediglich eine Briefkastenadresse angeben. In diesen Fällen sind gezahlte Beträge nur schwer zurückzuerlangen. Sie haben bei dieser Vorgehensweise in der Regel nichts zu befürchten: Unseriöse Anbieter setzen darauf, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher aus Angst oder um Ärger zu vermeiden zahlen, und machen die behaupteten Ansprüche nur selten gerichtlich geltend.
* Nicht unter Druck setzen lassen! Auf gewöhnliche Rechnungen und Mahnungen müssen Sie nicht reagieren..."

Das deutsche Bundesjustizministerium erklärt also, dass Opfer von Abofallen im Internet nicht bezahlen müssen. " Vor­aus­set­zung für einen Ver­trag ist näm­lich, dass beide Par­tei­en über­ein­stim­men­de Wil­lens­er­klä­run­gen ab­ge­ben, die alle we­sent­li­chen Punk­te - also auch den Preis - ent­hal­ten ", so das Ministerium auf seinen Internetseiten.

Eine politische Lösung des Problems ist trotzden erst einmal nicht zu erwarten - zumindest nicht aus Deutschland. Stattdessen schiebt das Ministerium die Verantwortung auf europäische Ebene ab. "Die Bun­des­re­gie­rung ist der Auf­fas­sung, dass zum Schutz der Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher ein eu­ro­pa­weit ein­heit­li­ches Vor­ge­hen gegen Kos­ten­fal­len im In­ter­net ge­bo­ten ist", heißt es. Deshalb habe man das Thema der Eu­ro­päi­schen Kom­mis­si­on unterbreitet. Dort solle es in eine Richt­li­nie über Rech­te der Ver­brau­cher münden.

Minka meint: das kann also noch lange dauern.

Quellen: http://www.bmj.bund.de/Abofallen
http://computerbetrug.de
http://www.abzocknews.de/

Inzwischen können sich verunsicherte Verbraucher bei uns kostenfrei informieren.

Dienstag, 15. Dezember 2009

Lotteriebetrüger wieder vermehrt unterwegs mit falschen Onlinelotterien

Lotteriebetrüger wieder vermehrt unterwegs

"Sie haben gewonnen!" - wer hört das nicht gern und freut sich über die angeblich bei einer "Onlinelotterie" per Email gewonnenen Millionen? Leider hört man von den Lotterie-Agenten nichts mehr, nachdem man Hunderte Euros für angebliche Bearbeitungs- und Überweisungsgebühren per Western Union an obskure Agenturen in West-Afrika, China, Russland oder nach London geschickt hat, und der Traum vom Millionengewinn wie eine Seifenblase zerplatzt ist.

Wie kann man aber auch glauben, bei einer Lotterie gewinnen zu können, die man nie gespielt und für die man niemals ein Los erworben hat ? Was ist das für eine Lotterie bei der der Gewinner bezahlt ? Unglaublich ? Sogar gute Bekannte von mir sind auf diesen Trick-Betrug hereingefallen und haben 400 Euro Lehrgeld bezahlt - und verloren.

Hilfe und Rat bei Internetbetrug und Abzocke mit angeblichen Lotterien gibt es bei:

http://onlinedetektiv.com/91022.html

Donnerstag, 26. November 2009

Rechtsanwalt Frank Michalak übernimmt Forderungseinzug für Nachbarschaft24.net

Man merkt dass es allmählich auf Weihnachten zu geht und auf der Wunschliste der Abzocker wohl der Zweit-Ferrari steht. Mit einer groß angelegten Kampagne zur Verunsicherung von Internetnutzern wird massiv versucht das Abzockangebot Nachbarschaft24.net als seriös zu verkaufen – Ob man sich gerade mit RA Frank Michalak die richtige Personen als Schirmherrn des Forderungseinzugs ausgesucht hat wage nicht nur ich zu bezweifeln.

Um dem Abzockprojekt Nachbarschaft24.net zu neuem Glanz zu verhelfen wurden massig Pressemitteilungen veröffentlicht, welche sich auf ein Urteil zur “Rechtmäßigkeit” der Forderungen beziehen. Dabei hat die Nutzlosbranche wohl vergessen, dass es bereits ein vernichtendes Urteil gegen Nachbarschaft24.net gibt.

Fakt ist:

Internetsurfer, die auf die Website www.nachbarschaft24.net hereingefallen sind und nun mit Zahlungsaufforderungen und Mahnungen bombardiert werden, müssen die eingeforderten Beträge nicht zahlen. Das berichtet das Portal computerbetrug.de unter Berufung auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte.
Die Betreiber der Website, die das fast identische Layout der ebenfalls in Verruf geratenen Seite www.nachbarschaftspost.com sowie dasselbe Schweizer “Service-Center” nutzen, hatten von den meist durch Werbespam oder Werbeanrufe gelockten Nutzern neun Euro pro Monat bei einer Laufzeit von zwei Jahren – insgesamt also 216 Euro – gefordert. Dazu verschickte die “Netsolutions Trading FZE” aus Dubai zunächst Mahnungen und beauftragte anschließend Inkassounternehmen und Anwälte.
Schließlich riskierte die dubiose Firma den Gang vor Gericht und verklagte eine Berlinerin auf die besagten 216 Euro. Vor Gericht fing sich die Netsolutions FZE allerdings eine schallende Ohrfeige ein, denn der Richter fragte sich, wofür eigentlich gezahlt werden solle: “So ist eine Leistungspflicht der Klägerin nicht erkennbar, so dass die Verpflichtung zur Zahlung eines Entgelts in einem auffälligen Missverhältnis zur (nicht vorhandenen) Gegenleistung stünde.”

