Sonntag, 31. Juli 2011

Michael Burat mit Heiligenschein

Für seine echten Fans hält Michael Burat seit neuestem seine eigene Homepage vor.

Für die interessierte Presse gibt es dort auch ein paar Portraits des stolzen Buchhalters von Icontent. Herr Burat hat nicht nur die Haare schön - NEIN: VIEL BESSER - DER TREND GEHT ZUM

HEILIGENSCHEIN


Wer es denn nicht lassen kann, den Herrn auf seiner webpage zu besuchen, der clicke hier

Ob oder wann der Vatikan eine Seeligsprechung ins Auge fassen sollte, steht noch in den Sternen...

Inzwischen können wir uns ja die Zeit vertreiben:

Montag, 4. Juli 2011

Neue Branchenbuch AG Abzocker versuchen Blogger einzuschüchtern

Nachdem die in Frankfurt ansässige  Neue Branchenbuch AG, vertreten durch einen "Dr." Keßler, bereits am Freitag 1.7.2011 versucht hatten, Betreiber  kritischer Blogs mit einer dubiosen Abmahnung einzuschüchtern und zum Löschen eines Beitrags zu veranlassen, treiben es die Abzocker vom Main nunmehr auf die Spitze.

In einem erneuten Schreiben versuchen die Herrschaften erneut Druck auf  Blogger auszuüben, nachdem dieser die erste  Abmahnung an befreundete Blogs zur Kenntnisnahme weitergereicht hatte.

So wurde das erste Abmahnschreiben auf der Verbraucherschutz-Seite Konsumer.info im Artikel :

Branchenbuchabzocker versuchen Berichterstatter einzuschüchtern

veröffentlicht und wird zwischenzeitlich auch von Juristen im Beck-Blog in der Rubrik "Runder Tisch gegen Internetabzocke" diskutiert:

http://blog.beck.de/2011/06/08/runder-tisch-gegen-internetabzocke

Die Reaktion aus der Hanauer Landstrasse - dem Sitz der Branchenbuch-Fuzzis liess nicht lange auf sich warten (Original im Ausschnitt/ Zitat):




Seite 2 der dubiosen "Abmahnung" (im Ausschnitt/ Zitat):







Die Neue Branchenbuch AG ist somit auf dem besten Weg in einen Reputations-Super-GAU, weil sich bestimmt noch weitere Blogger finden werden, die das Thema aufgreifen und hat sich somit mit derartigen dummen Aktionen wohl selbst ins Knie geschossen....

Hintergrund zu Neue Branchenbuch AG ist z.B. auch ein Dossier zu

Oliver Heller:
zur Hauptseite "Oliver Heller"
Die Firmen Muster der verwendeten Branchenbuch-Formulare
Branchenklick GmbH Österreich ab Oktober 2010
Neue Branchenbuch AG Frankfurt ab 2008
European Businessguide GmbH = Heller Consulting
Online Gewerbedaten Verlag Kösching
Branchenklick.net / Benedikt Wohlfahrt
Branchenklick GmbH Ismaning - Aktivitäten 2005-2006
Branchenklick GmbH - Aktivitäten 2008 - 2009
MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH Rostock
OBB Onlinebranchenbuch.com GmbH

Oliver Heller (geb. 13. 04. 1964) ist seit Jahren einer der aktivsten Adressbuchschwindler
Durch Anwalt lässt er verlauten, er sei "ausgesprochen erfolgreich" und mache einen Jahresumsatz von mehreren Millionen Euro. (Oktober 2005).
Er ist bereits ein ganz alter Hase im Adressbetrugs Geschäft - seine einschlägige "Firmengeschichte" reicht bis in die frühen 90er Jahre zurück.
Sein neuester Coup ist das "Branchenbuch"-Formular. Mit dem "European Businessguide" und einem "Branchenbuch" Formular zockte er die Leute ab, bis das Formular 2004 verboten wurde. ( Zum Urteil)
Aber so etwas kann einen Oliver Heller nicht weiter aus der Ruhe bringen. Was solls - dann verdient man am gleichen Formular eben hinten herum weiter - indem man sich z. B. nur noch als "Dienstleister" für die neue Firma betätigt, die jetzt das Formular vertreibt - siehe Branchenklick GmbH - solange, bis auch ihr die Nutzung des Formulars verboten wird - kein Problem - und weiter gehts - so wird man ein erfolgreicher Geschäftsmann
... die nächste Firma steht schon bereit - diesmal heisst sie MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH, der Strohmann heißt Herbert Rossa, und der setzt das Geschäft sofort im Anschluss an das Verbot mit exakt dem gleichen Formular fort, so etwas nennt man geschäftliche Weitsicht.
Heller muss sich nur als naheliegender Drahtzieher darauf verlassen können, dass die Strohmänner über die Zusammenhänge den Mund halten, sonst könnte er als Betrüger ganz schnell im Knast landen. Aber ein paar Millionen sind ihm das Risiko wohl wert, --- tja, so wird man heutzutage das, was Hellers Anwalt dann einen ausgesprochen erfolgreichen Geschäftsmann nennt ...

