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Montag, 2. Mai 2011

content4u hat für download-service.de vor Gericht verloren

Content4u die bekannte Kostenfallen-Betreiberin der Gebrüder Adamca musste mit der Abofalle download-service.de vor dem Frankfurter Amtsgericht eine Riesenschlappe hinnehmen:

In einer Pressemitteilung der Verbraucherschutzzentrale Schleswig-Hollstein lesen wir das folgende

Die Firma Content4U GmbH, die seit Jahren Abofallen im Internet betreibt, hat vor dem Amtsgericht in Frankfurt am Main eine empfindliche Niederlage hinnehmen müssen.

Die dortige Richterin hatte zu beurteilen, ob der Preishinweis auf der
Seite download-service.de so deutlich gestaltet ist, dass es hier zu einem 2-Jahres-Vertrag über 192,- € (pro Monat 8,- €) gekommen sei.

Dies verneinte die Richterin. Der hier in Frage stehende Preishinweis sei eine allgemeine Geschäftsbedingung, die für den Verbraucher i. S. d. § 305c Abs. 1 BGB überraschend sei und somit nicht Vertragsbestandteil werde.

Infolgedessen fehlt den Forderungen die Rechtsgrundlage.


Dieses Urteil ist schon deswegen begrüßenswert, weil es den meisten Anbietern von Kostenfallen im Internet die Grundlage für ihre unberechtigten Forderungen eindeutig entzieht.

Ob die Gebrüder Adamca dieses Urteil genau so begrüßen, wie tausende abgezockter Verbraucher ?


Hier ein Screenshot von download-service.de, die als Nachfolger von  My-Downloads.de gilt, eine der zahlreichen Abofallen des Abofallen-Königs Michael Burat:



Minka hat gehört, daß den Abzockern auf Grund zahlreicher Beschwerden von Verbraucherseite das Bankkonto gekündigt wurde und rät, erst mal nix zu bezahlen und den Geldbeutel zu schonen

Betroffene, die eine Rechnung oder Mahnung in Papierform erhalten haben, sollten dieser widersprechen und erst mal abwarten.

Sollte ein richtiger Mahnbescheid eines deutschen Amtsgerichts zugestellt werden, dann unbedingt reagieren und ebenfalls (kostenlos) widersprechen. Dann sind erst mal die Abzocker wieder dran und müssen Gerichtskosten vorstrecken, für ein Verfahren mit ungewissem Ausgang. Nachdem sie in Frankfurt eine Schlappe erhalten haben ist die nächste Niederlage wohl auch in petto.

Dienstag, 1. Februar 2011

www.eu-verbraucher.de - Neue Webseite klärt über Abofallen auf

Kehl – Verbraucher müssen im Internet genauso wachsam sein wie im wirklichen Leben – unter diesem Motto steht die Informationskampagne des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland über Abo-Fallen im Internet. Ziel ist es, Verbraucher umfassend zu informieren: Damit sie die Tricksereien frühzeitig erkennen und auch ihr Verhalten im Internet ändern.
Wie sieht die Gesetzeslage aus und welche Urteile sollte man kennen?

Auf der neuen Internetseite www.Vorsicht-im-Netz.de erhalten Verbraucher Antworten auf alle wichtigen Fragen: Woran erkenne ich Abo-Fallen und welche Maschen nutzen ihre Betreiber? Was kann man tun, um nicht in die Falle zu tappen? Wie sieht die Gesetzeslage aus und welche wichtigen Urteile sollte man kennen? Hilfestellungen gibt es auch für all diejenigen, die bereits in eine Abo-Falle getappt sind. Dafür stehen Musterbriefe und Informationen bereit, wie sie ihre Rechte gegenüber dem Anbieter selbst durchsetzen können.
Um das Verständnis weiter zu erleichtern, gibt es auf dieser Website zusätzlich Videobeiträge, ein Quizspiel und ein Diskussionsforum: Dort können sich betroffene Verbraucher untereinander austauschen oder auch bei den Juristen des EVZ Deutschland in rechtlichen Fragen Rat einholen.
Europäische Dimension des Problems im Blick: das EVZ Deutschland

Durch den Projektträger, das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland, wird auch die europäische Dimension des Problems berücksichtigt: Gerade im Zusammenhang mit „Internetabzocke“ nutzen viele unseriöse Anbieter einen Geschäftssitz im EU-Ausland, um ihre Identität zu verbergen, ihre Haftung auszuhebeln und die Rechtsdurchsetzung gegen sie zu vereiteln. Weil sich Verbraucher hierdurch besonders verunsichern lassen, besteht in dieser Hinsicht ein besonderer Informationsbedarf. Das EVZ Deutschland ergänzt somit die Informationsangebote der Verbraucherzentralen. Es ist ausschließlich grenzüberschreitend tätig und hat die Aufgabe, über die Chancen und Risiken des EU-Binnenmarktes zu informieren und das Vertrauen in den gemeinsamen Markt zu stärken. Mehr Informationen über die Tätigkeiten des EVZ Deutschland finden sie auf dessen Homepage: www.eu-verbraucher.de

Finanziert wird das Projekt durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.