Entscheidung ist rechtskräftig


Da der zu zahlende Betrag zudem in den AGB versteckt wird und sonst nichts auf eine etwaige Zahlpflicht des Interessenten hinweist, kam das Gericht zu dem Schluss:

“Zudem verstößt ein etwaiger Vertrag so gegen das Transparenzgebot und ist deshalb unwirksam.” Das Gericht ließ keine Berufung gegen die Entscheidung zu, das Urteil ist damit rechtskräftig (Amtsgericht Mitte, Urteil vom 05.11.2008 – Az.: 17 C 298/08).

Betroffenen ähnlich gestrickter Webseiten wird geraten, Mahnungen oder Mahnbescheiden zu widersprechen und ebenfalls nicht zu zahlen. Im Zweifel können sie sich zudem an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden.

Quelle:http://abzocknews.de und http://konsumer.info

Mehr Infos auch auf: http://onlinedetektiv.com

Dienstag, 4. August 2009

Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung in Kraft: Verbraucherschutz verbessert

Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung in Kraft:

Am 4. August 2009 tritt das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft. Das Gesetz verbietet Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn diese nicht vorher ausdrücklich ihre Einwilligung erklärt haben. Werbeanrufer dürfen ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Verstöße gegen diese Verbote können ab dem 4. August 2009 - anders als bisher - mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Zudem werden die Widerrufsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei telefonischen Vertragsschlüssen erweitert.

"Wir schützen Verbraucherinnen und Verbraucher wirksamer vor unerlaubter Telefonwerbung. Bürgerinnen und Bürger können jetzt von den Verbesserungen im Verbraucherschutz durch das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen profitieren. Schwarzen Schafen in der Branche drohen empfindliche Sanktionen, wenn sie Verbraucherinnen und Verbraucher mit unerwünschten Anrufen behelligen und ein jeder kann sich besser gegen untergeschobene Verträge wehren!" freut sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Telefonwerbung hatte sich in den letzten Jahren zu einem großen Ärgernis entwickelt. Bürgerinnen und Bürger wurden mit Werbeanrufen überhäuft und in vielen Fällen auch mit unseriösen Methoden zu Verträgen überredet, die sie gar nicht haben wollten. Über die bereits geltende Regelung, dass Telefonwerbung der Einwilligung der Verbraucher bedarf, haben sich viele Firmen einfach hinweggesetzt.

Ein besserer Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher war geboten. Dieser wird nunmehr mit dem Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen erreicht.

Im Einzelnen sieht das neue Gesetz folgende Verbesserungen für die Verbraucher vor:

* Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern können künftig mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Außerdem wird im Gesetz klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. So wird verhindert, dass sich Anrufer auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang oder nachträglich erteilt hat.
* Bei Werbeanrufen darf der Anrufer seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern. Viele unerwünschte Werbeanrufe werden bislang nicht verfolgt, weil sich nicht feststellen lässt, wer angerufen hat. Denn die Unternehmen machen in der Regel von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Rufnummer zu unterdrücken. Dies wird nun durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) verboten. Bei Verstößen gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung droht eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro.
* Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen können künftig widerrufen werden so wie es heute schon bei allen anderen Verträgen möglich ist, die Verbraucher am Telefon abgeschlossen haben. In diesen Bereichen kommt es besonders zu unerlaubter Telefonwerbung, um Verbraucher zu einem Vertragsabschluss zu bewegen. Bislang gibt es hier kein Widerrufsrecht (§ 312d Absatz 4 Nummer 3 und 4 BGB). Diese Ausnahmen werden beseitigt. Es kommt für das Widerrufsrecht nicht darauf an, ob der Werbeanruf unerlaubt war. Die Vorschrift ermöglicht einen Widerruf, aus welchen Gründen auch immer.

Wenn der Verbraucher den Vertrag fristgerecht widerrufen hat, braucht er ihn nicht zu erfüllen. Die Widerrufsfrist beträgt abhängig von den Umständen des Einzelfalles - zwei Wochen oder einen Monat und beginnt nicht, bevor der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform (etwa als E-Mail oder per Telefax) erhalten hat. Bei unerlaubten Werbeanrufen beträgt die Frist regelmäßig einen Monat.
* Der Schutz vor untergeschobenen Verträgen, einschließlich der so genannten Kostenfallen im Internet, wird verbessert:

* Wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht nicht in Textform belehrt wurde, kann er Verträge über Dienstleistungen, die er am Telefon oder im Internet abgeschlossen hat, künftig widerrufen. Bislang gibt es in solchen Fällen kein Widerrufsrecht mehr, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen oder der Verbraucher die Ausführung selbst veranlasst hat. Unseriöse Unternehmer haben diese Regelung gezielt ausgenutzt, um Verbrauchern am Telefon oder im Internet Verträge unterzuschieben. Diesem Verhalten entzieht das Gesetz die Grundlage. Widerruft der Verbraucher einen solchen Vertrag, muss er die bis dahin vom Unternehmer erbrachte Leistung nur dann bezahlen, wenn er vor Vertragsschluss auf diese Pflicht hingewiesen worden ist und er dennoch zugestimmt hat, dass die Leistung vor Ende der Widerrufsfrist erbracht wird. Das Unterschieben von Verträgen wird damit wirtschaftlich uninteressant, weil Unternehmen auf eigenes Risiko leisten.