Quelle: adressbuchbetrug-info
Björn T.

Freitag, 1. Juli 2011

Gewerbeauskunftzentrale die Ärztekammer spricht Warnung aus

Die Ärztekammer Brandenburg warnt vor der Rücksendung von Formularen der "Gewerbeauskunft-Zentrale".

Dabei handelt es sich laut Kammerjustiziar Daniel Sobotta um eine "Abofalle", mit der sich Praxen zur Zahlung von mehreren hundert Euro verpflichten. Die "Gewerbeauskunft-Zentrale"ist laut Sobotta eine "besondere Spielart".

Sie "erweckt in ihren Anschreiben beim groben Lesen den Eindruck, es mit einer Behörde oder staatlich legitimierten Stelle zu tun zu haben", so Sobotta.

Er rät nach dem versehentlichen Abschluss eines solchen Vertrages, diesen per Einwurfeinschreiben an den Verzeichnisdienst sofort anzufechten, wenn der Fehler bemerkt wird. "Ein Abwarten verschlechtert die Rechtsposition des Betroffenen", so Sobotta weiter.

Quelle: Ärztezeitung

Ein neuer, alter Hut:

die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, die unter www.gewerbeauskunftzentrale.de ein neues Internetregister betreibt.

Die Masche ist wie üblich: Es werden kleine Gewerbetreibende angeschrieben mit einem Formular, das den Anschein erwecken kann, es handele sich um einen kostenfreien Service eines Branchenbuchbetreibers. Überschrieben mit dem amtlich wirkenden Titel "Gewerbeauskunft-Zentrale" wird hier um Aufmerksamkeit geworben. Der Adressat wird aufgefordert, in dem bereits vorausgefüllten Formular fehlende oder fehlerhafte Daten zu korrigieren und das Ganze dann unterschrieben zurückzusenden. Teilweise steht da sogar, dass die "Rückantwort gebührenfrei per Fax" möglich sei unter Angabe einer 0800-er-Nummer.

Ganz und gar nicht gebührenfrei ist dann aber der eigentliche Eintrag: Monatlich netto 39,85 Euro soll der dermaßen gelinkte zahlen. Bei einer Laufzeit von zwei Jahren immerhin 956,40 Euro plus Umsatzsteuer. Ein stolzes Sümmchen für ein sehr lückenhaftes und bisher kaum bekanntes "Zentral"-Register.

Es exisitiert eine W.O.T. Scorecard mit Negativeinträgen


Zur Zeit wird auch auch mit diesen Websites und Firmendaten operiert:

GWE-Wirtschaftsinformations GmbH,

gwe-wirtschaftsinformation.de

gewerbeauskunft-zentrale.de

gemäss IMPRESSUM alle vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Cyperski, Hauptstr. 34, 40597 Düsseldorf

Aus dem Impressum erfahren wir:
Impressum

GWE-Wirtschaftsinformations GmbH
Hauptstr. 34
40597 Düsseldorf
Tel: +49 (0) 211/6355938-0
GF: Sebastian Cyperski
HRB: 62320 AG Düsseldorf
StNr.: 106/5710/0309
Internet: www.gwe-wirtschaftsinformation.de
Quelle: Ratgeberrecht.eu

Hier das neue AKTE2010 Video zur Gewerbeauskunftszentrale:


So locken Abzocker Sie in die Abo-Falle
Hochgeladen von verbraucherinfoTV


Rechtsanwalt Seeholzer hat folgendes zur Gewerbeauskunftzentrale und deren Geschäftsgebaren veröffentlicht:

Die Fa. GWE GmbH – Gewerbeauskunfts-Zentrale aus Düsseldorf beschäftigt nun einen weiteren Anwalt aus Köln. Der RA B. J. schrieb noch mit Schreiben vom 01.03.2011 die Mandanten direkt an. Nach Hinweis auf die Mandatierung des RA Seeholzer entschuldigte er sich. Es sei ein Fehler bei der Übermittlung der Unterlagen unterlaufen.

Nach bereits erfolgtem Hinweis, die Fa. GWE GmbH – Gewerbeauskunfts-Zentrale möge ihre Forderung einklagen, kam nun mit Schreiben vom 21.03.2011 ein weiteres “Kulanzangebot”.

Dies ist erneut zurückgewiesen worden.

