Kehl – Verbraucher müssen im Internet genauso wachsam sein wie im wirklichen Leben – unter diesem Motto steht die Informationskampagne des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland über Abo-Fallen im Internet. Ziel ist es, Verbraucher umfassend zu informieren: Damit sie die Tricksereien frühzeitig erkennen und auch ihr Verhalten im Internet ändern.
Wie sieht die Gesetzeslage aus und welche Urteile sollte man kennen?
Auf der neuen Internetseite www.Vorsicht-im-Netz.de erhalten Verbraucher Antworten auf alle wichtigen Fragen: Woran erkenne ich Abo-Fallen und welche Maschen nutzen ihre Betreiber? Was kann man tun, um nicht in die Falle zu tappen? Wie sieht die Gesetzeslage aus und welche wichtigen Urteile sollte man kennen? Hilfestellungen gibt es auch für all diejenigen, die bereits in eine Abo-Falle getappt sind. Dafür stehen Musterbriefe und Informationen bereit, wie sie ihre Rechte gegenüber dem Anbieter selbst durchsetzen können.
Um das Verständnis weiter zu erleichtern, gibt es auf dieser Website zusätzlich Videobeiträge, ein Quizspiel und ein Diskussionsforum: Dort können sich betroffene Verbraucher untereinander austauschen oder auch bei den Juristen des EVZ Deutschland in rechtlichen Fragen Rat einholen.
Europäische Dimension des Problems im Blick: das EVZ Deutschland
Durch den Projektträger, das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland, wird auch die europäische Dimension des Problems berücksichtigt: Gerade im Zusammenhang mit „Internetabzocke“ nutzen viele unseriöse Anbieter einen Geschäftssitz im EU-Ausland, um ihre Identität zu verbergen, ihre Haftung auszuhebeln und die Rechtsdurchsetzung gegen sie zu vereiteln. Weil sich Verbraucher hierdurch besonders verunsichern lassen, besteht in dieser Hinsicht ein besonderer Informationsbedarf. Das EVZ Deutschland ergänzt somit die Informationsangebote der Verbraucherzentralen. Es ist ausschließlich grenzüberschreitend tätig und hat die Aufgabe, über die Chancen und Risiken des EU-Binnenmarktes zu informieren und das Vertrauen in den gemeinsamen Markt zu stärken. Mehr Informationen über die Tätigkeiten des EVZ Deutschland finden sie auf dessen Homepage: www.eu-verbraucher.de
Finanziert wird das Projekt durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Posts mit dem Label abo-falle werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label abo-falle werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Dienstag, 1. Februar 2011
Mittwoch, 7. Oktober 2009
Deutschlands Jura-Göttin zu Schadensersatz verurteilt
Zitat aus einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
06.10.2009
Deutschlands unbeliebteste Anwältin zu Schadensersatz verurteilt
Katja Günther ist in Deutschland die wohl unbeliebteste Rechtsanwältin. Diese betreibt nämlich seit Jahren das Inkassogeschäft für Unternehmen, die einschlägig als Internetabzocker bekannt sind.
Frau Günther verschickte massenweise Mahnschreiben, in denen zum Teil völlig zu Unrecht erhobene Entgelte der Internetabzocker eingetrieben werden sollten. Zahlte der Adressat nicht, wurde mit gerichtlichen Schritten gedroht. Vereinzelt wurden sogar Mahnbescheide erlassen.
Nun stand Frau Günther selbst vor Gericht. In dem konkreten Fall wurde die geschäftige Anwältin dazu verurteilt, die Kosten eines Anwaltes zu zahlen, der im Auftrag eines Mandanten gegen die Forderung eines von Frau Günther vertretenen Internetabzockers vorgegangen war. Die Urteilsbegründung ist dabei von besonderer Süffisanz. Die Richter des Amtsgerichts Karlsruhe hatten Frau Günther bescheinigt, dass sich diese durch die Einforderung von ungerechtfertigten Forderungen von Internetabzockern einer Beihilfe zum Betrug strafbar gemacht hat und somit auch schadensersatzpflichtig ist.
Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil (AG Karlsruhe 9 C 93/09 - rechtskräftig) auch andere Rechtsanwälte abschrecken wird, die Steigbügelhalter für unseriöse Internet-Unternehmen zu spielen. die Abschreckung wird dabei wohl aber nur über den Geldbeutel funktionieren. Laut Staatsanwaltschaft München lagen über 1000 Strafanzeigen wegen Nötigung und Betruges gegen Frau Günther vor. Davon ließ sich diese also schon einmal nicht sonderlich beeindrucken.
Bedauerlicherweise lassen sich Rechtsanwälte vor den schmutzigen Karren spannen, weil dieses Geschäft äußerst lukrativ ist. So wanderten auf das Konto von Frau Günther bis zu € 20.000,- täglich. Wenn jedoch zukünftig ein Internetabzocke-Anwalt damit rechnen muss, dass er sich schadensersatzpflichtig macht und sich das schmutzige Geschäft schlichtweg nicht mehr lohnt, entzieht man diesen den Nährboden für ihr Handeln.
Was ist also zu tun, wenn eine dubiose Rechnung im Briefkasten liegt? Zunächst sollte man sich Rechtsrat – z.B. bei der Verbraucherzentrale – einholen, um prüfen zu lassen, ob es sich um eine unberechtigte Forderung eines Internetabzockers handelt oder nicht. Ist dies der Fall, sollte mit einem Musterschreiben der Forderung widersprochen werden. Jegliche weitere Korrespondenz kann man sich sparen. Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid von der Gegenseite erlassen worden sein, muss innerhalb der 14-tägigen Frist der Widerspruch erklärt werden. Hierzu bedarf es nur eines Kreuzes auf dem beiliegenden Formular. Dass danach ein Gerichtsverfahren in die Wege geleitet wurde, ist bislang nicht bekannt geworden. Dies ist wohl schon deswegen unwahrscheinlich, weil der Internetabzocker vor Gericht seinen Anspruch beweisen muss, was ihm in der Regel nicht gelingen wird.
Steht dem Verbraucher eine Rechtsschutzversicherung zur Seite, kann die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übertragen werden. Dadurch entlastet der Verbraucher seine Nerven und kann den Spieß wie in dem hier beschriebenen Fall umdrehen.
kostenlos Informationen zu Internet-Abzocke gibt es auch bei http://onlinedetektiv.com
06.10.2009
Deutschlands unbeliebteste Anwältin zu Schadensersatz verurteilt
Katja Günther ist in Deutschland die wohl unbeliebteste Rechtsanwältin. Diese betreibt nämlich seit Jahren das Inkassogeschäft für Unternehmen, die einschlägig als Internetabzocker bekannt sind.
Frau Günther verschickte massenweise Mahnschreiben, in denen zum Teil völlig zu Unrecht erhobene Entgelte der Internetabzocker eingetrieben werden sollten. Zahlte der Adressat nicht, wurde mit gerichtlichen Schritten gedroht. Vereinzelt wurden sogar Mahnbescheide erlassen.
Nun stand Frau Günther selbst vor Gericht. In dem konkreten Fall wurde die geschäftige Anwältin dazu verurteilt, die Kosten eines Anwaltes zu zahlen, der im Auftrag eines Mandanten gegen die Forderung eines von Frau Günther vertretenen Internetabzockers vorgegangen war. Die Urteilsbegründung ist dabei von besonderer Süffisanz. Die Richter des Amtsgerichts Karlsruhe hatten Frau Günther bescheinigt, dass sich diese durch die Einforderung von ungerechtfertigten Forderungen von Internetabzockern einer Beihilfe zum Betrug strafbar gemacht hat und somit auch schadensersatzpflichtig ist.
Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil (AG Karlsruhe 9 C 93/09 - rechtskräftig) auch andere Rechtsanwälte abschrecken wird, die Steigbügelhalter für unseriöse Internet-Unternehmen zu spielen. die Abschreckung wird dabei wohl aber nur über den Geldbeutel funktionieren. Laut Staatsanwaltschaft München lagen über 1000 Strafanzeigen wegen Nötigung und Betruges gegen Frau Günther vor. Davon ließ sich diese also schon einmal nicht sonderlich beeindrucken.
Bedauerlicherweise lassen sich Rechtsanwälte vor den schmutzigen Karren spannen, weil dieses Geschäft äußerst lukrativ ist. So wanderten auf das Konto von Frau Günther bis zu € 20.000,- täglich. Wenn jedoch zukünftig ein Internetabzocke-Anwalt damit rechnen muss, dass er sich schadensersatzpflichtig macht und sich das schmutzige Geschäft schlichtweg nicht mehr lohnt, entzieht man diesen den Nährboden für ihr Handeln.
Was ist also zu tun, wenn eine dubiose Rechnung im Briefkasten liegt? Zunächst sollte man sich Rechtsrat – z.B. bei der Verbraucherzentrale – einholen, um prüfen zu lassen, ob es sich um eine unberechtigte Forderung eines Internetabzockers handelt oder nicht. Ist dies der Fall, sollte mit einem Musterschreiben der Forderung widersprochen werden. Jegliche weitere Korrespondenz kann man sich sparen. Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid von der Gegenseite erlassen worden sein, muss innerhalb der 14-tägigen Frist der Widerspruch erklärt werden. Hierzu bedarf es nur eines Kreuzes auf dem beiliegenden Formular. Dass danach ein Gerichtsverfahren in die Wege geleitet wurde, ist bislang nicht bekannt geworden. Dies ist wohl schon deswegen unwahrscheinlich, weil der Internetabzocker vor Gericht seinen Anspruch beweisen muss, was ihm in der Regel nicht gelingen wird.