Beispiele:

Ein unseriöses Unternehmen bietet im Internet die Erstellung eines ganz persönlichen Horoskops an. Nur aus dem Kleingedruckten ergibt sich, dass dafür bezahlt werden muss; die Gestaltung der Webseite erweckt den gegenteiligen Eindruck. Eine Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgt nicht. Deshalb gibt der Verbraucher auch ohne Bedenken seine persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum usw.) ein. Eine Woche später erhält er eine Rechnung über 100 Euro. Erst jetzt wird ihm klar, einen entgeltpflichtigen Vertrag geschlossen zu haben.
Künftig kann der Verbraucher seine Vertragserklärung noch solange widerrufen, wie er nicht vollständig bezahlt hat. Wenn ihn das Unternehmen vor Abgabe seiner Erklärung nicht darauf hingewiesen hat, dass er bei einem Widerruf für die bis dahin erbrachte Leistung Wertersatz zahlen muss, kann das Unternehmen nichts von ihm fordern.

oder

Ein Verbraucher wird von seinem Telefonanbieter angerufen und überredet, einen vermeintlich günstigeren Tarif mit einer Laufzeit von einem Jahr zu vereinbaren. Weder während des Telefonats noch später belehrt der Telefonanbieter den Verbraucher über sein Widerrufsrecht und über die Verpflichtung, im Falle des Widerrufs für bis dahin erbrachte Leistungen Wertersatz zahlen zu müssen. Der Verbraucher nutzt sein Telefon wie gewohnt weiter, stellt aber erst anhand der nächsten drei Monatsrechnungen fest, dass der vermeintlich günstigere Tarif tatsächlich teurer ist. Nach der Neuregelung kann der Verbraucher dann seine Vertragserklärung noch widerrufen.

*
Außerdem bedarf die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses oder die Vollmacht dazu im Fall des Anbieterwechsels zukünftig der Textform, wenn der neue Anbieter gegenüber dem bisherigen Vertragspartner des Verbrauchers auftritt. Hierdurch wird verhindert, dass ein neuer Anbieter den Vertrag des Verbrauchers mit seinem bisherigen Anbieter ohne entsprechenden Auftrag des Verbrauchers kündigt. Hierzu ist es durch unseriöse Anbieter von Telefondienstleistungen häufiger gekommen.

Beispiel: Ein Telefonanbieter überredet einen Verbraucher am Telefon zu einem Anbieterwechsel ("Sie sparen viel Geld und müssen sich um nichts kümmern"). Bisher konnte das anrufende Unternehmen gegenüber dem bisherigen Anbieter ohne weiteres die Abwicklung übernehmen. Künftig bedarf die Kündigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Verbraucher und seinem bisherigen Telefonanbieter der Textform (etwa E-Mail, Telefax). Der neue Anbieter kann also nur dann auf das bestehende Vertragsverhältnis Einfluss nehmen, wenn er ein solches "Schriftstück" des Verbrauchers vorlegen kann. Den neuen Vertrag kann der nicht über sein Widerrufsrecht belehrte Verbraucher zukünftig auch dann noch widerrufen, wenn er bereits über den neuen Anbieter telefoniert hat (s. o.).

Nähere Informationen zum Thema sind auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.bund.de/cold-calling erhältlich.

Quelle: abzocknews

Mittwoch, 29. Juli 2009

NEUER SCHLAG GEGEN OPENDOWNLOAD MIT GERICHTSURTEIL

Die Betreiberin der Abofalle opendownload.de, die von Alexander Varin vertretene Content Service Limited, Mundenheimer Str. 70 in 68219 Mannheim, musste nun vor dem Amtsgericht Mannheim eine weitere Niederlage auf ganzer Linie einstecken.

Ein Internetnutzer aus Issum war über einen AdWords Link auf eine Seite gelotst worden, die nach Behauptung der Content Services Limited zum Portal opendownload.de gehörte. Dort hatte er seine Daten eingegeben und - von Kostenhinweis bzw. Widerrufsrechtsverzicht war nichts zu sehen - hatte sich nach Erhalt der Daten per E-Mail auch eingeloggt. Kurze Zeit später erhielt er eine Rechnung, wonach er für einen 12-Monatszugang für www.opendwonload.de EUR 96,00 zahlen solle. Die Kanzlei Richter Berlin hatte den Internetnutzer vertreten und die Forderung zurückgewiesen und die Content Services Limited zugleich unter Fristsetzung zur Aufgabe der Berühmung hinsichtlich der Zahlungsforderung aufgefordert. Dennoch hatte die Content Services Limited die Forderungssache an den für derartige Inkassodienste einschlägig bekannten Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück abgegeben. Nachdem dieser dann erneut mit einer Zahlungsforderung direkt an den Internetnutzer herantrat, erhob dieser vertreten durch die Kanzlei Richter Berlin sofort Klage auf negative Feststellung, d. h. auf Feststellung des Nichtbestehens der Zahlungsforderung.

Für die Content Services Limited meldete sich dann der ebenfalls einschlägig bekannte Münchner Rechtsanwalt Bernhard Syndikus mit einer Verteidigungsanzeige und einem immerhin 15 Seiten umfassenden Klageerwiderungsschriftsatz. Hierin wurde umfassend vorgetragen, wie "der Internetnutzer" so auf das Portal opendownload.de komme und wie dieses und dessen Anmeldeseite beschaffen sei. Dies geschehe angeblich über die Startseite www.opendownload.de und von dort aus komme man auf die Anmeldeseite, auf der der Kostenhinweis und der Widerrufsverzicht erkennnbar seien. Das Entgelt sei daher ebenso wirksam vereinbart worden wie der Verzicht auf das Widerrufsrecht.

Im ersten Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Mannheim blieb die Beklagte säumig, so dass gegen die Content Services Limited zunächst Versäumnisurteil [pdf] erging. Auf deren Einspruch fand dann am 17.06.2009 erneut Termin zur mündlichen Verhandlung beim Amtsgericht Mannheim statt. Hier erschienen für Rechtsanwalt Bernhard Syndikus dessen Terminsvertreterin Rechtsanwältin Seyffahrth sowie assistierend der ebenfalls der Netzgemeinde nicht völlig unbekannte Mitarbeiter Alexander J. Kleinjung. Das Amtsgericht machte nach Anhörung der Parteien klar, dass nach seiner Auffassung die Ansprüche nicht begründet seien und wies insbesondere das Argument der Beklagtenvertretung zurück, die Wertungen des Urteils des BGH NJW 2006, 1971 seien auf den vorliegenden Fall anwendbar. In nachgelassenem Schriftsatz verwies die Kanzlei Richter Berlin insbesondere noch einmal darauf, dass die Content Services Limited überhaupt nicht vorgetragen habe, wie genau der konkrete Vertrag denn zustandegekommen sei (welche konkrete Webseite aufgerufen?), da es offenbar eine Unmenge an Landingpages unterschiedlichen Aussehens gebe. Ausdrücklich wurde anhand des Falles theorie-test.com und den dortigen Tricksereien mit Subpages die Relevanz substantiierten, d. h. hinreichend konkreten Vortrags verdeutlicht.