RA Seeholzer erhielt heute den Hinweis, dass vor dem Landgericht Düsseldorf ein Verfahren gegen die GWE GmbH – Gewerbeauskunfts-Zentrale anhängig sein soll. Der Deutsche Schutzverband für Wirtschaftskriminalität soll geklagt haben, mehr war nicht zu erfahren.

Vermutlich geht es dabei um die irreführende Aufmachung der Formulare der GWE GmbH – Gewerbeauskunfts-Zentrale.

Quelle: Blog zu Anzeigenrecht



28.4.2011 Urteil ergangen:

Es existiert ein neues Urteil vom Landgericht Düsseldorf zur Masche dieser Firma, wobei diese unterlegen ist (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig):

Das Landgericht Düsseldorf (30 O 148/10) hat sich mit dem Formular der beschäftigt und dabei die bisherige Geschäftspraxis, also die Verwendung des bisher verwendeten Formulars, untersagt.Das Landgericht Düsseldorf stört sich dabei an folgenden Punkten:
  1. Es wird eine Irreführung in der Werbung mit einem Monatspreis gesehen, wenn die Mindestvertragslaufzeit bei mehr als einem Monat liegt (§5 I Nr.1 UWG)
  2. Interessant ist, dass erstmals auch ein Verstoss gegen die DL-InfoV (dazu hier unsere Infoseite) gesehen wurde und das Gericht feststellt, dass diese Verordnung eine das marktverhaltende Regelung i.S.d. §4 Nr.11 UWG darstellt. Das überrascht nicht, ist aber insoweit zumindest bemerkenswert. Fazit: Verstöße gegen die DL-InfoV sind abmahnfähig nach UWG!
  3. Weiterhin bemerkenswert ist, dass das LG Düsseldorf schon alleine in dem Titel “Gewerbeauskunft-Zentrale – Erfassung gewerblicher Einträge” eine Irreführung sieht, da eine Verwechslung mit dem Gewerberegister naheliegen soll.
  4. Der Eindruck zu 3 wird laut LG Düsseldorf durch die formularmäßige Gestaltung verstärkt, wobei Felder schon vorher ausgefüllt sind – während der Werbetext eher klein gehalten ist. Die beigefügten AGB helfen da nicht, da das LG meint: Wenn man nicht von einem Angebot ausgeht, achtet man auf die AGB auch nicht mehr.
  5. Sehr schön ist die Feststellung des LG Düsseldorf, dass die Tatsache, dass man sich an Kaufleute wendet, auch nicht weiterhilt: Die sind zwar erfahren, aber im Alltag stehen sie unter Zeitdruck und sichten normalerweise mit einem Blick, ob etwas Reklame oder Geschäftspost ist. Hier schlägt dann der vermeintlich amtliche Charakter voll durch.
Im Ergebnis sieht das LG Düsseldorf eine insgesamt unlautere Handlung vor, in der auch nicht mehr einzelne Bestandteile nicht mehr als unlauter angesehen werden können. Das bedeutet im Fazit erst einmal eine ideale Ausgangsbasis um sich gegen vermeintliche Vertragsschlüsse zu wehren. Aber.

Die Entscheidung ist vom 15.04.2011 und noch nicht rechtskräftig. Weiterhin liegt mir derzeit eine Abschrift der Entscheidung vor, es fehlt aber die Anlage zur Entscheidung mit dem Original-Formular, das verhandelt wurde. Somit ist zur Zeit nicht festzustellen, ob die aktuellen Formulare sich von dem verhandelten bereits unterscheiden (hatte ich hier besprochen). Letztlich aber bietet das LG Düsseldorf damit, dass man sich schon am Namen stört (Punkt 3) sowie an der “amtlichen Aufmachung” (Punkt 3+4) einen generellen Einstieg in die Gegenwehr für Betroffene

Quelle: Kanzlei Ferner

Auf Gutefrage.net tauschen sich Opfer dieser Masche aus. User Mikele3007 schreibt:

Auch wir sind auf diese Abzocker Firma reingefallen. Die RE datiert vom 26.10.2010 und die letzte Mahnung vom 09.11.2010 mit einer letzten Aufforderung binnen einer Woche zu überweisen, ansonsten wird gerichtlich der zwangsweise Einzug veranlasst. Allein dieses "Geschäftsgebahren" zeigt auf, wie dreist die Abzocker vorgehen. Wir haben unseren Anwalt kontaktiert, der sich ebenfalls der Meinung von Bolle09 anschließt und uns dazu geraten hat nicht zu zahlen. Wir ziehen ebenfalls eine Strafanzeige wg. arglistiger Täuschung in Erwägung.