Steht dem Verbraucher eine Rechtsschutzversicherung zur Seite, kann die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übertragen werden. Dadurch entlastet der Verbraucher seine Nerven und kann den Spieß wie in dem hier beschriebenen Fall umdrehen.
kostenlos Informationen zu Internet-Abzocke gibt es auch bei http://onlinedetektiv.com
Labels:
abo-falle,
abzocke,
Content Services Ltd.,
Katja Günther,
Opendownload.de,
urteil
Dienstag, 25. August 2009
Online-downloaden - das neue Abzock-Portal ?
CHIP Tipp: Diese Abzock-Seiten sollten Sie kennen
Download-Abzocke: Wenn Sie diese Seite zu sehen bekommen, hat Online-Downloaden.de etwas falsch gemacht.
Nachdem Opendownload.de und ähnliche Seiten sich leider offenbar immer noch rentieren, ist nun ein weiterer Anbieter auf den Zug aufgesprungen: Bei Online-Downloaden.de werden für den Download von Gratis-Software 84 Euro pro Jahr fällig.
Online-Downloaden.de ist dabei besonders perfide aufgebaut: Auf der Startseite wird groß und deutlich auf die anfallenden Kosten hingewiesen - doch wer über Ad-Words zu dem Portal gelangt, wird direkt auf die Anmelde-Seite geleitet, auf der der Hinweis nur noch sehr klein angebracht ist. Da derartige Web-"Dienste" traditionell weit mehr als 90 Prozent ihrer Opfer über Text-Anzeigen bei Google & Co. finden, ist es fast schon blanker Hohn, die Kosten auf einer Seite zu bewerben, auf die diese User nie gelangen werden. Hier wird offenbar versucht, ein Gefühl von Transparenz aufzubauen, während im Hintergrund unbedarfte Internet-Nutzer abgezockt werden.
Michael B., der Betreiber von Online-Downloaden.de ist in der Vergangenheit bereits mit den Abzock-Seiten 99downloads.de und online-zitatesammlung.de negativ aufgefallen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband rät Personen, die bereits in die Abo-Fallen von dubiosen Angeboten wie Online-Downloaden.de geraten sind, sich gegen unberechtigte Rechnungen zu wehren. Infos. auch http://onlinedetektiv.com
Quelle: http://www.chip.de
Download-Abzocke: Wenn Sie diese Seite zu sehen bekommen, hat Online-Downloaden.de etwas falsch gemacht.
Nachdem Opendownload.de und ähnliche Seiten sich leider offenbar immer noch rentieren, ist nun ein weiterer Anbieter auf den Zug aufgesprungen: Bei Online-Downloaden.de werden für den Download von Gratis-Software 84 Euro pro Jahr fällig.
Online-Downloaden.de ist dabei besonders perfide aufgebaut: Auf der Startseite wird groß und deutlich auf die anfallenden Kosten hingewiesen - doch wer über Ad-Words zu dem Portal gelangt, wird direkt auf die Anmelde-Seite geleitet, auf der der Hinweis nur noch sehr klein angebracht ist. Da derartige Web-"Dienste" traditionell weit mehr als 90 Prozent ihrer Opfer über Text-Anzeigen bei Google & Co. finden, ist es fast schon blanker Hohn, die Kosten auf einer Seite zu bewerben, auf die diese User nie gelangen werden. Hier wird offenbar versucht, ein Gefühl von Transparenz aufzubauen, während im Hintergrund unbedarfte Internet-Nutzer abgezockt werden.
Michael B., der Betreiber von Online-Downloaden.de ist in der Vergangenheit bereits mit den Abzock-Seiten 99downloads.de und online-zitatesammlung.de negativ aufgefallen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband rät Personen, die bereits in die Abo-Fallen von dubiosen Angeboten wie Online-Downloaden.de geraten sind, sich gegen unberechtigte Rechnungen zu wehren. Infos. auch http://onlinedetektiv.com
Quelle: http://www.chip.de
Montag, 24. August 2009
die Staatsanwaltschaft sucht nach Opfern der Internetportale fabriken.de und rezepte-ideen.de. um Gelder zu erstatten
In dem Verfahren gegen die Betreiber der Firma Connects 2 Content GmbH konnte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf einen größeren Teil der erbeuteten Summe sicherstellen. In einem Gewinnrückführungsverfahren sucht die StA nun nach Opfern der Internetportale fabriken.de und rezepte-ideen.de um eingefrorene Gelder in Millionenhöhe zurück zu geben.
90 Js 1388/09
Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen Tomas Franko, geboren am 25.04.1980, wegen Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit der Firma Connects 2 Content GmbH und deren Internetseiten “www.fabriken.de” und “www.rezepte-ideen.de” hat das Amtsgericht Düsseldorf, Az.: 152 Gs 950/09, den dinglichen Arrest in Höhe von 1.301.025,90 € gegen den Beschuldigten Franko und die Gesellschaft angeordnet. In Vollstreckung dieses Titels konnten bisher 865.425,80 € auf Konten der Gesellschaft gesichert werden.
Verletzte aus der vorstehend genannten Straftat möchten sich bitte bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Fritz-Roeber-Str. 2, 40213 Düsseldorf, unter Az.: 90 Js 1388/09 melden.
Mocken, Staatsanwalt (GL)
Quelle: ebundesanzeiger.de / AZ: 90 Js 1388/09
90 Js 1388/09
Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen Tomas Franko, geboren am 25.04.1980, wegen Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit der Firma Connects 2 Content GmbH und deren Internetseiten “www.fabriken.de” und “www.rezepte-ideen.de” hat das Amtsgericht Düsseldorf, Az.: 152 Gs 950/09, den dinglichen Arrest in Höhe von 1.301.025,90 € gegen den Beschuldigten Franko und die Gesellschaft angeordnet. In Vollstreckung dieses Titels konnten bisher 865.425,80 € auf Konten der Gesellschaft gesichert werden.
Verletzte aus der vorstehend genannten Straftat möchten sich bitte bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Fritz-Roeber-Str. 2, 40213 Düsseldorf, unter Az.: 90 Js 1388/09 melden.
Mocken, Staatsanwalt (GL)
Quelle: ebundesanzeiger.de / AZ: 90 Js 1388/09
Labels:
abo-falle,
Abzockangebote,
abzocke,
fabriken.de,
geld zurück,
internet,
rezepte-ideen.de
Samstag, 15. August 2009
Betreiber von Softwaresammler.de und Opendownload.de gibt sich geschlagen
Abofallen-Betreiber zahlt nach über einem Jahr Geld für Mandant zurück Rückzahlung
Ein Mandant hatte im Jahre 2008 bereits einmal 96,00 Euro an den Betreiber von Opendownload.de gezahlt. Im Jahre 2009 wollte die Firma erneut 96,00 Euro, diesmal für das zweite angebliche Vertragsjahr.
Dem Mandanten wurde das zu bunt: er drehte den Spieß um und engagierte mich, um die Kosten für das zweite Jahr abzuwehren und für das erste Jahr zurück zu holen.
Beides gelang innerhalb weniger Wochen: die Content Services Limited verzichtete auf die Kosten für das zweite Vertragsjahr und zahlte auch die bereits im Vorjahr gezahlten 96,00 Euro an mich zurück. Trotz Rechtsanwaltsgebühren für meine Tätigkeit konnten dem Mandanten noch ca. 50 Euro ausgezahlt werden.
Quelle: Kanzlei Meier
Weiterführende Informationen auch bei : http://onlinedetektiv.com
Ein Mandant hatte im Jahre 2008 bereits einmal 96,00 Euro an den Betreiber von Opendownload.de gezahlt. Im Jahre 2009 wollte die Firma erneut 96,00 Euro, diesmal für das zweite angebliche Vertragsjahr.
Dem Mandanten wurde das zu bunt: er drehte den Spieß um und engagierte mich, um die Kosten für das zweite Jahr abzuwehren und für das erste Jahr zurück zu holen.
Beides gelang innerhalb weniger Wochen: die Content Services Limited verzichtete auf die Kosten für das zweite Vertragsjahr und zahlte auch die bereits im Vorjahr gezahlten 96,00 Euro an mich zurück. Trotz Rechtsanwaltsgebühren für meine Tätigkeit konnten dem Mandanten noch ca. 50 Euro ausgezahlt werden.
Quelle: Kanzlei Meier
Weiterführende Informationen auch bei : http://onlinedetektiv.com
Labels:
abo-falle,
abzocke,
Content Services Ltd.,
Downloadportale,
geld zurück,
internet,
Opendownload.de,
rechnung,
softwaresammler,
softwaresammler.de,
widerspruch
Dienstag, 4. August 2009
Initiative gegen ABZOCKSEITEN im Internet
Verbraucherzentrale Bundesverband und Computerbild machen gegen unseriöse Online-Anbieter mobil.
Kosten, die bei Verträgen im Internet entstehen, sollten die Nutzer vorher immer separat bestätigen müssen. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), um die rasante Ausbreitung so genannter Kostenfallen im Internet zu stoppen.
Täglich suchen Betroffene bei den Verbraucherzentralen Rat.
„Wenn nichts passiert, können wir das Internet bald in World-Wide-Nepp umbenennen“
so Vorstand Gerd Billen. Einen aktuellen Schutz für Verbraucher bietet eine von der Zeitschrift Computerbild entwickelte Software.
Ob Hausaufgabenhilfen, Kochrezepte oder Software: Mit unzähligen vermeintlichen Gratis-Diensten locken unseriöse Anbieter Internetnutzer in eine Kostenfalle. Viele Verbraucher rechnen nicht damit, für Dienste zahlen zu müssen, die es im Internet im Normalfall kostenlos gibt.
Im guten Glauben geben sie ihren Namen und ihre Adresse an – und haben ein teures Abo oder einen kostenpflichtigen Zugang abgeschlossen. Kurze Zeit später kommt die Rechnung, Beträge von 200 Euro für zwei Jahre sind keine Seltenheit. Wer die unverschämten Rechnungen nicht begleicht, wird mit Drohungen, Mahnschreiben und Inkassobriefen eingeschüchtert. Das wirkt: Viele Nutzer zahlen aus schierer Angst.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert deshalb klarere gesetzliche Vorgaben, um die Preistransparenz im Internet zu erhöhen.