Unter dem 10.07.2009 erhielt die Kanzlei Richter Berlin dann ein Schreiben der zuvor so scheinbar kampfbereiten Beklagtenvertretung, wonach sich die Beklagte dazu entschlossen habe,

"die Sache nicht weiter streitig zu verfolgen."

Man entlasse

"den Kläger mit Wirkung ex tunc aus diesem Vertrag"

Die streitgegenständliche Rechnung sei

"ausdrücklich gegenstandslos"

Das Feststellungsinteresse des Internetnutzers sei damit weggefallen, so die Argumentation der Beklagten mit dem ersichtlichen Ziel, eine begründete Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim zu verhindern. Offenbar um auch ganz sicher zu sein, dass das Gericht nicht im Rahmen der Kostenentscheidung doch noch ungünstige rechtliche Ausführungen macht, erklärte die Beklagtenvertretung weiterhin

"die Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen."

Auch ein Kostenfestsetzungsbeschluss mit dem Namen der Content Services Limited auf der Schuldnerseite war offenbar nicht gewünscht. Anders ist es nicht zu erklären, dass die Beklagtenvertretung die Kanzlei Richter Berlin zur Vermeidung eines Kostenfestsetzungsverfahrens auch noch gleich anbot:

"Falls Sie mir unmittelbar Ihre Reisekosten und die Reise- und Abwesenheitskosten Ihres Mandanten mitteilen, kann der Ausgleich der Verfahrenskosten unmittelbar an Sie erfolgen, ohne dass das Kostenfestsetzungsverfahren durchlaufen werden müsste."

So weit, so ungewöhnlich.

zitiert von Kanzlei Richter / Berlin: http://tinyurl.com/lnam5k

Samstag, 25. Juli 2009

vivis-homepage.de und mein-erstes-mal.net locken in die Falle

vivis-homepage.de und mein-erstes-mal.net sind Internetseiten, die derzeit bei vielen Menschen für Ärger sorgen. Dabei gibt es gar keinen Grund zur Sorge.

Auf vivis-homepage.de und mein-erstes-mal.net behauptet eine Frau namens "Vivi-Maus" in einem Filmchen, sie habe sich noch nie vor fremden Menschen entkleidet. Dies könne sich ändern, wenn der Seitenbesucher an einem kleinen Spiel teilnimmt: "Schick einfach den Link unter dem Video an alle deine Freunde und Bekannte oder verschicke ihn im Chat, MSN, Yahoo,in Gästebücher, Foren usw. Jedes Mal wenn jemand auf dein Link klickt bekommst du Bikini Punkte und ich zieh mich weiter nackig aus für dich", lautet die Aufforderung auf der Webseite.

Viele Menschen fallen darauf herein und verschicken den angegebenen Link an Freunde und Bekannte oder verteilen ihn in Foren, Blogs, Chats und über Twitter.

Und genau das ist die Falle. Wer den Links dann folgt, landet nämlich auf einer weiteren Webseite, auf der er Mailadresse und Geburtsdatum eintragen soll. Wenig später bekommt der Angelockte dann eine Rechnung: Durch Eingabe seiner Daten und Bestätigung der AGB habe er einen Vertrag für Softerotik geschlossen und müsse nun 59 Euro zahlen. Diese angebliche "Kostenpflicht" ist auf den Seiten freilich nur sehr klein und versteckt zu lesen.

Die Masche ist klar. Erst werden neugierige Menschen dazu gebracht, Links zu versenden und so für vivis-homepage.de und mein-erstes-mal.net zu werben. Auf diese Weise werden unzählige neue Opfer in die Falle gelockt - und ebenfalls dazu gebracht, ihre Daten herauszugeben, um dann Rechnungen geschickt zu bekommen.

Die Drahtzieher der Seite nutzen also das Prinzip der viralen Werbung aus. Was funktioniert: Eine Google-Abfrage zeigt, dass bereits tausende Menschen die gefährlichen Links im Web verbreitet haben. Besonders fatal: Vor allem auf Plattformen, auf denen sich viele junge Menschen tummeln, werden die Links massiv verbreitet.

Wer auf den Trick hereingefallen ist und persönliche Daten auf den Seiten angegeben hat, kann möglichen Rechnungen trotzdem gelassen entgegen sehen: Verträge sind nur dann gültig, wenn man klar und deutlich auf die entstehenden Kosten hingewiesen wurde. Das haben auch mehrere Gerichte in der Zwischenzeit bestätigt. Wer in die Falle gelockt und nicht ausdrücklich auf die 59-Euro-Verpflichtung hingewiesen wurde, muss also nicht bezahlen.

Noch einfacher ist der Fall bei Betroffenen unter 18 Jahren: Verträge dieser Art sind nämlich nur dann gültig, wenn auch die Eltern damit einverstanden sind. Opfer sollte also unbedingt ihre Eltern informieren. Zumal es keine Schande ist, auf eine Masche wie diese hereinzufallen. Täglich werden in Deutschland tausende Menschen Opfer von Abo- und Kostenfallen im Internet.

