Inkassoanwältin: Katja Günther zieht einstweilige Verfügung zurück
Die für ihre Inkassotätigkeit für Onlinefirmen bekannte Rechtsanwältin Katja Günther ist mit dem Versuch gescheitert: Urteil (AG Karlsruhe 9 C 93/09 – rechtskräftig) mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein vorzugehen.
Gegenstand der vorläufigen Gerichtsentscheidung, deren Beantragung Günther jetzt zurückgezogen habe, war die Überschrift einer Pressemeldung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, teilte die Konsumentenorganisation heute mit.
Anwältin Katja Günther wurde im August rechtskräftig verurteilt (AG Karlsruhe, Az. 9 C 93/09), genau 46,41 Euro Anwaltsgebühr für die Abwehr unberechtigter Inkasso-Forderungen sowie etwa 150 Euro Gerichtsgebühr für das Verfahren zu zahlen. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein veröffentlichte daraufhin eine Pressemitteilung, in der dieses Urteil mitgeteilt wurde. Wegen der Überschrift dieser Pressemeldung beantragte Katja Günther eine einstweilige Verfügung gegen die Verbraucherzentrale.
Die Überschrift lautete: "Deutschlands unbeliebteste Anwältin zu Schadenersatz wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt." Stein des Anstoßes für Anwältin Günther war das schlichte Wort "wegen". Dieses Wort würde die Schlussfolgerung ermöglichen, dass Günther strafrechtlich verurteilt wurde. Das besagte Urteil war aber ein zivilrechtliches kein strafrechtliches. Der Argumentation des Anwalts, von dem Katja Günther sich vertreten ließ, konnte das Kölner Landgericht jedoch nicht folgen.
“Der Anwalt von Frau Günther trug juristisch ambitioniert vor, dass das Wort ‘wegen’ für Laien und Nicht-Laien zwangsläufig mit einer strafrechtlichen Verurteilung in Verbindung gebracht wird und scheiterte offenkundig damit”
so Boris Wita von der Verbraucherzentrale. Dies sei aber gar nicht mit der Formulierung zum Ausdruck gekommen, sondern vielmehr eine an den Haaren herbeigezogene Deutung, sagte Wita.
Katja Günther betreibt seit Jahren das Inkassogeschäft für Unternehmen, die einschlägig als Internetabzocker bekannt sind. Sie verschickte massenweise Mahnschreiben, in denen Entgelte für Nepp-Abos eingetrieben werden sollten. Anfang Oktober 2009 wurde die Anwältin selbst zivilrechtlich dazu verurteilt, die Kosten eines Anwaltes zu übernehmen, der im Auftrag eines Mandanten gegen die Forderung eines von Günther vertretenen Internetunternehmens vorgegangen war.
GEGEN RECHTSANWÄLTIN GÜNTHER LIEGEN HUNDERTE STRAFANZEIGEN WEGEN BETRUG UND NÖTIGUNG VOR
Wie die Verbraucherschutzzentrale Schleswig-Holstein in einer aktuellen Pressemeldung mitteilt, wurde der Antrag auf einstweilige Verfügung zwischenzeitlich zurückgezogen. Weiterhin informiert die Verbraucherzentrale darüber, dass bei der Staatsanwaltschaft München gegen Anwältin Günther mehrere hundert Strafanzeigen wegen Betrug und Nötigung vorliegen.
Was tun gegen Abzocke?
Wenn eine dubiose Rechnung in Ihrem Briefkasten liegt, sollten Sie auf keinen Fall voreilig auf die Forderungen eingehen sondern erst mal abwarten, ob und bis ein richtiger MAHNBESCHEID von einem deutschen Amtsgericht kommt. Diesem können Sie dann widersprechen. Mahnbescheide sind jedoch äusserst selten, weil die Betreiber dubioser Nepp-Seiten überhaupt keine Lizenzen für die zum Download angebotene Software besitzen und weil deren AGB`s (mit dem Verzicht auf ein Widerrufsrecht) nicht stimmig sind. Rat bieten z.B. die Verbraucherzentralen sowie Seiten des nicht-staatlichen Konsumentenschutz wie www.onlinedetektiv.com oder www.konsumer.info Sie können sich aber auch aktiv gegen Abofallen und ähnliche Abzocker schützen: vor allem aber mit gesundem Menschenverstand! Bleiben Sie skeptisch!