„Dass ein Angebot Geld kostet muss für jedermann erkennbar sein, etwa durch ein deutlich sichtbares Abfragefeld“
so Billen. In Frankreich ist dies bereits Gesetz, Kostenfallen sind dort kein Thema. In Deutschland liegt der Schaden im Millionenbereich. Nach Angaben der Computerbild verschickte die Firma Content Services Limited., Betreiber der berüchtigten Abzock-Seite opendownload.de, im April dieses Jahres in einer einzigen Woche 170.000 Rechnungen zu je 96 Euro. Hat nur jeder Zehnte die Forderung beglichen, bliebe ein Gewinn von rund 1,5 Millionen Euro, erzielt innerhalb weniger Tage.
Seit Jahren gewinnt der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen unseriöse Online-Anbieter ein Verfahren nach dem anderen. Trotzdem nimmt die Abzocke weiter zu. Mit geringer Anpassung starten die Betreiber einfach ein neues Angebot. Schärfere Sanktionen gegen die Hintermänner könnten helfen, diesem Hase und Igel-Spiel einen Riegel vorzuschieben.
„Anwälte, die im Auftrag der Betreiber Mahnschreiben wie Postwurfsendungen verschicken, muss die Zulassung entzogen werden können“
fordert Billen. Auch stünden die Banken in der Pflicht, einschlägig bekannten Anbietern ein Konto zu verweigern.
Software schützt vor Abzock-Seiten
Da Aufklärung und Abmahnungen nicht mehr ausreichen, haben der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Zeitschrift Computerbild ihre Kräfte gebündelt. Eine Hilfe für Internetnutzer bietet jetzt die von Computerbild entwickelte Software „Abzock-Schutz“.
„Das kostenlose Programm lässt sich einfach in die Browser Firefox und Internet Explorer integrieren. Es warnt die Internetnutzer vor dem Besuch unseriöser Seiten und verweist auf gebührenfreie Alternativen“
erklärt Chefredakteur Hans-Martin Burr. Herz der Software ist eine Datenbank, die bei jedem Start des Browsers aktualisiert wird. Eine Allianz aus Verbraucherschützern, Anwälten, dem Internetportal abzocknews.de und der Computerbild-Redaktion ergänzt diese Sperrliste ständig weiter. Zusätzlich kann jeder Nutzer selbst verdächtige Seiten melden.
Betroffenen rät der Verbraucherzentrale Bundesverband, Rechnungen nicht zu begleichen und sich im Zweifel an die örtliche Verbraucherzentrale zu wenden. Die Gefahr, von den Anbietern verklagt zu werden, ist erfahrungsgemäß äußerst gering.
„Das ganze System ist darauf angelegt, die Rechnungsempfänger zu verängstigen und direkt zur Zahlung zu bewegen. An einer gerichtlichen Klärung haben die Anbieter gar kein Interesse“
so Billen. Wer einmal gezahlt hat, dessen Geld ist in der Regel verloren. Viele Unternehmen sitzen im Ausland und verschwinden von der Bildfläche sobald jemand Schadensersatzansprüche stellt.
Hier der Link zur Schutzsoftware http://tinyurl.com/n9cbyl
quelle: vzbv
Kosten, die bei Verträgen im Internet entstehen, sollten die Nutzer vorher immer separat bestätigen müssen. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), um die rasante Ausbreitung so genannter Kostenfallen im Internet zu stoppen.
Täglich suchen Betroffene bei den Verbraucherzentralen Rat.
„Wenn nichts passiert, können wir das Internet bald in World-Wide-Nepp umbenennen“
so Vorstand Gerd Billen. Einen aktuellen Schutz für Verbraucher bietet eine von der Zeitschrift Computerbild entwickelte Software.
Ob Hausaufgabenhilfen, Kochrezepte oder Software: Mit unzähligen vermeintlichen Gratis-Diensten locken unseriöse Anbieter Internetnutzer in eine Kostenfalle. Viele Verbraucher rechnen nicht damit, für Dienste zahlen zu müssen, die es im Internet im Normalfall kostenlos gibt.
Im guten Glauben geben sie ihren Namen und ihre Adresse an – und haben ein teures Abo oder einen kostenpflichtigen Zugang abgeschlossen. Kurze Zeit später kommt die Rechnung, Beträge von 200 Euro für zwei Jahre sind keine Seltenheit. Wer die unverschämten Rechnungen nicht begleicht, wird mit Drohungen, Mahnschreiben und Inkassobriefen eingeschüchtert. Das wirkt: Viele Nutzer zahlen aus schierer Angst.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert deshalb klarere gesetzliche Vorgaben, um die Preistransparenz im Internet zu erhöhen.
„Dass ein Angebot Geld kostet muss für jedermann erkennbar sein, etwa durch ein deutlich sichtbares Abfragefeld“
so Billen. In Frankreich ist dies bereits Gesetz, Kostenfallen sind dort kein Thema. In Deutschland liegt der Schaden im Millionenbereich. Nach Angaben der Computerbild verschickte die Firma Content Services Limited., Betreiber der berüchtigten Abzock-Seite opendownload.de, im April dieses Jahres in einer einzigen Woche 170.000 Rechnungen zu je 96 Euro. Hat nur jeder Zehnte die Forderung beglichen, bliebe ein Gewinn von rund 1,5 Millionen Euro, erzielt innerhalb weniger Tage.
Seit Jahren gewinnt der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen unseriöse Online-Anbieter ein Verfahren nach dem anderen. Trotzdem nimmt die Abzocke weiter zu. Mit geringer Anpassung starten die Betreiber einfach ein neues Angebot. Schärfere Sanktionen gegen die Hintermänner könnten helfen, diesem Hase und Igel-Spiel einen Riegel vorzuschieben.
„Anwälte, die im Auftrag der Betreiber Mahnschreiben wie Postwurfsendungen verschicken, muss die Zulassung entzogen werden können“
fordert Billen. Auch stünden die Banken in der Pflicht, einschlägig bekannten Anbietern ein Konto zu verweigern.
Software schützt vor Abzock-Seiten
Da Aufklärung und Abmahnungen nicht mehr ausreichen, haben der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Zeitschrift Computerbild ihre Kräfte gebündelt. Eine Hilfe für Internetnutzer bietet jetzt die von Computerbild entwickelte Software „Abzock-Schutz“.
„Das kostenlose Programm lässt sich einfach in die Browser Firefox und Internet Explorer integrieren. Es warnt die Internetnutzer vor dem Besuch unseriöser Seiten und verweist auf gebührenfreie Alternativen“
erklärt Chefredakteur Hans-Martin Burr. Herz der Software ist eine Datenbank, die bei jedem Start des Browsers aktualisiert wird. Eine Allianz aus Verbraucherschützern, Anwälten, dem Internetportal abzocknews.de und der Computerbild-Redaktion ergänzt diese Sperrliste ständig weiter. Zusätzlich kann jeder Nutzer selbst verdächtige Seiten melden.
Betroffenen rät der Verbraucherzentrale Bundesverband, Rechnungen nicht zu begleichen und sich im Zweifel an die örtliche Verbraucherzentrale zu wenden. Die Gefahr, von den Anbietern verklagt zu werden, ist erfahrungsgemäß äußerst gering.
„Das ganze System ist darauf angelegt, die Rechnungsempfänger zu verängstigen und direkt zur Zahlung zu bewegen. An einer gerichtlichen Klärung haben die Anbieter gar kein Interesse“
so Billen. Wer einmal gezahlt hat, dessen Geld ist in der Regel verloren. Viele Unternehmen sitzen im Ausland und verschwinden von der Bildfläche sobald jemand Schadensersatzansprüche stellt.
Hier der Link zur Schutzsoftware http://tinyurl.com/n9cbyl
quelle: vzbv
Labels:
abo,
abo-falle,
Abzockangebote,
abzocke,
abzockseiten,
internet
Mittwoch, 29. Juli 2009
NEUER SCHLAG GEGEN OPENDOWNLOAD MIT GERICHTSURTEIL
Die Betreiberin der Abofalle opendownload.de, die von Alexander Varin vertretene Content Service Limited, Mundenheimer Str. 70 in 68219 Mannheim, musste nun vor dem Amtsgericht Mannheim eine weitere Niederlage auf ganzer Linie einstecken.
Ein Internetnutzer aus Issum war über einen AdWords Link auf eine Seite gelotst worden, die nach Behauptung der Content Services Limited zum Portal opendownload.de gehörte. Dort hatte er seine Daten eingegeben und - von Kostenhinweis bzw. Widerrufsrechtsverzicht war nichts zu sehen - hatte sich nach Erhalt der Daten per E-Mail auch eingeloggt. Kurze Zeit später erhielt er eine Rechnung, wonach er für einen 12-Monatszugang für www.opendwonload.de EUR 96,00 zahlen solle. Die Kanzlei Richter Berlin hatte den Internetnutzer vertreten und die Forderung zurückgewiesen und die Content Services Limited zugleich unter Fristsetzung zur Aufgabe der Berühmung hinsichtlich der Zahlungsforderung aufgefordert. Dennoch hatte die Content Services Limited die Forderungssache an den für derartige Inkassodienste einschlägig bekannten Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück abgegeben. Nachdem dieser dann erneut mit einer Zahlungsforderung direkt an den Internetnutzer herantrat, erhob dieser vertreten durch die Kanzlei Richter Berlin sofort Klage auf negative Feststellung, d. h. auf Feststellung des Nichtbestehens der Zahlungsforderung.