Recherchen von Antispam.de haben übrigens ergeben, dass auf dem gleichen Webserver wie "mein-erstes-mal.net" auch noch folgende Domains laufen:

ich-nackt-zuhause.net
mein-1erstes-mal.net
mein-nacktes-spiel.net
meine-privaten-nacktvideos.net
my-naked-privatevideo.net
my-naked-privatvideo.net
ich-nackt-zuhause.net

Und auf dem gleichen Server wie vivis-homepage.de laufen mandys-show.de (noch ohne Inhalt) und schwimmbadspiel.de.

Es ist also nicht ausgeschlossen, dass das gleiche üble Spiel demnächst mit anderen Seiten gleicher Bauart abgezogen wird.

Quelle: computerbetrug.de

Abzocke Jugendlicher mit vivis-homepage

Es sind noch keine zwei Monate vergangen, seitdem ein Team von Akte 09 den Schmuddelsexseitenbetreiber Robert F. wegen seiner Abzocke mit dem Schwimmbadspiel besucht hat. Inzwischen sind weitere Kostenfallen aktiv, für die die geneppten User - in der Hauptsache Jugendliche/Minderjährige- dann wieder die Werbung per Link-Spam übernehmen sollen. Diesesmal heisst Hasimaus wieder Vivian bzw. Vivi (sattsam bekannt vom Schwimmbadspiel) bei der Gaunerei auf den folgenden Domains:

* mein-erstes-mal
* vivis-homepage
* meine-privaten-nacktvideos - (leitet weiter zu mein-erstes-mal )

Schon der Name der Webseite ist eine Lüge, denn bereits mehrfach waren diese Betreiber mit ihrer dreisten Masche aktiv. Ganz nach dem Vorbild vom Schwimmbadspiel sollen die User auch bei der Seite mein-erstes-mal durch spamming von Links weitere Punkte erhalten. Allerdings fehlen im Vergleich zum Schwimmbadspiel hier die Hinweise über Impressum, AGB und Kosten. Einen Kostenhinweis findet man auf Vivians verlinkter Seite vivis-homepage

Weil bei der Seite mein-erstes-mal keine Preisangabe vorhanden ist, dürfen Nutzer des Portals davon ausgehen, dass der Dienst gratis ist. Sollten dennoch Rechnungen und Mahnungen bei den potentiellen Opfern eintreffen, dann können diese getrost ignoriert werden. Auf keinen Fall sollte man etwas bezahlen. Auch von einer Korrespondenz ist abzuraten, da ein Widerruf oder eine Anfechtung erfahrungsgemäß nicht akzeptiert werden.

Neben AGB und Preisangabe fehlt auch ein Impressum, welches einen Rückschluss auf den Betreiber zulassen würde. Auch das whois der Domain gibt darüber keinen Aufschluss, weil dieses durch WhoisGuard geschützt ist. Trotzdem lässt sich der Verantwortliche ermitteln, denn die Seite liegt auf dem gleichen Server wie der Vorgänger schwimmbadspiel des Erotikunternehmers Robert F.

Eine weitere Verbindung ergibt sich aus dem Link zu vivis-homepage. Dort ist im Impressum als verantwortliche Firma die United Payment Ltd. angegeben. Im whois der Domain vivis-homepage gibt es noch eine weitere Anschrift für die Directorin Vivian S. von der United Payment Limited

Domain: vivis-homepage.de
Domain-Ace: vivis-homepage.de
Nserver: ns.km32532.keymachine.de
Nserver: ns2.km32532.keymachine.de
Status: connect
Changed: 2009-05-27T13:53:11+02:00

[Holder]
Type: ORG
Name: United Payment Limited
Address: Am Buchhorst 34
Pcode: 14478
City: Potsdam
Country: DE
Changed: 2008-10-25T10:38:41+02:00

[Admin-C]
Type: PERSON
Name: Vivian Steiner
Address: Verkehrshof 2
Pcode: 14478
City: Potsdam
Country: DE

Zusammenfassend die wichtigsten Tipps vom Verbraucherschutz für geneppte und genervte User:

1. nicht einschüchtern lassen
2. keine unnötigen Schreiben abschicken
3. nicht zahlen, aufgrund der fehlenden Preisangabe besteht keine Zahlungsverpflichtung, ausserdem dürfen Jugendliche ohne Einverständnis der Eltern keine Abo-Verträge abschliessen
4. evtl. sollte auch der Spamfilter für diesen Absender aktiviert werden

Quelle: antiabzocknet


Ein Netter Versuch:


Sie widersprechen sich meine sehr geehrten Damen und Herren

Einmal schreiben Sie, daß unter meiner Email-adresse kein Dienst aktiviert wurde und nun verlangen Sie GELD von mir!

I ch frage nun FÜR WAS ???

Ich habe mit billigen Schmuddelsexseiten nichts am Hut.

Wenn ich mir Porno reinziehen will, dann gehe ich auf youporn und kann mir kostenlos runterholen was immer ich will

Schönen Tag noch und verschonen Sie mich mit Ihrem Müll

Minka

Am 11. August 2009 01:56 schrieb United Payment Limited :
- Zitierten Text ausblenden -

U n i t e d P a y m e n t L i m i t e d
Am Buchhorst 34, 14478 Potsdam

E-Mail:info@vivis-homepage.de
Gerichtsstand: Amtsgericht Potsdam
Steuernr.: 048/277/01918
Tel: 49 (0)331 - 8171600
Fax: 49 (0)331- 8171602
K u n d e

E-Mail: xxx@gmail.com
IP: 193.200.150.152
Provider:*.200.150.152

Datum : 12.08.2009
Rechnung vom : 09.08.2009
Verwendungszweck: SMVM-6AIX



RECHNUNG/ Erinnerung für 30 Tage Softerotik Mitgliedschaft bei www.vivis-homepage.de




Sehr geehrter Kunde!