Quelle: Gutefrage.net


 MINKA rät: Wer ein Schreiben dieser Firma erhält sollte dieses nicht beachten und statt dessen in der Mülltonne entsorgen. Auf keinen Fall sollte das Formular "berichtigt" bzw. "korrigiert" und zurückgeschickt werden, weil Sie sonst in eine teure Abofalle tappen !!


Teure Internet-Anzeigen von verbraucherinfoTV

Donnerstag, 16. Juni 2011

terrarium-shop.com Vorsicht ! Warnung !

Wir raten zu Vorsicht beim onlineshop terrarium-shop.com wegen Hinweisen auf Betrug mit einem Internetshop :

http://terrarium-shop.com/

Die Domain des shops http://terrarium-shop.com ist registriert auf:


domain:                          terrarium-shop.com
created:                         02-Oct-2010
last-changed:                    02-Oct-2010
registration-expiration:         02-Oct-2011

nserver:                         ns65.1und1.de
nserver:                         ns66.1und1.de

status:                          CLIENT-TRANSFER-PROHIBITED

registrant-firstname:            Heidi
registrant-lastname:             Kroehan
registrant-street1:              Industriestr. 45
registrant-pcode:                41844
registrant-city:                 Wegberg
registrant-ccode:                DE
registrant-phone:                            +49.1738701040      
registrant-email:                

Das IMPRESSUM zum Shop sagt aus:

Terrarium-Shop.com
H. Kröhan
Industriestr. 45
41844 Wegberg
Telefon 01805013024 (0,14 € / Min. aus dem Festnetz, max. 0,42 €/Min. aus den Mobilfunknetzen)
Telefax +49 02434 30 84 86-9
E-Mail-Adresse terrarium-shop@live.de

Steuernummer 11208 5080 1591 57 1005
USt-IdNr. DE268541408

Es gibt eine rote W.O.T. Scorecard mit Negativeintrag und Warnung hier

Weiterhin gibt es Foren auf den sich betrogene Konsumenten über den Shop beschweren und austauschen wie etwa auf autosec4u


 VORSICHT !

Montag, 2. Mai 2011

content4u hat für download-service.de vor Gericht verloren

Content4u die bekannte Kostenfallen-Betreiberin der Gebrüder Adamca musste mit der Abofalle download-service.de vor dem Frankfurter Amtsgericht eine Riesenschlappe hinnehmen:

In einer Pressemitteilung der Verbraucherschutzzentrale Schleswig-Hollstein lesen wir das folgende

Die Firma Content4U GmbH, die seit Jahren Abofallen im Internet betreibt, hat vor dem Amtsgericht in Frankfurt am Main eine empfindliche Niederlage hinnehmen müssen.

Die dortige Richterin hatte zu beurteilen, ob der Preishinweis auf der
Seite download-service.de so deutlich gestaltet ist, dass es hier zu einem 2-Jahres-Vertrag über 192,- € (pro Monat 8,- €) gekommen sei.

Dies verneinte die Richterin. Der hier in Frage stehende Preishinweis sei eine allgemeine Geschäftsbedingung, die für den Verbraucher i. S. d. § 305c Abs. 1 BGB überraschend sei und somit nicht Vertragsbestandteil werde.

Infolgedessen fehlt den Forderungen die Rechtsgrundlage.


Dieses Urteil ist schon deswegen begrüßenswert, weil es den meisten Anbietern von Kostenfallen im Internet die Grundlage für ihre unberechtigten Forderungen eindeutig entzieht.

Ob die Gebrüder Adamca dieses Urteil genau so begrüßen, wie tausende abgezockter Verbraucher ?


Hier ein Screenshot von download-service.de, die als Nachfolger von  My-Downloads.de gilt, eine der zahlreichen Abofallen des Abofallen-Königs Michael Burat:



Minka hat gehört, daß den Abzockern auf Grund zahlreicher Beschwerden von Verbraucherseite das Bankkonto gekündigt wurde und rät, erst mal nix zu bezahlen und den Geldbeutel zu schonen

Betroffene, die eine Rechnung oder Mahnung in Papierform erhalten haben, sollten dieser widersprechen und erst mal abwarten.

Sollte ein richtiger Mahnbescheid eines deutschen Amtsgerichts zugestellt werden, dann unbedingt reagieren und ebenfalls (kostenlos) widersprechen. Dann sind erst mal die Abzocker wieder dran und müssen Gerichtskosten vorstrecken, für ein Verfahren mit ungewissem Ausgang. Nachdem sie in Frankfurt eine Schlappe erhalten haben ist die nächste Niederlage wohl auch in petto.