Für die Content Services Limited meldete sich dann der ebenfalls einschlägig bekannte Münchner Rechtsanwalt Bernhard Syndikus mit einer Verteidigungsanzeige und einem immerhin 15 Seiten umfassenden Klageerwiderungsschriftsatz. Hierin wurde umfassend vorgetragen, wie "der Internetnutzer" so auf das Portal opendownload.de komme und wie dieses und dessen Anmeldeseite beschaffen sei. Dies geschehe angeblich über die Startseite www.opendownload.de und von dort aus komme man auf die Anmeldeseite, auf der der Kostenhinweis und der Widerrufsverzicht erkennnbar seien. Das Entgelt sei daher ebenso wirksam vereinbart worden wie der Verzicht auf das Widerrufsrecht.
Im ersten Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Mannheim blieb die Beklagte säumig, so dass gegen die Content Services Limited zunächst Versäumnisurteil [pdf] erging. Auf deren Einspruch fand dann am 17.06.2009 erneut Termin zur mündlichen Verhandlung beim Amtsgericht Mannheim statt. Hier erschienen für Rechtsanwalt Bernhard Syndikus dessen Terminsvertreterin Rechtsanwältin Seyffahrth sowie assistierend der ebenfalls der Netzgemeinde nicht völlig unbekannte Mitarbeiter Alexander J. Kleinjung. Das Amtsgericht machte nach Anhörung der Parteien klar, dass nach seiner Auffassung die Ansprüche nicht begründet seien und wies insbesondere das Argument der Beklagtenvertretung zurück, die Wertungen des Urteils des BGH NJW 2006, 1971 seien auf den vorliegenden Fall anwendbar. In nachgelassenem Schriftsatz verwies die Kanzlei Richter Berlin insbesondere noch einmal darauf, dass die Content Services Limited überhaupt nicht vorgetragen habe, wie genau der konkrete Vertrag denn zustandegekommen sei (welche konkrete Webseite aufgerufen?), da es offenbar eine Unmenge an Landingpages unterschiedlichen Aussehens gebe. Ausdrücklich wurde anhand des Falles theorie-test.com und den dortigen Tricksereien mit Subpages die Relevanz substantiierten, d. h. hinreichend konkreten Vortrags verdeutlicht.
Unter dem 10.07.2009 erhielt die Kanzlei Richter Berlin dann ein Schreiben der zuvor so scheinbar kampfbereiten Beklagtenvertretung, wonach sich die Beklagte dazu entschlossen habe,
"die Sache nicht weiter streitig zu verfolgen."
Man entlasse
"den Kläger mit Wirkung ex tunc aus diesem Vertrag"
Die streitgegenständliche Rechnung sei
"ausdrücklich gegenstandslos"
Das Feststellungsinteresse des Internetnutzers sei damit weggefallen, so die Argumentation der Beklagten mit dem ersichtlichen Ziel, eine begründete Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim zu verhindern. Offenbar um auch ganz sicher zu sein, dass das Gericht nicht im Rahmen der Kostenentscheidung doch noch ungünstige rechtliche Ausführungen macht, erklärte die Beklagtenvertretung weiterhin
"die Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen."
Auch ein Kostenfestsetzungsbeschluss mit dem Namen der Content Services Limited auf der Schuldnerseite war offenbar nicht gewünscht. Anders ist es nicht zu erklären, dass die Beklagtenvertretung die Kanzlei Richter Berlin zur Vermeidung eines Kostenfestsetzungsverfahrens auch noch gleich anbot:
"Falls Sie mir unmittelbar Ihre Reisekosten und die Reise- und Abwesenheitskosten Ihres Mandanten mitteilen, kann der Ausgleich der Verfahrenskosten unmittelbar an Sie erfolgen, ohne dass das Kostenfestsetzungsverfahren durchlaufen werden müsste."
So weit, so ungewöhnlich.
zitiert von Kanzlei Richter / Berlin: http://tinyurl.com/lnam5k
Ein Internetnutzer aus Issum war über einen AdWords Link auf eine Seite gelotst worden, die nach Behauptung der Content Services Limited zum Portal opendownload.de gehörte. Dort hatte er seine Daten eingegeben und - von Kostenhinweis bzw. Widerrufsrechtsverzicht war nichts zu sehen - hatte sich nach Erhalt der Daten per E-Mail auch eingeloggt. Kurze Zeit später erhielt er eine Rechnung, wonach er für einen 12-Monatszugang für www.opendwonload.de EUR 96,00 zahlen solle. Die Kanzlei Richter Berlin hatte den Internetnutzer vertreten und die Forderung zurückgewiesen und die Content Services Limited zugleich unter Fristsetzung zur Aufgabe der Berühmung hinsichtlich der Zahlungsforderung aufgefordert. Dennoch hatte die Content Services Limited die Forderungssache an den für derartige Inkassodienste einschlägig bekannten Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück abgegeben. Nachdem dieser dann erneut mit einer Zahlungsforderung direkt an den Internetnutzer herantrat, erhob dieser vertreten durch die Kanzlei Richter Berlin sofort Klage auf negative Feststellung, d. h. auf Feststellung des Nichtbestehens der Zahlungsforderung.
Für die Content Services Limited meldete sich dann der ebenfalls einschlägig bekannte Münchner Rechtsanwalt Bernhard Syndikus mit einer Verteidigungsanzeige und einem immerhin 15 Seiten umfassenden Klageerwiderungsschriftsatz. Hierin wurde umfassend vorgetragen, wie "der Internetnutzer" so auf das Portal opendownload.de komme und wie dieses und dessen Anmeldeseite beschaffen sei. Dies geschehe angeblich über die Startseite www.opendownload.de und von dort aus komme man auf die Anmeldeseite, auf der der Kostenhinweis und der Widerrufsverzicht erkennnbar seien. Das Entgelt sei daher ebenso wirksam vereinbart worden wie der Verzicht auf das Widerrufsrecht.
Im ersten Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Mannheim blieb die Beklagte säumig, so dass gegen die Content Services Limited zunächst Versäumnisurteil [pdf] erging. Auf deren Einspruch fand dann am 17.06.2009 erneut Termin zur mündlichen Verhandlung beim Amtsgericht Mannheim statt. Hier erschienen für Rechtsanwalt Bernhard Syndikus dessen Terminsvertreterin Rechtsanwältin Seyffahrth sowie assistierend der ebenfalls der Netzgemeinde nicht völlig unbekannte Mitarbeiter Alexander J. Kleinjung. Das Amtsgericht machte nach Anhörung der Parteien klar, dass nach seiner Auffassung die Ansprüche nicht begründet seien und wies insbesondere das Argument der Beklagtenvertretung zurück, die Wertungen des Urteils des BGH NJW 2006, 1971 seien auf den vorliegenden Fall anwendbar. In nachgelassenem Schriftsatz verwies die Kanzlei Richter Berlin insbesondere noch einmal darauf, dass die Content Services Limited überhaupt nicht vorgetragen habe, wie genau der konkrete Vertrag denn zustandegekommen sei (welche konkrete Webseite aufgerufen?), da es offenbar eine Unmenge an Landingpages unterschiedlichen Aussehens gebe. Ausdrücklich wurde anhand des Falles theorie-test.com und den dortigen Tricksereien mit Subpages die Relevanz substantiierten, d. h. hinreichend konkreten Vortrags verdeutlicht.
Unter dem 10.07.2009 erhielt die Kanzlei Richter Berlin dann ein Schreiben der zuvor so scheinbar kampfbereiten Beklagtenvertretung, wonach sich die Beklagte dazu entschlossen habe,
"die Sache nicht weiter streitig zu verfolgen."
Man entlasse
"den Kläger mit Wirkung ex tunc aus diesem Vertrag"
Die streitgegenständliche Rechnung sei
"ausdrücklich gegenstandslos"
Das Feststellungsinteresse des Internetnutzers sei damit weggefallen, so die Argumentation der Beklagten mit dem ersichtlichen Ziel, eine begründete Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim zu verhindern. Offenbar um auch ganz sicher zu sein, dass das Gericht nicht im Rahmen der Kostenentscheidung doch noch ungünstige rechtliche Ausführungen macht, erklärte die Beklagtenvertretung weiterhin
"die Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen."
Auch ein Kostenfestsetzungsbeschluss mit dem Namen der Content Services Limited auf der Schuldnerseite war offenbar nicht gewünscht. Anders ist es nicht zu erklären, dass die Beklagtenvertretung die Kanzlei Richter Berlin zur Vermeidung eines Kostenfestsetzungsverfahrens auch noch gleich anbot:
"Falls Sie mir unmittelbar Ihre Reisekosten und die Reise- und Abwesenheitskosten Ihres Mandanten mitteilen, kann der Ausgleich der Verfahrenskosten unmittelbar an Sie erfolgen, ohne dass das Kostenfestsetzungsverfahren durchlaufen werden müsste."
So weit, so ungewöhnlich.
zitiert von Kanzlei Richter / Berlin: http://tinyurl.com/lnam5k
Labels:
abo-falle,
abzocke,
abzockseiten,
Alexander Varin,
betrug,
content service mannheim,
Downloadportale,
nepp,
Opendownload.de,
rechnung,
Rechtsanwalt Tank,
softwaresammler.de
Dienstag, 28. Juli 2009
Online-Downloaden und Freeware teuer bezahlen als Geschäftsmodell
Online-Downloaden.de
28. Juli 2009
Online-Downloaden.de
onlinedown
Hier werden für den Download von Gratis-Software 84 Euro pro Jahr fällig.
Online-Downloaden.de ist dabei besonders perfide aufgebaut:
Auf der Startseite wird groß und deutlich auf die anfallenden Kosten hingewiesen – doch wer über Ad-Words zu dem Portal gelangt, wird direkt auf die Anmelde-Seite geleitet, auf der der Hinweis nur noch sehr klein angebracht ist.