Ihnen ist sicherlich entgangen die noch offene Rechnung zu begleichen.
Leider ist auf unserem Konto noch keine Zahlung eingegangen.
Sollten Sie schon bezahlt haben, können Sie diese Zahlungserinnerung
als gegenstandslos betrachten. Wir bitten Sie die Rechnung zu bezahlen,
es handelt sich hierbei um einen einmaligen Betrag. Nach Zahlungseingang
ist das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns beendet.


Sie haben erworben:
________________________________________________________________________

Leistung: (1x) 30 Tage Softerotik Mitgliedschaft bei vivis-homepage.de

Nr. SMVM-6AIX
Benutzer: minkaschnalznich@gmail.com
Passwort: agofey67

Betrag netto: 47,80 Euro
zzgl. 19 % MwSt.: 11,20 Euro
________________________________________________________________________
Gesamtbetrag: 59,- Euro


Bitte überweisen Sie den noch offenen Betrag von 59,- Euro (inklusive 19 % MwSt.)
innerhalb von 7 Tagen auf folgendes Konto:


Inhaber: United Payment Limited
Konto: 135054502
BLZ: 16040000
Institut: Commerzbank Potsdam
Verwendungszweck: SMVM-6AIX


Für Überweisungen aus Österreich, Schweiz und anderen Ländern der EU:

Inhaber: United Payment Limited
IBAN: DE96 1604 0000 0135 0545 02
BIC-/SWIFT-Code: COBADEFF160
Institut: Commerzbank Potsdam
Verwendungszweck: SMVM-6AIX



Sie haben diese 30 Tage Softerotik Mitgliedschaft bei www.vivis-homepage.de

per E-Mail am:
09.08.2009 um 15:07:22 Uhr erworben.
Ihre IP Nummer 193.200.150.152 , Zeit des Vertragschlusses und der Name des Providers *.200.150.152 wurden beim Erwerb gespeichert
und auf unserem Server protokolliert.

Sie haben folgendes akzeptiert:
*Durch Betätigung des Buttons "Jetzt klicken ", kaufen Sie eine 30 Tage Softerotik Mitgliedschaft
bei vivis-homepage.de

. ( siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen )
Die 30 Tage Softerotik Mitgliedschaft kostet 59 Euro incl. Mwst.

Dieser Hinweis ist auf unserer Internetseite
vivis-homepage.de

sowie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesbar.
Ebenfalls haben Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
In den AGBs wird ebenfalls nochmals auf den Preis hingewiesen.



W i c h t i g e r H i n w e i s:

Da unser Erotik - Service in letzter Zeit häufig illegal mißbraucht worden ist,
sehen wir uns gezwungen, bei Nichtzahlung oder keinerlei Reaktion auf dieses Schreiben,
einen Strafantrag bei der Potsdamer Staatsanwaltschaft aufzugeben.
Diesen Aufwand nehmen wir gerne auf uns, da es bei einigen Kunden schon öfters
aufgetreten ist und wir nicht bereit sind dieses in Kauf zu nehmen.

Mittels Ihrer IP Nummer, die bei der Nutzung gespeichert wurde, kann im Rahmen einer
staatsanwaltschaftlichen Ermittlung die hinter der IP stehende natürliche Person mit Anschrift ausfindig gemacht werden.
Wer einen Vertrag schließt und dabei seiner Verpflichtung nicht nachzukommen gedenkt, macht sich zumindest
eines versuchten Betruges strafbar. Dieser Umstand genügt, um eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten.
Wir behalten uns entsprechende Schritte bei Verweigerung der Zahlung vor.

Da Sie nachweislich diesen Dienst in Anspruch genommen haben, bitten wir Sie den Betrag umgehend zu überweisen,
um weitere Kosten und Unannehmlichkeiten zu verhindern. Bedenken Sie, das einige Banken länger brauchen um zu buchen, daher
zahlen Sie bitte so schnell wie möglich.


Nach Zahlungseingang ist das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns beendet.



Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

United Payment Limited
Am Buchhorst 34
14478 Potsdam

United Payment Abrechnungen
Gerichtsstand: Amtsgericht Potsdam
E-Mail: info@vivis-homepage.de

Telefonischer Support/Kundenbetreuung
Wir sind für Sie da von Montag - Freitag / 9 - 17 Uhr

