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Montag, 2. Mai 2011

content4u hat für download-service.de vor Gericht verloren

Content4u die bekannte Kostenfallen-Betreiberin der Gebrüder Adamca musste mit der Abofalle download-service.de vor dem Frankfurter Amtsgericht eine Riesenschlappe hinnehmen:

In einer Pressemitteilung der Verbraucherschutzzentrale Schleswig-Hollstein lesen wir das folgende

Die Firma Content4U GmbH, die seit Jahren Abofallen im Internet betreibt, hat vor dem Amtsgericht in Frankfurt am Main eine empfindliche Niederlage hinnehmen müssen.

Die dortige Richterin hatte zu beurteilen, ob der Preishinweis auf der
Seite download-service.de so deutlich gestaltet ist, dass es hier zu einem 2-Jahres-Vertrag über 192,- € (pro Monat 8,- €) gekommen sei.

Dies verneinte die Richterin. Der hier in Frage stehende Preishinweis sei eine allgemeine Geschäftsbedingung, die für den Verbraucher i. S. d. § 305c Abs. 1 BGB überraschend sei und somit nicht Vertragsbestandteil werde.

Infolgedessen fehlt den Forderungen die Rechtsgrundlage.


Dieses Urteil ist schon deswegen begrüßenswert, weil es den meisten Anbietern von Kostenfallen im Internet die Grundlage für ihre unberechtigten Forderungen eindeutig entzieht.

Ob die Gebrüder Adamca dieses Urteil genau so begrüßen, wie tausende abgezockter Verbraucher ?


Hier ein Screenshot von download-service.de, die als Nachfolger von  My-Downloads.de gilt, eine der zahlreichen Abofallen des Abofallen-Königs Michael Burat:



Minka hat gehört, daß den Abzockern auf Grund zahlreicher Beschwerden von Verbraucherseite das Bankkonto gekündigt wurde und rät, erst mal nix zu bezahlen und den Geldbeutel zu schonen

Betroffene, die eine Rechnung oder Mahnung in Papierform erhalten haben, sollten dieser widersprechen und erst mal abwarten.

Sollte ein richtiger Mahnbescheid eines deutschen Amtsgerichts zugestellt werden, dann unbedingt reagieren und ebenfalls (kostenlos) widersprechen. Dann sind erst mal die Abzocker wieder dran und müssen Gerichtskosten vorstrecken, für ein Verfahren mit ungewissem Ausgang. Nachdem sie in Frankfurt eine Schlappe erhalten haben ist die nächste Niederlage wohl auch in petto.

Sonntag, 12. Dezember 2010

outlets.de Abzocke mit Abofalle ohne Ende

Schnäppchensuche im Internet: Beliebt quer durch alle Gesellschaftsschichten – es gibt Hunderte Seiten, die Menschen ganz kostenlos helfen, viel Geld zu sparen. Aber genau mit diesem Köder locken Abzocker Zehntausende in ihre (Abo-) Falle.

„Outlets.de“ folgt dem Muster bekannter Vorbilder: Im Kleingedruckten auf der rechten Seite versteckt - der Preis für ein 2-Jahresabo: 96 Euro soll auch Daniela E., 30, bezahlen. Ihr Widerspruch wird nicht zur Kenntnis genommen, stattdessen erhält sie Mahnschreiben mit Androhung eines Schufa-Eintrages.

„Outlets.de“ ist der Nachfolger von „Fabriken.de“, AKTE berichtete über die Seite bereits im Frühjahr 2009. Damals ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen den Geschäftsführer, hatte eine Million Euro sichergestellt.

Was ist mit dem Geld passiert? Warum kann derselbe Geschäftsführer weitermachen, als sei nichts geschehen?

Sehen Sie das AKTE 2010 Video zum Thema outlets.de



Dienstag, 7. September 2010

Acoreus Inkasso im Kreuzfeuer der Medien

In verschiedenen Foren wie auf computerbild oder PC Welt häufen sich die Anfragen von verärgerten Konsumenten zu den fragwürdigen Methoden des Inkassounternehmens Acoreus.

Diese Firma versucht mit Inkassobüro-Aufschlägen bis zu 60 Euro auf uralte, zum Teil schon längst verjährte Minimalfordeungen das grosse Geld zu machen


Zum Video:

Freitag, 11. Dezember 2009

Inkassoanwältin Katja Günther verliert vor Gericht

Inkassoanwältin: Katja Günther zieht einstweilige Verfügung zurück

Die für ihre Inkassotätigkeit für Onlinefirmen bekannte Rechtsanwältin Katja Günther ist mit dem Versuch gescheitert: Urteil (AG Karlsruhe 9 C 93/09 – rechtskräftig) mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein vorzugehen.

Gegenstand der vorläufigen Gerichtsentscheidung, deren Beantragung Günther jetzt zurückgezogen habe, war die Überschrift einer Pressemeldung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, teilte die Konsumentenorganisation heute mit.