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Freitag, 11. Dezember 2009
Mittwoch, 7. Oktober 2009
Deutschlands Jura-Göttin zu Schadensersatz verurteilt
Zitat aus einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
06.10.2009
Deutschlands unbeliebteste Anwältin zu Schadensersatz verurteilt
Katja Günther ist in Deutschland die wohl unbeliebteste Rechtsanwältin. Diese betreibt nämlich seit Jahren das Inkassogeschäft für Unternehmen, die einschlägig als Internetabzocker bekannt sind.
Frau Günther verschickte massenweise Mahnschreiben, in denen zum Teil völlig zu Unrecht erhobene Entgelte der Internetabzocker eingetrieben werden sollten. Zahlte der Adressat nicht, wurde mit gerichtlichen Schritten gedroht. Vereinzelt wurden sogar Mahnbescheide erlassen.
Nun stand Frau Günther selbst vor Gericht. In dem konkreten Fall wurde die geschäftige Anwältin dazu verurteilt, die Kosten eines Anwaltes zu zahlen, der im Auftrag eines Mandanten gegen die Forderung eines von Frau Günther vertretenen Internetabzockers vorgegangen war. Die Urteilsbegründung ist dabei von besonderer Süffisanz. Die Richter des Amtsgerichts Karlsruhe hatten Frau Günther bescheinigt, dass sich diese durch die Einforderung von ungerechtfertigten Forderungen von Internetabzockern einer Beihilfe zum Betrug strafbar gemacht hat und somit auch schadensersatzpflichtig ist.
Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil (AG Karlsruhe 9 C 93/09 - rechtskräftig) auch andere Rechtsanwälte abschrecken wird, die Steigbügelhalter für unseriöse Internet-Unternehmen zu spielen. die Abschreckung wird dabei wohl aber nur über den Geldbeutel funktionieren. Laut Staatsanwaltschaft München lagen über 1000 Strafanzeigen wegen Nötigung und Betruges gegen Frau Günther vor. Davon ließ sich diese also schon einmal nicht sonderlich beeindrucken.
Bedauerlicherweise lassen sich Rechtsanwälte vor den schmutzigen Karren spannen, weil dieses Geschäft äußerst lukrativ ist. So wanderten auf das Konto von Frau Günther bis zu € 20.000,- täglich. Wenn jedoch zukünftig ein Internetabzocke-Anwalt damit rechnen muss, dass er sich schadensersatzpflichtig macht und sich das schmutzige Geschäft schlichtweg nicht mehr lohnt, entzieht man diesen den Nährboden für ihr Handeln.
Was ist also zu tun, wenn eine dubiose Rechnung im Briefkasten liegt? Zunächst sollte man sich Rechtsrat – z.B. bei der Verbraucherzentrale – einholen, um prüfen zu lassen, ob es sich um eine unberechtigte Forderung eines Internetabzockers handelt oder nicht. Ist dies der Fall, sollte mit einem Musterschreiben der Forderung widersprochen werden. Jegliche weitere Korrespondenz kann man sich sparen. Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid von der Gegenseite erlassen worden sein, muss innerhalb der 14-tägigen Frist der Widerspruch erklärt werden. Hierzu bedarf es nur eines Kreuzes auf dem beiliegenden Formular. Dass danach ein Gerichtsverfahren in die Wege geleitet wurde, ist bislang nicht bekannt geworden. Dies ist wohl schon deswegen unwahrscheinlich, weil der Internetabzocker vor Gericht seinen Anspruch beweisen muss, was ihm in der Regel nicht gelingen wird.