Da derartige Web-”Dienste” traditionell weit mehr als 90 Prozent ihrer Opfer über Text-Anzeigen bei Google & Co. finden, ist es fast schon blanker Hohn, die Kosten auf einer Seite zu bewerben, auf die diese User nie gelangen werden.
Hier wird offenbar versucht, ein Gefühl von Transparenz aufzubauen, während im Hintergrund unbedarfte Internet-Nutzer abgezockt werden.
laut Impressum gehört diese Seite
Online-Downloaden-Service Limited Company
Brandshofer Deich 27
20539 Hamburg
Deutschland
Geschäftsführer: Michael B.
Michael B., der Betreiber von Online-Downloaden.de ist in der Vergangenheit bereits mit den Abzock-Seiten 99downloads.de und online-zitatesammlung.de negativ aufgefallen.
quelle: chip.de
28. Juli 2009
Online-Downloaden.de
onlinedown
Hier werden für den Download von Gratis-Software 84 Euro pro Jahr fällig.
Online-Downloaden.de ist dabei besonders perfide aufgebaut:
Auf der Startseite wird groß und deutlich auf die anfallenden Kosten hingewiesen – doch wer über Ad-Words zu dem Portal gelangt, wird direkt auf die Anmelde-Seite geleitet, auf der der Hinweis nur noch sehr klein angebracht ist.
Da derartige Web-”Dienste” traditionell weit mehr als 90 Prozent ihrer Opfer über Text-Anzeigen bei Google & Co. finden, ist es fast schon blanker Hohn, die Kosten auf einer Seite zu bewerben, auf die diese User nie gelangen werden.
Hier wird offenbar versucht, ein Gefühl von Transparenz aufzubauen, während im Hintergrund unbedarfte Internet-Nutzer abgezockt werden.
laut Impressum gehört diese Seite
Online-Downloaden-Service Limited Company
Brandshofer Deich 27
20539 Hamburg
Deutschland
Geschäftsführer: Michael B.
Michael B., der Betreiber von Online-Downloaden.de ist in der Vergangenheit bereits mit den Abzock-Seiten 99downloads.de und online-zitatesammlung.de negativ aufgefallen.
quelle: chip.de
Samstag, 25. Juli 2009
Abzocke Jugendlicher mit vivis-homepage
Es sind noch keine zwei Monate vergangen, seitdem ein Team von Akte 09 den Schmuddelsexseitenbetreiber Robert F. wegen seiner Abzocke mit dem Schwimmbadspiel besucht hat. Inzwischen sind weitere Kostenfallen aktiv, für die die geneppten User - in der Hauptsache Jugendliche/Minderjährige- dann wieder die Werbung per Link-Spam übernehmen sollen. Diesesmal heisst Hasimaus wieder Vivian bzw. Vivi (sattsam bekannt vom Schwimmbadspiel) bei der Gaunerei auf den folgenden Domains:
* mein-erstes-mal
* vivis-homepage
* meine-privaten-nacktvideos - (leitet weiter zu mein-erstes-mal )
Schon der Name der Webseite ist eine Lüge, denn bereits mehrfach waren diese Betreiber mit ihrer dreisten Masche aktiv. Ganz nach dem Vorbild vom Schwimmbadspiel sollen die User auch bei der Seite mein-erstes-mal durch spamming von Links weitere Punkte erhalten. Allerdings fehlen im Vergleich zum Schwimmbadspiel hier die Hinweise über Impressum, AGB und Kosten. Einen Kostenhinweis findet man auf Vivians verlinkter Seite vivis-homepage
Weil bei der Seite mein-erstes-mal keine Preisangabe vorhanden ist, dürfen Nutzer des Portals davon ausgehen, dass der Dienst gratis ist. Sollten dennoch Rechnungen und Mahnungen bei den potentiellen Opfern eintreffen, dann können diese getrost ignoriert werden. Auf keinen Fall sollte man etwas bezahlen. Auch von einer Korrespondenz ist abzuraten, da ein Widerruf oder eine Anfechtung erfahrungsgemäß nicht akzeptiert werden.
Neben AGB und Preisangabe fehlt auch ein Impressum, welches einen Rückschluss auf den Betreiber zulassen würde. Auch das whois der Domain gibt darüber keinen Aufschluss, weil dieses durch WhoisGuard geschützt ist. Trotzdem lässt sich der Verantwortliche ermitteln, denn die Seite liegt auf dem gleichen Server wie der Vorgänger schwimmbadspiel des Erotikunternehmers Robert F.
Eine weitere Verbindung ergibt sich aus dem Link zu vivis-homepage. Dort ist im Impressum als verantwortliche Firma die United Payment Ltd. angegeben. Im whois der Domain vivis-homepage gibt es noch eine weitere Anschrift für die Directorin Vivian S. von der United Payment Limited
Domain: vivis-homepage.de
Domain-Ace: vivis-homepage.de
Nserver: ns.km32532.keymachine.de
Nserver: ns2.km32532.keymachine.de
Status: connect
Changed: 2009-05-27T13:53:11+02:00
[Holder]
Type: ORG
Name: United Payment Limited
Address: Am Buchhorst 34
Pcode: 14478
City: Potsdam
Country: DE
Changed: 2008-10-25T10:38:41+02:00
[Admin-C]
Type: PERSON
Name: Vivian Steiner
Address: Verkehrshof 2
Pcode: 14478
City: Potsdam
Country: DE
Zusammenfassend die wichtigsten Tipps vom Verbraucherschutz für geneppte und genervte User:
1. nicht einschüchtern lassen
2. keine unnötigen Schreiben abschicken
3. nicht zahlen, aufgrund der fehlenden Preisangabe besteht keine Zahlungsverpflichtung, ausserdem dürfen Jugendliche ohne Einverständnis der Eltern keine Abo-Verträge abschliessen
4. evtl. sollte auch der Spamfilter für diesen Absender aktiviert werden
Quelle: antiabzocknet
Ein Netter Versuch:
Sie widersprechen sich meine sehr geehrten Damen und Herren
Einmal schreiben Sie, daß unter meiner Email-adresse kein Dienst aktiviert wurde und nun verlangen Sie GELD von mir!
I ch frage nun FÜR WAS ???
Ich habe mit billigen Schmuddelsexseiten nichts am Hut.
Wenn ich mir Porno reinziehen will, dann gehe ich auf youporn und kann mir kostenlos runterholen was immer ich will
Schönen Tag noch und verschonen Sie mich mit Ihrem Müll
Minka
Am 11. August 2009 01:56 schrieb United Payment Limited:
- Zitierten Text ausblenden -
U n i t e d P a y m e n t L i m i t e d
Am Buchhorst 34, 14478 Potsdam
E-Mail:info@vivis-homepage.de
Gerichtsstand: Amtsgericht Potsdam
Steuernr.: 048/277/01918
Tel: 49 (0)331 - 8171600
Fax: 49 (0)331- 8171602
K u n d e
E-Mail: xxx@gmail.com
IP: 193.200.150.152
Provider:*.200.150.152
Datum : 12.08.2009
Rechnung vom : 09.08.2009
Verwendungszweck: SMVM-6AIX
RECHNUNG/ Erinnerung für 30 Tage Softerotik Mitgliedschaft bei www.vivis-homepage.de
Sehr geehrter Kunde!
Ihnen ist sicherlich entgangen die noch offene Rechnung zu begleichen.
Leider ist auf unserem Konto noch keine Zahlung eingegangen.
Sollten Sie schon bezahlt haben, können Sie diese Zahlungserinnerung
als gegenstandslos betrachten. Wir bitten Sie die Rechnung zu bezahlen,
es handelt sich hierbei um einen einmaligen Betrag. Nach Zahlungseingang
ist das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns beendet.
Sie haben erworben:
________________________________________________________________________
Leistung: (1x) 30 Tage Softerotik Mitgliedschaft bei vivis-homepage.de
Nr. SMVM-6AIX
Benutzer: minkaschnalznich@gmail.com
Passwort: agofey67
Betrag netto: 47,80 Euro
zzgl. 19 % MwSt.: 11,20 Euro
________________________________________________________________________
Gesamtbetrag: 59,- Euro
Bitte überweisen Sie den noch offenen Betrag von 59,- Euro (inklusive 19 % MwSt.)
innerhalb von 7 Tagen auf folgendes Konto:
Inhaber: United Payment Limited
Konto: 135054502
BLZ: 16040000
Institut: Commerzbank Potsdam
Verwendungszweck: SMVM-6AIX
Für Überweisungen aus Österreich, Schweiz und anderen Ländern der EU:
Inhaber: United Payment Limited
IBAN: DE96 1604 0000 0135 0545 02
BIC-/SWIFT-Code: COBADEFF160
Institut: Commerzbank Potsdam
Verwendungszweck: SMVM-6AIX
Sie haben diese 30 Tage Softerotik Mitgliedschaft bei www.vivis-homepage.de
per E-Mail am:
09.08.2009 um 15:07:22 Uhr erworben.
Ihre IP Nummer 193.200.150.152 , Zeit des Vertragschlusses und der Name des Providers *.200.150.152 wurden beim Erwerb gespeichert
und auf unserem Server protokolliert.
Sie haben folgendes akzeptiert:
*Durch Betätigung des Buttons "Jetzt klicken ", kaufen Sie eine 30 Tage Softerotik Mitgliedschaft
bei vivis-homepage.de
. ( siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen )
Die 30 Tage Softerotik Mitgliedschaft kostet 59 Euro incl. Mwst.
Dieser Hinweis ist auf unserer Internetseite
vivis-homepage.de
sowie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesbar.
Ebenfalls haben Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
In den AGBs wird ebenfalls nochmals auf den Preis hingewiesen.
W i c h t i g e r H i n w e i s:
Da unser Erotik - Service in letzter Zeit häufig illegal mißbraucht worden ist,
sehen wir uns gezwungen, bei Nichtzahlung oder keinerlei Reaktion auf dieses Schreiben,
einen Strafantrag bei der Potsdamer Staatsanwaltschaft aufzugeben.