Donnerstag, 31. März 2011

Westerwelle nackt im Playboy - Fotos aufgetaucht. Skandal in Berlin

 Berlin, 1. April 2011

Nach den verlorenen Wahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz werden die Rufe in der FDP immer lauter, die eine Ablösung des Außenministers und FDP Parteivorsitzenden Guido Westerwelle fordern.

Eine Änderung des Berufsprofils unseres beliebten Vorzeige-Homos und deutschen Außenministers wird wohl unausweichlich kommen....

Uns liegen bisher unbestätigte Berichte vor, daß sich Westerwelle bereits nach Einnahmequellen für die Zeit nach seiner Politikerkarriere umgeschaut hat und sich als Starmodell beim bekannten Herrenmagazin Playboy beworben habe.

Ein erstes Titelbild ist bereits im Internet aufgetaucht, welches wir unserer Leserschaft nicht vorenthalten möchten:

Photobucket

Bereits im letzten Jahr war Westerwelle überraschend mit einem Nacktfoto für die Tierschutzorganisation PETA in den Medien aufgefallen und hatte damals seine Parteifreunde mit dieser doch wohl etwas gewagten Aktion überrascht und verblüfft:

Photobucket

Update vom 3. April: unser Aprilscherz ist heute Wahrheit geworden und Schwesterwelle hat hingeschmissen. Wir dürfen gespannt sein, wann diese Witzfigur auch als deutscher Außenminister nicht mehr unsere Nerven strapaziert. Auch seine Lobbyistenpartei - die FDP hat abgehalftert, was kein Wunder bei einer solchen Führungsriege ist. Ziehvater von Westerwelle war übrigens mal Otto Graf "Silberkrücke" Lambsdorff :

Dienstag, 15. März 2011

Eventus Lernsysteme GmbH zockt ab mit eu-routenplaner.com

Da hat sich vor ein paar Jahren eine feine Truppe gefunden, um unbedarfte Surfer über den Tisch zu ziehen. Seitdem machen die Herren Christian Wagner, Christof Michael und Darko Vipic mit den verschiedensten Abzockprojekten das Internet unsicher.

Neben dem dreisten online-einbuergerungstest.de der Cybertainment GmbH war/ist besonders die Masche mit den Fahrschultests und Routenplanern ein Ärgernis. Die wurde schon von den Vorgängerfirmen ProCode Marketing GmbH, Hama Media GmbH, New Content GmbH sowie der Cybertainment Gmbh betrieben. Anfang des Jahres wurde die Cybertainment Gmbh umbenannt und heisst nun Eventus Lernsysteme GmbH.
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin).
Aktenzeichen: HRB 116654 B
Bekannt gemacht am: 10.02.2010 12:00 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:

Veränderungen

09.02.2010

Cybertainment GmbH, Berlin, Potsdamer Str. 96, 10785 Berlin. Firma: Eventus Lernsysteme GmbH Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.01.2010 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma, Sitz)..
Quelle: Handelsregister

Da nach der Umbenennung die Firma Cybertainment GmbH nun mehr zur Historie gehört, war es den Verantwortlichen Herren wohl egal, so dass sie unter dem alten Namen Cybertainment GmbH noch fleissig per Spam geworben haben für ihre Test-Abzockseiten. Und mit der aktuellen Firma Eventus Lernsysteme GmbH ist man wieder mit einem Routenplaner auf Kundenfang. Die dazugehörende Webseite wurde erst im Mai registriert und ist zu erreichen unter:
  • eu-routenplaner.com
Der Kostenhinweis ist hier, wie gewohnt, wieder nur im Kleingedruckten versteckt. Ob die Opfer den aber zu sehen bekommen, darf angesichts der bekannten Tricks der Gauner bezweifelt werden.

Zu Schluss sei noch erwähnt, dass sich auch der Firmensitz der Eventus Lernsysteme GmbH geändert hat. Man residiert nun nicht mehr am Potsdamer Platz und ist umgezogen in die Karl-Liebknecht-Strasse 5

IMPRESSUM von eu-routenplaner.com:

Eventus Lernsysteme GmbH
Karl-Liebknecht-Str. 5
10178 Berlin
Geschäftsführer Christof Michael
Handelsregisternummer HRB 16654
Steuernummer 37/413/21623
USt.-Id.-Nr. DE 261999341
Telefon 018050126701
Telefax 0900 57 77 719
Email: support@eventus-lernsysteme.de
webseite: eventus-lensysteme.de

Es gibt eine negative W.O.T. Scorecard hier

Ausserdem befindet sich eu-routenplaner.com von eventus in der Abzocker-Datenbank von computerbild

WARNUNG: man hat trotz Neustrukturierung nichts dazugelernt und zockt anscheinend fleissig weiter ab.