Steht dem Verbraucher eine Rechtsschutzversicherung zur Seite, kann die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übertragen werden. Dadurch entlastet der Verbraucher seine Nerven und kann den Spieß wie in dem hier beschriebenen Fall umdrehen.
kostenlos Informationen zu Internet-Abzocke gibt es auch bei http://onlinedetektiv.com
06.10.2009
Deutschlands unbeliebteste Anwältin zu Schadensersatz verurteilt
Katja Günther ist in Deutschland die wohl unbeliebteste Rechtsanwältin. Diese betreibt nämlich seit Jahren das Inkassogeschäft für Unternehmen, die einschlägig als Internetabzocker bekannt sind.
Frau Günther verschickte massenweise Mahnschreiben, in denen zum Teil völlig zu Unrecht erhobene Entgelte der Internetabzocker eingetrieben werden sollten. Zahlte der Adressat nicht, wurde mit gerichtlichen Schritten gedroht. Vereinzelt wurden sogar Mahnbescheide erlassen.
Nun stand Frau Günther selbst vor Gericht. In dem konkreten Fall wurde die geschäftige Anwältin dazu verurteilt, die Kosten eines Anwaltes zu zahlen, der im Auftrag eines Mandanten gegen die Forderung eines von Frau Günther vertretenen Internetabzockers vorgegangen war. Die Urteilsbegründung ist dabei von besonderer Süffisanz. Die Richter des Amtsgerichts Karlsruhe hatten Frau Günther bescheinigt, dass sich diese durch die Einforderung von ungerechtfertigten Forderungen von Internetabzockern einer Beihilfe zum Betrug strafbar gemacht hat und somit auch schadensersatzpflichtig ist.
Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil (AG Karlsruhe 9 C 93/09 - rechtskräftig) auch andere Rechtsanwälte abschrecken wird, die Steigbügelhalter für unseriöse Internet-Unternehmen zu spielen. die Abschreckung wird dabei wohl aber nur über den Geldbeutel funktionieren. Laut Staatsanwaltschaft München lagen über 1000 Strafanzeigen wegen Nötigung und Betruges gegen Frau Günther vor. Davon ließ sich diese also schon einmal nicht sonderlich beeindrucken.
Bedauerlicherweise lassen sich Rechtsanwälte vor den schmutzigen Karren spannen, weil dieses Geschäft äußerst lukrativ ist. So wanderten auf das Konto von Frau Günther bis zu € 20.000,- täglich. Wenn jedoch zukünftig ein Internetabzocke-Anwalt damit rechnen muss, dass er sich schadensersatzpflichtig macht und sich das schmutzige Geschäft schlichtweg nicht mehr lohnt, entzieht man diesen den Nährboden für ihr Handeln.
Was ist also zu tun, wenn eine dubiose Rechnung im Briefkasten liegt? Zunächst sollte man sich Rechtsrat – z.B. bei der Verbraucherzentrale – einholen, um prüfen zu lassen, ob es sich um eine unberechtigte Forderung eines Internetabzockers handelt oder nicht. Ist dies der Fall, sollte mit einem Musterschreiben der Forderung widersprochen werden. Jegliche weitere Korrespondenz kann man sich sparen. Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid von der Gegenseite erlassen worden sein, muss innerhalb der 14-tägigen Frist der Widerspruch erklärt werden. Hierzu bedarf es nur eines Kreuzes auf dem beiliegenden Formular. Dass danach ein Gerichtsverfahren in die Wege geleitet wurde, ist bislang nicht bekannt geworden. Dies ist wohl schon deswegen unwahrscheinlich, weil der Internetabzocker vor Gericht seinen Anspruch beweisen muss, was ihm in der Regel nicht gelingen wird.
Steht dem Verbraucher eine Rechtsschutzversicherung zur Seite, kann die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übertragen werden. Dadurch entlastet der Verbraucher seine Nerven und kann den Spieß wie in dem hier beschriebenen Fall umdrehen.
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