Tel: 49 (0)331 - 8171600
Fax: 49 (0)331 - 8171602

Donnerstag, 23. Juli 2009

Gulli.com: ein Vorzeigeportal der Abofallenbetreiber


Früher war das "Gulli" echt mal gut - leider hat sich das mit den neuen Besitzern gewandelt:
Tretminen gab es auf der Piraten- und Hackerseite “Gulli.com” schon immer. Während sich Gulli-Gründer Randolf Jorberg (27) aus Bochum in Nordrhein-Westfalen noch ein paar Tausender nebenher im Monat für Dialer-Umleitungen (0190er-Nummern) zu Testversionen von neuen Produkten hinzuverdiente, geht es für den neuen Besitzer Valentin Peymann Fritzmann (25) aus Wien (Österreich) heute um Millionen.
Egal, was Sie auf Gulli herunterladen wollen, Sie landen immer auf Firstload, einem Bezahlzugang (Jahresabo 94,80 Euro) für Umsonst-Software. Jahreseinnahme: 25 Millionen Euro.
Firstload gehört Dr. Robert Fritzmann (50) aus Wien. Sein Sohn Valentin hat sich die alte Piratenseite und den Untergrund-Chat “Board.gulli.com” (900.000 registrierte User) im Februar 2008 für einen sechsstelligen Betrag gekauft. Offensichtlich zu dem einzigen Zweck, um neue Opfer für seine Inkassodienste in Wien und Vlotho (Teutoburger Wald) zu finden.
GoMoPa rief bei der InQnet GmbH im Wiener Galaxy Tower an. Das ist die Firma von Valentin Fritzmann, über die er die angebliche Verbraucherseite Gulli betreibt. GoMoPa will wissen, warum die einstige Piratenseite zur reinen Werbeseite für Firstload verkommen ist.
Zunächst meldet sich am Telefon ein Rene Aneter. Er stellt sich als der Projektentwickler für Gulli vor. Zunächst behauptet er:
“Nicht alles wird auf Firstload umgeleitet.”
GoMoPa kontert: “Doch, Sie können eingeben, was sie wollen.”
Aneter streitet nicht lange und sagt:
“Firstload ist unser Werbepartner. Da fährt die Bahn drüber. Punkt.”
Soll heißen, mehr gibt es nicht zu sagen.
GoMoPa setzt dennoch nach: Aber dann verstehen wir Ihren Testbericht über Firstload nicht, der mit einer klaren Gulli-Empfehlung endet. Wie auch sonst? Man kann ja schlecht etwas seriös testen, wenn man es zugleich bewirbt.
Aneter gibt zu: “
Ja, das ist unglücklich. Der Testbericht wird noch überarbeitet”. Dann geht er zum Angriff über: “Aber was haben Sie gegen Firstload? Der Zugang ist ab 18 Jahre, und die Kosten sind doch ausgewiesen. Ich habe mal einen Mann, Mitte 30, der sich beschwert hat, gefragt, warum er sich angemeldet hat. Er sagte, er habe keine Zeit gehabt, sich die AGBs durchzulesen. Ist deshalb Firstload schlecht?”
GoMoPa verlangt den Chef zu sprechen.
Valentin Fritzmann geht sofort in die Vollen:
“Kennen Sie Firstload überhaupt?”
GoMoPa muss zugeben: “Nein, genutzt haben wir die Seite noch nicht.”
Fritzmann erleichtert und siegesgewiß:
“Glauben Sie mir, wenn Sie auch nur eine Stunde mit Firstload gearbeitet hätten, würden Sie mich begeistert anrufen.”
GoMoPa verweist auf Tatsachen. Nämlich die AGBs, nach denen bereits 15 Euro fällig werden, wenn man nur einen falschen Vornamen angibt, und nach denen eine Widerspruchsfrist erlischt, wenn man über die engen Gigabytegrenzen hinaus herunterlädt, weil dann sofort das nächsthöhere Abo beginnt.
Fritzmann:
“Ach AGBs. In der Praxis hält sich doch niemand an die AGBs.”
GoMoPa: Das sehen Ihre 200 Inkassoeintreiber um Frank Babenhauserheide in Deutschland anders.
Fritzmann:
“Mit Deutschland habe ich nichts zu tun. Ich war nirgendwo in Deutschland. Haben Sie Beweise dafür, dass ich in Deutschland war?”
GoMoPa hat. Denn die beiden Fritzmänner waren nicht unsichtbar, als sie sich im Juni zur Krisensitzung mit Frank Babenhauserheide in Herford (Nordrhein-Westfalen) im Inkassobüro von Collector trafen. Die Mitarbeiter haben Handy- und Internetverbot, bis der “Maulwurf” gefunden ist, der das Krisentreffen verriet, nachdem die Staatsanwaltschaft Hannover drei Inkassokonten mit fast einer Million Euro einfrieren ließ.
Was die Staatsanwaltschaft dabei am meisten interressiert: Wie kommen die Inkassofirmen der Fritzmänner an Adressen für täglich 10.000 Inkassobriefe, die alleine die Operationszentrale von Mega-Downloads und Firstload in Vlotho verlassen? Denn immer weniger Anzeigende waren wirklich auf den Seiten von Firstload oder Mega-Downloads.
GoMoPa traf sich mit einem Insider, der darüber sehr genau Bescheid weiß.
GoMoPa: Wie funktioniert die Adressenbeschaffung auf Gulli?
Insider:
“Erstens, Gulli wirbt für Firstload. Firstload wirbt für anonymes kostenloses unbegrenztes Herunterladen von Programmen innerhalb von zwei Wochen. Wer es schafft, nicht in die Falle zu tappen, also unter 3 Gigabyte bleibt, hat ja dennoch seine Daten eingegeben, obwohl das Herunterladen doch anonym sein soll. Er bekommt einen Inkassobrief.”
GoMoPa: Dann wäre ja Gulli eine Adress-Schaufel für die Inkassoeintreiber?
Insider:
“Nur zu einem kleineren Teil.”
GoMoPa: Und der größere Teil?
Insider:
“Das läuft über Pop-Ups und Browser-Spiele. Valentin Fritzmann behauptet immer, er entwickelt neue Online-Spiele und bringt sie auf den Markt. Aber das ist Quatsch. Er verwaltet nur Geld. Er beauftragt die sogenannte Rumänenbande mit der Entwicklung von Browser-Spielen. Das sind Matthias Müller (32) und Abdulla Saleh (32) von Mymovies, elicious, EyeStar und networx aus der Leopoldstraße 19 in München und Nico Gabriel Carjea, mit dem sie in Sibiu (Hermannstadt in Rumänien) die Firma SC Net Venture SRL betreiben. Sie sind zum Beispiel dafür verantwortlich, wenn beim Surfen im Internet plötzlich ein Popup-Fenster aufgeht mit den Worten: Sie haben einen Z4 gewonnen. Man braucht nur seine Daten eingeben, schon ist man dabei. Das geht auch bei den kostenfreien Test-Spielen. Eingetrieben wird das Geld dann über Collector, Support & Service und Web Service von Frank Babenhauserheide. Und über den Buchhalter der Fritzmänner, Reinhard Pils, in Wien kommt das Geld nach Österreich oder zu Briefkasten-Treuhandfirmen in Dubai.”
GoMoPa: Gibt es noch mehr Adress-Beschaffmöglichkeiten, die die Fritzmänner nutzen?
Insider:
“Und ob. Die Preisangabe baut sich auf der Bezahlseite in Zeitlupe auf. Man sucht zum Beispiel bei Google nach einem Programm, sagen wir Office oder Acrobate Reader. Es erscheinen viele Seiten. Ganz oben scheinbar völlig Neutrale. Die sind in Wirklichkeit von Mega-Downloads.net bezahlt. Klickt man auf eine dieser Seite, wird man sofort auf Mega-Downloads.net umgeleitet. Die Gemeinheit besteht darin, dass man es gar nicht merken kann.”
GoMoPa: Wieso kann man es nicht merken?
Insider:
“Weil die Schrift, also die Beschreibung der Seite, im Textformat HTML geschrieben ist. Aber die Preisangabe für das Abo ist nicht in HTML, sondern wird als hochauflösendes Foto im Format BIT eingespielt. Wer nun kein Hochgeschwindigkeits-Internet mit einem superschnellen Rechner hat, gibt seine Angaben in dem Glauben ein, dass das Programm kostenlos ist. Wenn dann das Foto mit dem Preis hochgeladen ist, ist es zu spät. Man bekommt in jedem Fall nach einer Woche einen Inkassobrief über 96 Euro für Mega-Downloads.net und 45 Euro Anwaltsgebühren.”
GoMoPa: Was ist mit gekauften Datensätzen?
Insider:
“Ja, das wird immer wieder von den Fritzmännern oder anderen Chefs als Ausrede ins Spiel gebracht. Mega-Downloads.net würde angeblich 100 Affiliates haben. Das sind Leute, die Adressen mit Bankverbindungen für 50 Cent kaufen und dann an Mega-Downloads für 15 Euro und mehr pro Adresse verkaufen. Mega-Downloads würde erst merken, dass die Adressen nicht stimmen, wenn Widersprüche kommen. Dann seien die Affiliates über alle Berge. Doch dies ist nur eine Ablenkung von der Wahrheit. Das Geschäft würde sich für Mega-Downloads doch gar nicht rechnen, weil erfahrungsgemäß nur ein bis zwei Prozent der Angeschriebenen auch wirklich zahlen. Deshalb gibt es diese Geschäfte in Wirklichkeit gar nicht. Und Betrug wäre es ja allemal, eine Adresse zu verwenden, wenn man gar nicht sicher ist, dass derjenige überhaupt auf einer Aboseite war.”
Gibt es auf Gulli eine Zensur?
GoMoPa schrieb alle 12 Moderatoren des Boards an und wollte ihre Meinung zum Gulli-Missbrauch als Werbeplattform und Adressenschaufel für Abzockseiten wissen?
GoMoPa wurde sofort geperrt. “Aufhebung der Sperre: Nie!”
Damit nicht genug. Seit der Berichterstattung über Mega-Downloads.net wird GoMoPa mit DDOS-Attacken überzogen.
Insider:
“Ja, Kritiker werden von uns mit Spam-Anfragen zugebombt. Das machen unsere Maschinen in Rumänien.”
GoMoPa: Aber Gulli berichtet ebenfalls über DDOS-Attacken und bietet sogar ein Abwehrprogramm an.
Insider:
“Ich würde kein Abwehrprogramm von jemanden kaufen, der mich zuvor attackiert hat. Es könnte ein Spion sein.”
Und was sagt der Gründer und Ex-Chef von Gulli zu dem Zustand seines Babys?
Jorberg:
“Ich habe seit dem Verkauf mit der ganzen Sache abgeschlossen.”
GoMoPa: Aber Sie sind doch noch als User aktiv.
Jorberg:
“Na ja, alle drei Wochen schaue ich mal vorbei.”
GoMoPa: Sie wurden als Dialer-King bezeichnet.
Jorberg:
“Den Namen haben mir andere gegeben.”
GoMoPa: Kannten sie die Gebrüder Schmidtlein aus Büttelsborn in Hessen? Andreas Walter Schmidtlein (34) hatte mit Dialern sein erstes Vermögen verdient?
Jorberg:
“Vielleicht habe ich den einmal getroffen. Befreundet waren wir nie.”
Schade, dass Jorberg da so vergesslich ist. Gulli.com von Jorberg wurde unter Jorbergs Firma “fliks ist-solutions GmbH & Co. KG” betrieben. Die besaß wiederum die Dialerdomain Hacking.de und hatte als Betreiber Andreas Schmidtlein aus Büttelsborn. Administrator von Hacking.de war Randolf Jorberg. Jorberg und Schmidtlein bedienten sich auch des umstrittenen Rechtsanwalts Bernhard Syndikus (50) aus München. Der Anwalt saß nach Information des Hamburger Nachrichtenmagazins Der Spiegel bereits in Untersuchungshaft, weil ihm die Staatsanwaltschaft Verbindungen zum größten deutschen Raubkopiernetzwerk vorwirft. Aber sonst kannte man sich ja nicht.
GoMoPa: Sind Sie mit Valentin Fritzmann befreundet?
Jorberg:
“Nein.”
GoMoPa: Würden Sie Gulli zurückkaufen?
Jorberg:
“Erstens habe ich nicht so viel Geld und zweitens will ich nach zehn Jahren mal was Neues machen. Ich vertreibe künftig Macs und Apple-Handys.”
GoMoPa: Danke für das Gespräch.
Die Staatsanwaltschaft Hannover bittet weiter um Mitarbeit:
Alle Geschädigten von Mega-Downloads.net und Firstload sollen sich schriftlich als Zeugen melden: Staatsanwaltschaft Hannover, Postfach 109, 30001 Hannover. Das Aktenzeichen lautet: 5302 Js 41769/09.
Originalbericht auf GoMoPa


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