Diesmal werden die Opfer sogar zu Hause angerufen und man versucht diese dann am Telefon einzuschüchtern und zu Zahlungen für angeblich eingegangene Abos zu bewegen

Siehe auch Kommentar auf abzocknews
Quelle: antiabzockenet

Sonntag, 13. März 2011

Dirk Hähnel abgetaucht oder im Gefängnis ? Wo ist das Geld der Kunden ?

Dirk Hähnel ist deutschlandweit bekannt als ehemaliger Inhaber dieser Internetshops in Erscheinung getreten, obwohl er offensichtlich behindert und nicht geschäftsfähig sein soll. Steckt auch hier sein cleverer Bruder Olaf Hähnel als Organisator großangelegter Kundenabzocke hinter dem shop und der Geschäftspolitik von tectrain24 und dessen diverser Nachfolgershops ???

www.tectrain24.com

www.tectrain24.org 

http://www.myt4u.com/joomla/




Wir erinnern uns an die AKTE Sendung im letzten Herbst 2010:





Das IMPRESSUM des shops war:

TecTrain24
Inh. Dirk Hähnel
Güntherstraße 11
47051 Duisburg
Fon: 0203-289 05 07
Fax: 0203-289 05 09
www.tectrain24.com
info@tectrain24.com
clearing@tectrain24.com

USt.-IdNr.: DE268538507
          USt.-IdNr.: 134/5852/0325
Registriert waren die shops auf:

status:                          CLIENT-TRANSFER-PROHIBITED
registrant-firstname:            Dirk
registrant-lastname:             Haehnel
registrant-organization:         TecTrain
registrant-street1:              Andreasstr. 38
registrant-pcode:                33098
registrant-city:                 Paderborn
registrant-ccode:                DE
registrant-phone:                +49.5251282910
Hierbei ist wahrscheinlich die Privatadresse des Dirk Hähnel verwendet worden


Dirk Hähnel, Andreasstrasse Nr. 38, 33098 Paderborn, Telefon: 05251-282910

Ganz aktuell haben mehrere abgezockte Kunden versucht, einen Gerichtsvollzieher an die Adresse des ehemaligen Shops zu schicken, damit dieser rechtskräftige Titel aus Forderungen vollstrecken und das Geld wieder eintreiben soll

Leider hat der Gerichtsvollzieher an der angegebenen Adresse in Duisburg Güntherstr. 11 niemand mehr angetroffen. Die Firma gibt es nicht mehr und der Briefkasten scheint auch nicht mehr da zu sein.

In diesem Zusammenhang ist es auch interessant zu wissen, welches Bankkonto Dirk Hähnel für seine Aktivitäten in Deutschland benutzt hat. Er verwendete ein Bankkonto der Sparkasse Mülheim:








Name      Tectrain24    
Bank      Sparkasse Mülheim an der Ruhr   
BLZ      36250000   
Kto.      175067256   


Ein geprellter Kunde schreibt:


ich bräuchte auch Hilfe, habe dort bestellt, schnell gemerkt, dass da was nicht stimmt und die Bestellung storniert. Als 2 Monate nichts passierte, und keine Reaktion auf Mails, Anrufe und ein Einschreiben kamen, habe ich online einen Mahnantrag gestellt, dann den Vollstreckungsbescheid beantragt der inzwischen zugestellt wurde. Wieder nichts passiert. Nach 3 Wochen habe ich einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragt, allerdings bei der Geschäftsstelle die auf der Homepage stand, da ich sonst keine Adresse finden konnte. Der Gerichtsvollzieher hat mir geantwortet, dass er niemanden anfinden konnte und die auf unbekannt umgezogen seien, er jedoch herausfinden konnte, dass Dirk Hähnel in Paderborn lebt.
Weiß jemand welche Adresse ich für den neuen Zwangsvollstreckungsbescheid in Paderborn angeben muss? Es häufen sich die Kosten: die für die Bestellung, für den Mahnantrag, den Gerichtsvollzieher Nr.1 , für den nächsten…..Bitte gebt mir Tipps, wie ich das regeln kann!
und ein weiteres Abzockeopfer:

Lohnt sich nicht mehr.
Der Gerichtsvollzieher stand bei mir vor verschlossenen Türen und konnte nichts mehr erreichen. Briefkasten wurde schon länger nicht mehr gelehrt.
Die meisten Internetshops des Dirk Hähnel sind jedoch weiterhin online. Die Waren wurden jedoch entfernt.

Es liegt jetzt also nahe daß Hähnel mit seinen Shops seine Kundschaft massenhaft abgezockt und betrogen hat. Zugrunde lag seinem Geschäftsmodell eine Art "modifiziertes Schneeballsystem" , wobei die Besteller Vorauskasse leisten mussten. Anschliessend wurden die Kunden gelegentlich sogar beliefert, die grosse Masse der Kunden hatte jedoch niemals Ware gesehen. Statt dessen mussten diese ihrem Geld hinterherrennen. Nur diejenigen Kunden, die massiv gegen Hähnel und sein Geschäftsgebaren vorgingen, bekamen auch ihr Geld wieder zurück.