Diesen Aufwand nehmen wir gerne auf uns, da es bei einigen Kunden schon öfters
aufgetreten ist und wir nicht bereit sind dieses in Kauf zu nehmen.
Mittels Ihrer IP Nummer, die bei der Nutzung gespeichert wurde, kann im Rahmen einer
staatsanwaltschaftlichen Ermittlung die hinter der IP stehende natürliche Person mit Anschrift ausfindig gemacht werden.
Wer einen Vertrag schließt und dabei seiner Verpflichtung nicht nachzukommen gedenkt, macht sich zumindest
eines versuchten Betruges strafbar. Dieser Umstand genügt, um eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten.
Wir behalten uns entsprechende Schritte bei Verweigerung der Zahlung vor.
Da Sie nachweislich diesen Dienst in Anspruch genommen haben, bitten wir Sie den Betrag umgehend zu überweisen,
um weitere Kosten und Unannehmlichkeiten zu verhindern. Bedenken Sie, das einige Banken länger brauchen um zu buchen, daher
zahlen Sie bitte so schnell wie möglich.
Nach Zahlungseingang ist das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns beendet.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
United Payment Limited
Am Buchhorst 34
14478 Potsdam
United Payment Abrechnungen
Gerichtsstand: Amtsgericht Potsdam
E-Mail: info@vivis-homepage.de
Telefonischer Support/Kundenbetreuung
Wir sind für Sie da von Montag - Freitag / 9 - 17 Uhr
Tel: 49 (0)331 - 8171600
Fax: 49 (0)331 - 8171602
* mein-erstes-mal
* vivis-homepage
* meine-privaten-nacktvideos - (leitet weiter zu mein-erstes-mal )
Schon der Name der Webseite ist eine Lüge, denn bereits mehrfach waren diese Betreiber mit ihrer dreisten Masche aktiv. Ganz nach dem Vorbild vom Schwimmbadspiel sollen die User auch bei der Seite mein-erstes-mal durch spamming von Links weitere Punkte erhalten. Allerdings fehlen im Vergleich zum Schwimmbadspiel hier die Hinweise über Impressum, AGB und Kosten. Einen Kostenhinweis findet man auf Vivians verlinkter Seite vivis-homepage
Weil bei der Seite mein-erstes-mal keine Preisangabe vorhanden ist, dürfen Nutzer des Portals davon ausgehen, dass der Dienst gratis ist. Sollten dennoch Rechnungen und Mahnungen bei den potentiellen Opfern eintreffen, dann können diese getrost ignoriert werden. Auf keinen Fall sollte man etwas bezahlen. Auch von einer Korrespondenz ist abzuraten, da ein Widerruf oder eine Anfechtung erfahrungsgemäß nicht akzeptiert werden.
Neben AGB und Preisangabe fehlt auch ein Impressum, welches einen Rückschluss auf den Betreiber zulassen würde. Auch das whois der Domain gibt darüber keinen Aufschluss, weil dieses durch WhoisGuard geschützt ist. Trotzdem lässt sich der Verantwortliche ermitteln, denn die Seite liegt auf dem gleichen Server wie der Vorgänger schwimmbadspiel des Erotikunternehmers Robert F.
Eine weitere Verbindung ergibt sich aus dem Link zu vivis-homepage. Dort ist im Impressum als verantwortliche Firma die United Payment Ltd. angegeben. Im whois der Domain vivis-homepage gibt es noch eine weitere Anschrift für die Directorin Vivian S. von der United Payment Limited
Domain: vivis-homepage.de
Domain-Ace: vivis-homepage.de
Nserver: ns.km32532.keymachine.de
Nserver: ns2.km32532.keymachine.de
Status: connect
Changed: 2009-05-27T13:53:11+02:00
[Holder]
Type: ORG
Name: United Payment Limited
Address: Am Buchhorst 34
Pcode: 14478
City: Potsdam
Country: DE
Changed: 2008-10-25T10:38:41+02:00
[Admin-C]
Type: PERSON
Name: Vivian Steiner
Address: Verkehrshof 2
Pcode: 14478
City: Potsdam
Country: DE
Zusammenfassend die wichtigsten Tipps vom Verbraucherschutz für geneppte und genervte User:
1. nicht einschüchtern lassen
2. keine unnötigen Schreiben abschicken
3. nicht zahlen, aufgrund der fehlenden Preisangabe besteht keine Zahlungsverpflichtung, ausserdem dürfen Jugendliche ohne Einverständnis der Eltern keine Abo-Verträge abschliessen
4. evtl. sollte auch der Spamfilter für diesen Absender aktiviert werden
Quelle: antiabzocknet
Ein Netter Versuch:
Sie widersprechen sich meine sehr geehrten Damen und Herren
Einmal schreiben Sie, daß unter meiner Email-adresse kein Dienst aktiviert wurde und nun verlangen Sie GELD von mir!
I ch frage nun FÜR WAS ???
Ich habe mit billigen Schmuddelsexseiten nichts am Hut.
Wenn ich mir Porno reinziehen will, dann gehe ich auf youporn und kann mir kostenlos runterholen was immer ich will
Schönen Tag noch und verschonen Sie mich mit Ihrem Müll
Minka
Am 11. August 2009 01:56 schrieb United Payment Limited
- Zitierten Text ausblenden -
U n i t e d P a y m e n t L i m i t e d
Am Buchhorst 34, 14478 Potsdam
E-Mail:info@vivis-homepage.de
Gerichtsstand: Amtsgericht Potsdam
Steuernr.: 048/277/01918
Tel: 49 (0)331 - 8171600
Fax: 49 (0)331- 8171602
K u n d e
E-Mail: xxx@gmail.com
IP: 193.200.150.152
Provider:*.200.150.152
Datum : 12.08.2009
Rechnung vom : 09.08.2009
Verwendungszweck: SMVM-6AIX
RECHNUNG/ Erinnerung für 30 Tage Softerotik Mitgliedschaft bei www.vivis-homepage.de
Sehr geehrter Kunde!
Ihnen ist sicherlich entgangen die noch offene Rechnung zu begleichen.
Leider ist auf unserem Konto noch keine Zahlung eingegangen.
Sollten Sie schon bezahlt haben, können Sie diese Zahlungserinnerung
als gegenstandslos betrachten. Wir bitten Sie die Rechnung zu bezahlen,
es handelt sich hierbei um einen einmaligen Betrag. Nach Zahlungseingang
ist das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns beendet.
Sie haben erworben:
________________________________________________________________________
Leistung: (1x) 30 Tage Softerotik Mitgliedschaft bei vivis-homepage.de
Nr. SMVM-6AIX
Benutzer: minkaschnalznich@gmail.com
Passwort: agofey67
Betrag netto: 47,80 Euro
zzgl. 19 % MwSt.: 11,20 Euro
________________________________________________________________________
Gesamtbetrag: 59,- Euro
Bitte überweisen Sie den noch offenen Betrag von 59,- Euro (inklusive 19 % MwSt.)
innerhalb von 7 Tagen auf folgendes Konto:
Inhaber: United Payment Limited
Konto: 135054502
BLZ: 16040000
Institut: Commerzbank Potsdam
Verwendungszweck: SMVM-6AIX
Für Überweisungen aus Österreich, Schweiz und anderen Ländern der EU:
Inhaber: United Payment Limited
IBAN: DE96 1604 0000 0135 0545 02
BIC-/SWIFT-Code: COBADEFF160
Institut: Commerzbank Potsdam
Verwendungszweck: SMVM-6AIX
Sie haben diese 30 Tage Softerotik Mitgliedschaft bei www.vivis-homepage.de
per E-Mail am:
09.08.2009 um 15:07:22 Uhr erworben.
Ihre IP Nummer 193.200.150.152 , Zeit des Vertragschlusses und der Name des Providers *.200.150.152 wurden beim Erwerb gespeichert
und auf unserem Server protokolliert.
Sie haben folgendes akzeptiert:
*Durch Betätigung des Buttons "Jetzt klicken ", kaufen Sie eine 30 Tage Softerotik Mitgliedschaft
bei vivis-homepage.de
. ( siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen )
Die 30 Tage Softerotik Mitgliedschaft kostet 59 Euro incl. Mwst.
Dieser Hinweis ist auf unserer Internetseite
vivis-homepage.de
sowie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesbar.
Ebenfalls haben Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
In den AGBs wird ebenfalls nochmals auf den Preis hingewiesen.
W i c h t i g e r H i n w e i s:
Da unser Erotik - Service in letzter Zeit häufig illegal mißbraucht worden ist,
sehen wir uns gezwungen, bei Nichtzahlung oder keinerlei Reaktion auf dieses Schreiben,
einen Strafantrag bei der Potsdamer Staatsanwaltschaft aufzugeben.
Diesen Aufwand nehmen wir gerne auf uns, da es bei einigen Kunden schon öfters
aufgetreten ist und wir nicht bereit sind dieses in Kauf zu nehmen.
Mittels Ihrer IP Nummer, die bei der Nutzung gespeichert wurde, kann im Rahmen einer
staatsanwaltschaftlichen Ermittlung die hinter der IP stehende natürliche Person mit Anschrift ausfindig gemacht werden.
Wer einen Vertrag schließt und dabei seiner Verpflichtung nicht nachzukommen gedenkt, macht sich zumindest
eines versuchten Betruges strafbar. Dieser Umstand genügt, um eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten.
Wir behalten uns entsprechende Schritte bei Verweigerung der Zahlung vor.
Da Sie nachweislich diesen Dienst in Anspruch genommen haben, bitten wir Sie den Betrag umgehend zu überweisen,
um weitere Kosten und Unannehmlichkeiten zu verhindern. Bedenken Sie, das einige Banken länger brauchen um zu buchen, daher
zahlen Sie bitte so schnell wie möglich.