Anwältin Katja Günther wurde im August rechtskräftig verurteilt (AG Karlsruhe, Az. 9 C 93/09), genau 46,41 Euro Anwaltsgebühr für die Abwehr unberechtigter Inkasso-Forderungen sowie etwa 150 Euro Gerichtsgebühr für das Verfahren zu zahlen. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein veröffentlichte daraufhin eine Pressemitteilung, in der dieses Urteil mitgeteilt wurde. Wegen der Überschrift dieser Pressemeldung beantragte Katja Günther eine einstweilige Verfügung gegen die Verbraucherzentrale.

Die Überschrift lautete: "Deutschlands unbeliebteste Anwältin zu Schadenersatz wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt." Stein des Anstoßes für Anwältin Günther war das schlichte Wort "wegen". Dieses Wort würde die Schlussfolgerung ermöglichen, dass Günther strafrechtlich verurteilt wurde. Das besagte Urteil war aber ein zivilrechtliches kein strafrechtliches. Der Argumentation des Anwalts, von dem Katja Günther sich vertreten ließ, konnte das Kölner Landgericht jedoch nicht folgen.

“Der Anwalt von Frau Günther trug juristisch ambitioniert vor, dass das Wort ‘wegen’ für Laien und Nicht-Laien zwangsläufig mit einer strafrechtlichen Verurteilung in Verbindung gebracht wird und scheiterte offenkundig damit”

so Boris Wita von der Verbraucherzentrale. Dies sei aber gar nicht mit der Formulierung zum Ausdruck gekommen, sondern vielmehr eine an den Haaren herbeigezogene Deutung, sagte Wita.

Katja Günther betreibt seit Jahren das Inkassogeschäft für Unternehmen, die einschlägig als Internetabzocker bekannt sind. Sie verschickte massenweise Mahnschreiben, in denen Entgelte für Nepp-Abos eingetrieben werden sollten. Anfang Oktober 2009 wurde die Anwältin selbst zivilrechtlich dazu verurteilt, die Kosten eines Anwaltes zu übernehmen, der im Auftrag eines Mandanten gegen die Forderung eines von Günther vertretenen Internetunternehmens vorgegangen war.

GEGEN RECHTSANWÄLTIN GÜNTHER LIEGEN HUNDERTE STRAFANZEIGEN WEGEN BETRUG UND NÖTIGUNG VOR

Wie die Verbraucherschutzzentrale Schleswig-Holstein in einer aktuellen Pressemeldung mitteilt, wurde der Antrag auf einstweilige Verfügung zwischenzeitlich zurückgezogen. Weiterhin informiert die Verbraucherzentrale darüber, dass bei der Staatsanwaltschaft München gegen Anwältin Günther mehrere hundert Strafanzeigen wegen Betrug und Nötigung vorliegen.

Was tun gegen Abzocke?

Wenn eine dubiose Rechnung in Ihrem Briefkasten liegt, sollten Sie auf keinen Fall voreilig auf die Forderungen eingehen sondern erst mal abwarten, ob und bis ein richtiger MAHNBESCHEID von einem deutschen Amtsgericht kommt. Diesem können Sie dann widersprechen. Mahnbescheide sind jedoch äusserst selten, weil die Betreiber dubioser Nepp-Seiten überhaupt keine Lizenzen für die zum Download angebotene Software besitzen und weil deren AGB`s (mit dem Verzicht auf ein Widerrufsrecht) nicht stimmig sind. Rat bieten z.B. die Verbraucherzentralen sowie Seiten des nicht-staatlichen Konsumentenschutz wie www.onlinedetektiv.com oder www.konsumer.info Sie können sich aber auch aktiv gegen Abofallen und ähnliche Abzocker schützen: vor allem aber mit gesundem Menschenverstand! Bleiben Sie skeptisch!

Sonntag, 30. August 2009

SETZT PROINKASSO AUF DUMMENFANG ? AKTUELLE WARNUNG !

BEVOR DIE LICHTER AUSGEHEN IN HANAU SCHNELL NOCH EINEN RECHNUNGSLAUF LOSGETRETEN ?

Die Büroräume sind von der Stadt gekündigt, die Lizenz ist vom Gericht in Frage gestellt und was jetzt ? Vielleicht schnell noch mal an alle Adressen im Datenbestand eine Rechnung verschicken ?

Frechheit siegt und: Genug Dumme wird man sicherlich finden, die einfach zahlen ohne groß zu hinterfragen.

“Ich mache zur Zeit in meinen Beratungen fast nichts anderes mehr, als Anfragen zu diesem Thema zu beantworten”, sagt Günter Pfaff, Verbraucherberater für Südthüringen. Auslöser für den Andrang in seinen Büros in Bad Salzungen und Schmalkalden ist eine Firma “Proinkasso GmbH” aus Hanau.

Quelle: stz-online.de / Zum Artikel