Da also manche Kunden Ware bekamen und manche Kunden Rückerstattungen, war es der zwischenzeitlich ermittelnden Staatsanwaltschaft nicht leicht, dem Geschäftsinhaber einen aktiven vorsätzlichen Betrug nachzuweisen und der Geschäftsinhaber liess alles weiterlaufen, bis eben die ganze Blase schliesslich platzte.

Jetzt ist es wohl so, daß den letzten "die Hunde beissen" und diejenigen auf ihrem Schaden sitzenbleiben und leer ausgehen, die nicht vehement genug gegen diesen sauberen Herrn vorgegangen sind.

Inzwischen scheint es so, daß sich der saubere Herr Dirk Hähnel mit einem sehr großen Geld-Betrag an Kundengeldern mit unbekanntem Ziel abgesetzt hat.

Und so beschreibt ein ehemaliges Opfer auf auktionshilfe.info wie er wieder an sein Geld kam:

Es gibt nur einen Weg:

Mahnbescheid online beim eigenen Amtsgericht (online-mahnantrag.de) ausfüllen, für Probleme gibt es nach Anklicken des eigenen Bundeslandes eine Tel.Nr., die man zur Hilfestellung anrufen kann, dann ausdrucken und an Amtsgericht senden,  Bezahlung des Mahnbescheids (Überweisungsträger wird automatisch vom Amtsgericht zugesandt), erst nach Bezahlung erfolgt die Zustellung des Mahnbescheids (wurde am 3.1. H.Hähnel zugestellt), 14 Tage später Antrag auf Vollstreckungsbescheid (dieser wird auch automatisch vom Amtsgericht zugesandt nach Zustellung des Mahnbescheids) ausfüllen und an Amtsgericht senden (wurde am 4.2. H. Hähnel zugestellt), dann bekommt man nach der Zustellung an den Gegner vom Amtsgericht eine vollstreckbare Ausfertigung des Bescheides, diesen Vollstreckungsbescheid muss man dann unverzüglich mit einem formlosen Anschreiben:

Antrag zur Durchführung der Zwangsvollstreckung (einschl. Taschenpfändung)
 

Anliegend übersende ich die vollstreckbare Ausfertigung des Amtsgerichts..... vom ....., Geschäftsnummer ....., mit dem Antrag die Zwangsvollstreckung gegen Dirk Hähnel (TecTrain24.de), Rheinallee 14, 47119 Duisburg. durchzuführen. Außerdem müßt Ihr noch Eure Bankverbindung angeben, wohin der Gerichtsvollzieher das eingezogene Geld überweisen soll.

an den zuständigen Gerichtsvollzieher: Amtsgericht Duisburg Ruhrort, Gerichtsvollzieherverteilungsstelle, Amtsgerichtsstr. 36, 47119 Duisburg

Nur zur allgemeinen Information:
Habe gestern mit dem Gerichtsvollzieher (Norbert Kruse) telefoniert. Herr Kruse sagte mir, dass Herr Hähnel offensichtlich jetzt nur noch an ihn bezahlt, wäre wohl einfacher. Herr Kruse hat soviel mit dieser Fa. zu tun, dass er alles sammelt und dann nur einmal hinfährt, ich müßte da etwas Geduld haben. Auf meine Frage, da bleibt ja dann für mich nichts mehr übrig, sagte er mir, bis jetzt hätte er alles bezahlt.
Ich sprach ihn auch auf die TV-Sendung und die Aussagen des Staatsanwalts an, dass er machtlos wäre und die H. Hähnel nur überfordert sei. Herr Kruse sagte mir, weil H. Hähnel immer bei ihm bezahlt, werden H. Hähnel die Vollstreckungsbescheide mit Nachweis der Bezahlung übergeben und so könnte er beim Staatsanwalt ja nachweisen, dass er nur nicht nachkommt, aber auf keinen Fall nicht zahlen will. Das wäre sicher nicht richtig, aber in diesem Fall sind dem Staat die Hände gebunden.
Soviel zum Thema Betrug, so eine Strafanzeige (habe auch eine gestellt) ist zwar auf jeden Fall sinnvoll, wenn es denn jeder tut (geht in diesem Fall auch online, s. Polizei NRW), kann aber auch wegen fehlender Beweislage eingestellt werden.