Nach Zahlungseingang ist das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns beendet.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
United Payment Limited
Am Buchhorst 34
14478 Potsdam
United Payment Abrechnungen
Gerichtsstand: Amtsgericht Potsdam
E-Mail: info@vivis-homepage.de
Telefonischer Support/Kundenbetreuung
Wir sind für Sie da von Montag - Freitag / 9 - 17 Uhr
Tel: 49 (0)331 - 8171600
Fax: 49 (0)331 - 8171602
Donnerstag, 23. Juli 2009
Gulli.com: ein Vorzeigeportal der Abofallenbetreiber
Früher war das "Gulli" echt mal gut - leider hat sich das mit den neuen Besitzern gewandelt:
Tretminen gab es auf der Piraten- und Hackerseite “Gulli.com” schon immer. Während sich Gulli-Gründer Randolf Jorberg (27) aus Bochum in Nordrhein-Westfalen noch ein paar Tausender nebenher im Monat für Dialer-Umleitungen (0190er-Nummern) zu Testversionen von neuen Produkten hinzuverdiente, geht es für den neuen Besitzer Valentin Peymann Fritzmann (25) aus Wien (Österreich) heute um Millionen.
Egal, was Sie auf Gulli herunterladen wollen, Sie landen immer auf Firstload, einem Bezahlzugang (Jahresabo 94,80 Euro) für Umsonst-Software. Jahreseinnahme: 25 Millionen Euro.
Firstload gehört Dr. Robert Fritzmann (50) aus Wien. Sein Sohn Valentin hat sich die alte Piratenseite und den Untergrund-Chat “Board.gulli.com” (900.000 registrierte User) im Februar 2008 für einen sechsstelligen Betrag gekauft. Offensichtlich zu dem einzigen Zweck, um neue Opfer für seine Inkassodienste in Wien und Vlotho (Teutoburger Wald) zu finden.
GoMoPa rief bei der InQnet GmbH im Wiener Galaxy Tower an. Das ist die Firma von Valentin Fritzmann, über die er die angebliche Verbraucherseite Gulli betreibt. GoMoPa will wissen, warum die einstige Piratenseite zur reinen Werbeseite für Firstload verkommen ist.
Zunächst meldet sich am Telefon ein Rene Aneter. Er stellt sich als der Projektentwickler für Gulli vor. Zunächst behauptet er:
Aneter streitet nicht lange und sagt:
GoMoPa setzt dennoch nach: Aber dann verstehen wir Ihren Testbericht über Firstload nicht, der mit einer klaren Gulli-Empfehlung endet. Wie auch sonst? Man kann ja schlecht etwas seriös testen, wenn man es zugleich bewirbt.
Aneter gibt zu: “
Valentin Fritzmann geht sofort in die Vollen:
Fritzmann erleichtert und siegesgewiß:
Fritzmann:
Fritzmann:
Was die Staatsanwaltschaft dabei am meisten interressiert: Wie kommen die Inkassofirmen der Fritzmänner an Adressen für täglich 10.000 Inkassobriefe, die alleine die Operationszentrale von Mega-Downloads und Firstload in Vlotho verlassen? Denn immer weniger Anzeigende waren wirklich auf den Seiten von Firstload oder Mega-Downloads.
GoMoPa traf sich mit einem Insider, der darüber sehr genau Bescheid weiß.
GoMoPa: Wie funktioniert die Adressenbeschaffung auf Gulli?
Insider:
Insider:
Insider:
Insider:
Insider:
Insider:
GoMoPa schrieb alle 12 Moderatoren des Boards an und wollte ihre Meinung zum Gulli-Missbrauch als Werbeplattform und Adressenschaufel für Abzockseiten wissen?
GoMoPa wurde sofort geperrt. “Aufhebung der Sperre: Nie!”
Damit nicht genug. Seit der Berichterstattung über Mega-Downloads.net wird GoMoPa mit DDOS-Attacken überzogen.
Insider:
Insider:
Jorberg:
Jorberg:
Jorberg:
Jorberg:
GoMoPa: Sind Sie mit Valentin Fritzmann befreundet?
Jorberg:
Jorberg:
Gefunden im Blog von: http://abraexchen.wordpress.com
Tretminen gab es auf der Piraten- und Hackerseite “Gulli.com” schon immer. Während sich Gulli-Gründer Randolf Jorberg (27) aus Bochum in Nordrhein-Westfalen noch ein paar Tausender nebenher im Monat für Dialer-Umleitungen (0190er-Nummern) zu Testversionen von neuen Produkten hinzuverdiente, geht es für den neuen Besitzer Valentin Peymann Fritzmann (25) aus Wien (Österreich) heute um Millionen.
Egal, was Sie auf Gulli herunterladen wollen, Sie landen immer auf Firstload, einem Bezahlzugang (Jahresabo 94,80 Euro) für Umsonst-Software. Jahreseinnahme: 25 Millionen Euro.
Firstload gehört Dr. Robert Fritzmann (50) aus Wien. Sein Sohn Valentin hat sich die alte Piratenseite und den Untergrund-Chat “Board.gulli.com” (900.000 registrierte User) im Februar 2008 für einen sechsstelligen Betrag gekauft. Offensichtlich zu dem einzigen Zweck, um neue Opfer für seine Inkassodienste in Wien und Vlotho (Teutoburger Wald) zu finden.
GoMoPa rief bei der InQnet GmbH im Wiener Galaxy Tower an. Das ist die Firma von Valentin Fritzmann, über die er die angebliche Verbraucherseite Gulli betreibt. GoMoPa will wissen, warum die einstige Piratenseite zur reinen Werbeseite für Firstload verkommen ist.
Zunächst meldet sich am Telefon ein Rene Aneter. Er stellt sich als der Projektentwickler für Gulli vor. Zunächst behauptet er:
“Nicht alles wird auf Firstload umgeleitet.”GoMoPa kontert: “Doch, Sie können eingeben, was sie wollen.”
Aneter streitet nicht lange und sagt:
“Firstload ist unser Werbepartner. Da fährt die Bahn drüber. Punkt.”Soll heißen, mehr gibt es nicht zu sagen.
GoMoPa setzt dennoch nach: Aber dann verstehen wir Ihren Testbericht über Firstload nicht, der mit einer klaren Gulli-Empfehlung endet. Wie auch sonst? Man kann ja schlecht etwas seriös testen, wenn man es zugleich bewirbt.
Aneter gibt zu: “
Ja, das ist unglücklich. Der Testbericht wird noch überarbeitet”. Dann geht er zum Angriff über: “Aber was haben Sie gegen Firstload? Der Zugang ist ab 18 Jahre, und die Kosten sind doch ausgewiesen. Ich habe mal einen Mann, Mitte 30, der sich beschwert hat, gefragt, warum er sich angemeldet hat. Er sagte, er habe keine Zeit gehabt, sich die AGBs durchzulesen. Ist deshalb Firstload schlecht?”GoMoPa verlangt den Chef zu sprechen.
Valentin Fritzmann geht sofort in die Vollen:
“Kennen Sie Firstload überhaupt?”GoMoPa muss zugeben: “Nein, genutzt haben wir die Seite noch nicht.”
Fritzmann erleichtert und siegesgewiß:
“Glauben Sie mir, wenn Sie auch nur eine Stunde mit Firstload gearbeitet hätten, würden Sie mich begeistert anrufen.”GoMoPa verweist auf Tatsachen. Nämlich die AGBs, nach denen bereits 15 Euro fällig werden, wenn man nur einen falschen Vornamen angibt, und nach denen eine Widerspruchsfrist erlischt, wenn man über die engen Gigabytegrenzen hinaus herunterlädt, weil dann sofort das nächsthöhere Abo beginnt.
Fritzmann:
“Ach AGBs. In der Praxis hält sich doch niemand an die AGBs.”GoMoPa: Das sehen Ihre 200 Inkassoeintreiber um Frank Babenhauserheide in Deutschland anders.
Fritzmann:
“Mit Deutschland habe ich nichts zu tun. Ich war nirgendwo in Deutschland. Haben Sie Beweise dafür, dass ich in Deutschland war?”GoMoPa hat. Denn die beiden Fritzmänner waren nicht unsichtbar, als sie sich im Juni zur Krisensitzung mit Frank Babenhauserheide in Herford (Nordrhein-Westfalen) im Inkassobüro von Collector trafen. Die Mitarbeiter haben Handy- und Internetverbot, bis der “Maulwurf” gefunden ist, der das Krisentreffen verriet, nachdem die Staatsanwaltschaft Hannover drei Inkassokonten mit fast einer Million Euro einfrieren ließ.
Was die Staatsanwaltschaft dabei am meisten interressiert: Wie kommen die Inkassofirmen der Fritzmänner an Adressen für täglich 10.000 Inkassobriefe, die alleine die Operationszentrale von Mega-Downloads und Firstload in Vlotho verlassen? Denn immer weniger Anzeigende waren wirklich auf den Seiten von Firstload oder Mega-Downloads.
GoMoPa traf sich mit einem Insider, der darüber sehr genau Bescheid weiß.
GoMoPa: Wie funktioniert die Adressenbeschaffung auf Gulli?
Insider:
“Erstens, Gulli wirbt für Firstload. Firstload wirbt für anonymes kostenloses unbegrenztes Herunterladen von Programmen innerhalb von zwei Wochen. Wer es schafft, nicht in die Falle zu tappen, also unter 3 Gigabyte bleibt, hat ja dennoch seine Daten eingegeben, obwohl das Herunterladen doch anonym sein soll. Er bekommt einen Inkassobrief.”GoMoPa: Dann wäre ja Gulli eine Adress-Schaufel für die Inkassoeintreiber?
Insider:
“Nur zu einem kleineren Teil.”GoMoPa: Und der größere Teil?
Insider:
“Das läuft über Pop-Ups und Browser-Spiele. Valentin Fritzmann behauptet immer, er entwickelt neue Online-Spiele und bringt sie auf den Markt. Aber das ist Quatsch. Er verwaltet nur Geld. Er beauftragt die sogenannte Rumänenbande mit der Entwicklung von Browser-Spielen. Das sind Matthias Müller (32) und Abdulla Saleh (32) von Mymovies, elicious, EyeStar und networx aus der Leopoldstraße 19 in München und Nico Gabriel Carjea, mit dem sie in Sibiu (Hermannstadt in Rumänien) die Firma SC Net Venture SRL betreiben. Sie sind zum Beispiel dafür verantwortlich, wenn beim Surfen im Internet plötzlich ein Popup-Fenster aufgeht mit den Worten: Sie haben einen Z4 gewonnen. Man braucht nur seine Daten eingeben, schon ist man dabei. Das geht auch bei den kostenfreien Test-Spielen. Eingetrieben wird das Geld dann über Collector, Support & Service und Web Service von Frank Babenhauserheide. Und über den Buchhalter der Fritzmänner, Reinhard Pils, in Wien kommt das Geld nach Österreich oder zu Briefkasten-Treuhandfirmen in Dubai.”GoMoPa: Gibt es noch mehr Adress-Beschaffmöglichkeiten, die die Fritzmänner nutzen?
Insider:
“Und ob. Die Preisangabe baut sich auf der Bezahlseite in Zeitlupe auf. Man sucht zum Beispiel bei Google nach einem Programm, sagen wir Office oder Acrobate Reader. Es erscheinen viele Seiten. Ganz oben scheinbar völlig Neutrale. Die sind in Wirklichkeit von Mega-Downloads.net bezahlt. Klickt man auf eine dieser Seite, wird man sofort auf Mega-Downloads.net umgeleitet. Die Gemeinheit besteht darin, dass man es gar nicht merken kann.”GoMoPa: Wieso kann man es nicht merken?
Insider:
“Weil die Schrift, also die Beschreibung der Seite, im Textformat HTML geschrieben ist. Aber die Preisangabe für das Abo ist nicht in HTML, sondern wird als hochauflösendes Foto im Format BIT eingespielt. Wer nun kein Hochgeschwindigkeits-Internet mit einem superschnellen Rechner hat, gibt seine Angaben in dem Glauben ein, dass das Programm kostenlos ist. Wenn dann das Foto mit dem Preis hochgeladen ist, ist es zu spät. Man bekommt in jedem Fall nach einer Woche einen Inkassobrief über 96 Euro für Mega-Downloads.net und 45 Euro Anwaltsgebühren.”GoMoPa: Was ist mit gekauften Datensätzen?
Insider:
“Ja, das wird immer wieder von den Fritzmännern oder anderen Chefs als Ausrede ins Spiel gebracht. Mega-Downloads.net würde angeblich 100 Affiliates haben. Das sind Leute, die Adressen mit Bankverbindungen für 50 Cent kaufen und dann an Mega-Downloads für 15 Euro und mehr pro Adresse verkaufen. Mega-Downloads würde erst merken, dass die Adressen nicht stimmen, wenn Widersprüche kommen. Dann seien die Affiliates über alle Berge. Doch dies ist nur eine Ablenkung von der Wahrheit. Das Geschäft würde sich für Mega-Downloads doch gar nicht rechnen, weil erfahrungsgemäß nur ein bis zwei Prozent der Angeschriebenen auch wirklich zahlen. Deshalb gibt es diese Geschäfte in Wirklichkeit gar nicht. Und Betrug wäre es ja allemal, eine Adresse zu verwenden, wenn man gar nicht sicher ist, dass derjenige überhaupt auf einer Aboseite war.”Gibt es auf Gulli eine Zensur?
GoMoPa schrieb alle 12 Moderatoren des Boards an und wollte ihre Meinung zum Gulli-Missbrauch als Werbeplattform und Adressenschaufel für Abzockseiten wissen?
GoMoPa wurde sofort geperrt. “Aufhebung der Sperre: Nie!”
Damit nicht genug. Seit der Berichterstattung über Mega-Downloads.net wird GoMoPa mit DDOS-Attacken überzogen.
Insider:
“Ja, Kritiker werden von uns mit Spam-Anfragen zugebombt. Das machen unsere Maschinen in Rumänien.”GoMoPa: Aber Gulli berichtet ebenfalls über DDOS-Attacken und bietet sogar ein Abwehrprogramm an.
Insider:
“Ich würde kein Abwehrprogramm von jemanden kaufen, der mich zuvor attackiert hat. Es könnte ein Spion sein.”Und was sagt der Gründer und Ex-Chef von Gulli zu dem Zustand seines Babys?
Jorberg:
“Ich habe seit dem Verkauf mit der ganzen Sache abgeschlossen.”GoMoPa: Aber Sie sind doch noch als User aktiv.
Jorberg:
“Na ja, alle drei Wochen schaue ich mal vorbei.”GoMoPa: Sie wurden als Dialer-King bezeichnet.
Jorberg:
“Den Namen haben mir andere gegeben.”GoMoPa: Kannten sie die Gebrüder Schmidtlein aus Büttelsborn in Hessen? Andreas Walter Schmidtlein (34) hatte mit Dialern sein erstes Vermögen verdient?
Jorberg:
“Vielleicht habe ich den einmal getroffen. Befreundet waren wir nie.”Schade, dass Jorberg da so vergesslich ist. Gulli.com von Jorberg wurde unter Jorbergs Firma “fliks ist-solutions GmbH & Co. KG” betrieben. Die besaß wiederum die Dialerdomain Hacking.de und hatte als Betreiber Andreas Schmidtlein aus Büttelsborn. Administrator von Hacking.de war Randolf Jorberg. Jorberg und Schmidtlein bedienten sich auch des umstrittenen Rechtsanwalts Bernhard Syndikus (50) aus München. Der Anwalt saß nach Information des Hamburger Nachrichtenmagazins Der Spiegel bereits in Untersuchungshaft, weil ihm die Staatsanwaltschaft Verbindungen zum größten deutschen Raubkopiernetzwerk vorwirft. Aber sonst kannte man sich ja nicht.
GoMoPa: Sind Sie mit Valentin Fritzmann befreundet?
Jorberg:
“Nein.”GoMoPa: Würden Sie Gulli zurückkaufen?
Jorberg:
“Erstens habe ich nicht so viel Geld und zweitens will ich nach zehn Jahren mal was Neues machen. Ich vertreibe künftig Macs und Apple-Handys.”GoMoPa: Danke für das Gespräch.
Die Staatsanwaltschaft Hannover bittet weiter um Mitarbeit:Originalbericht auf GoMoPa
Alle Geschädigten von Mega-Downloads.net und Firstload sollen sich schriftlich als Zeugen melden: Staatsanwaltschaft Hannover, Postfach 109, 30001 Hannover. Das Aktenzeichen lautet: 5302 Js 41769/09.
Gefunden im Blog von: http://abraexchen.wordpress.com
Labels:
abo,
abo-falle,
abzocke,
datenhandel,
gulli.com,
inkasso,
internet,
nepp,
sicherheit
Mittwoch, 15. Juli 2009
VORSICHT! JETZT KOMMEN MAHNBESCHEIDE
VORSICHT! JETZT KOMMEN MAHNBESCHEIDE !
DIE URLAUBSZEIT IST DA UND Internet-Abzocker erhöhen den Druck auf ihre vermeintlichen Kunden.
Sie verschicken nicht nur Rechnungen und Mahnungen, sondern jetzt auch gerichtliche Mahnbescheide.
WER DIE FRIST URLAUBSBEDINGT VERSÄUMT UND NICHT FRISTGEMÄSS (14 Tage) WIDERSPRUCH EINLEGT (kostenlos, durch Setzen des Häkchens "Widerspruch" auf dem gelben Formular) HAT EIN PROBLEM !
Das ist jetzt ein großer Unterschied:
Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert, müssen Sie reagieren und innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen sonst wird der Mahnbescheid rechtskräftig und dann kann bald der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen und vollstrecken.
Keiner prüft, ob der Anspruch wirklich besteht:
Inzwischen werden aber erste Mahnbescheide an die Opfer geschickt und auf diese gerichtlichen Mahnbescheide muss man unbedingt reagieren !!!
Was genau zu tun ist, erklärt Rechtsanwalt
Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern auf dem Video rechter Hand ---->>
und hier sein Interview mit Rechts-Tipps: http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/29/0...589757,00.htm
DIE URLAUBSZEIT IST DA UND Internet-Abzocker erhöhen den Druck auf ihre vermeintlichen Kunden.
Sie verschicken nicht nur Rechnungen und Mahnungen, sondern jetzt auch gerichtliche Mahnbescheide.
WER DIE FRIST URLAUBSBEDINGT VERSÄUMT UND NICHT FRISTGEMÄSS (14 Tage) WIDERSPRUCH EINLEGT (kostenlos, durch Setzen des Häkchens "Widerspruch" auf dem gelben Formular) HAT EIN PROBLEM !
Das ist jetzt ein großer Unterschied:
Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert, müssen Sie reagieren und innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen sonst wird der Mahnbescheid rechtskräftig und dann kann bald der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen und vollstrecken.
Keiner prüft, ob der Anspruch wirklich besteht:
Inzwischen werden aber erste Mahnbescheide an die Opfer geschickt und auf diese gerichtlichen Mahnbescheide muss man unbedingt reagieren !!!
Was genau zu tun ist, erklärt Rechtsanwalt
Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern auf dem Video rechter Hand ---->>
und hier sein Interview mit Rechts-Tipps: http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/29/0...589757,00.htm
Labels:
abo-falle,
abzockseiten,
betrug,
inkasso,
mahnbescheid,
widerspruch
Abonnieren
Posts (Atom)