Übrigens stimmt es keineswegs, dass der Shop nicht mehr online ist, war gerade drin und habe meine Kontodaten abgerufen. Zuständig ist auch immer noch H. Hähnel, Rheinallee, Duisburg. Es hat sich seit meiner Bestellung im Oktober nichts geändert.

Das einzige was H. Hähnel macht ist den Staat mit Arbeit versorgen, Polizei etc., der Gerichtsvollzieher freut sich über diesen Job, er muss nur einmal hinfahren und darf aber die Kosten für jeden Bescheid einzeln abrechnen. Die Kosten des Gerichtsvollziehers bzw. die Zinsen 5%-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz müßt Ihr nicht ausrechnen, das macht der Gerichtsvollzieher und das alles muss  Hähnel für jeden Bescheid bezahlen.

Also keine Angst, es kann nichts passieren, außer dass Ihr das Geld zurückbekommt.

Viel Spaß beim Eintreiben, nur so kann man solche Leute evtl. lahmlegen

Als direkter Nachfolger von tectrain24 gilt inzwischen der Shop:

www.aequu.com


Aequu.com hat wiederum auch schon bereits  Nachfolgershops am Start und wird von der ehemaligen Geschäftsführerin von tetrain 24, Frau ESTHER DEN HARTOG betrieben.

Es ist anzunehmen, daß man hier mit den selben Methoden arbeitet. Bewiesen ist dies noch nicht, aber es deutet sehr vieles darauf hin

Als Nachfolger zu aequu.com gelten momentan:

www.myaeshop.com

http://aequu.org



Auch hierzu hat AKTE2011 bereits recherchiert und einen Beitrag auf SAT 1 gesendet:





Zur momentanen INHABERIN der Aequu GmbH i.Gr. ( soll vielleicht heissen "Gesellschaft mit beschränkter Hoffnung" ) ESTHER den HARTOG aus Moers ist anzumerken, daß diese bereits als sogenannte  "Geschäftsführerin" bei tectrain24 "gewirkt" hat und somit bestens vom Hähnel angelernt wurde..

Unbestätigten Informationen zufolge haust sie derzeit mit einem weiteren Mitglied dieser Vereinigung  - OLAF FUNKE - zusammen in einer Pension.

Ein fester Wohnsitz ist jedenfalls nicht erkennbar und wohl auch nicht gewollt, damit man sich im Falle eines Falles (Zugriff durch die Verfolgungsbehörden) möglichst schnell aus dem Staub machen kann, am besten auch noch mit dem Geld der Opfer - genau so, wie es der saubere Dirk Hähnel bereits vorgemacht hat.





  


 Zum "Rechtlichen":

Wir geben hier den Opfern dieser neuen Masche eine Plattform, auf welcher diese sich austauschen können.

Keine Angst: dieser unser Blog wird in den USA gehosted.

Wir brauchen also kein IMPRESSUM und sind abmahnsicher und vom amerikanischen Recht auf Information und Pressefreiheit gedeckt. 

Wer noch mehr gute Informationen hat, kann diese hier also unbesorgt und unzensiert posten - gerne auch anonym

Samstag, 12. März 2011

geiz-24.de wer kennt diesen shop ?

Es gibt Hinweise, daß mit dem Shop geiz-24.de eventuell etwas nicht stimmen könnte.

http://geiz-24.de

Aus dem (gültigen) IMPRESSUM erfahren wir:

Angaben gemäß § 5 TMG:
Geiz-24 UG (Haftungsbeschränkt)
Schmiedstr. 5
52062 Aachen
E-Mail:    info@geiz-24.de
Web:       www.geiz-24.de
Vertreten durch:
Herrn Peter Kratschmer
Kontakt:
E-Mail:    info@geiz-24.de   
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE .: 267341578
Handelsregister: HRB: 15660
Registriert ist die DOMAIN auf:

Domain: geiz-24.de
Nserver: ns.kunde24.de
Nserver: ns2.kunde24.de
Status: connect
Changed: 2009-07-10T14:50:35+02:00

[Tech-C]
Type: ROLE
Name: crealistiques
Address: Lindenstr. 2 B
PostalCode: 52146
City: Würselen
CountryCode: DE
Phone: +49 2405 426238
Fax: +49 2405 424978


und der Server läuft über:

IP Location:
Germany - Germany - Hetzner Online Ag
Response Code:
200
Domain Status:
Registered And Active Website
Es gibt eine WOT Scorecard hier

Zahlreiche negativ-Einträge auf Webutation hier

Verunsicherte Kunden haben bestellt und angeblich hat sich der Shop nach erfolgter Zahlung und Reklamation längere Zeit nicht mehr gemeldet - hier und hier


Ein Thomas Lange kommentiert
Ich hab mir da geiz-24.de am 2.2. ein Konto eingerichtet und Febi-ACHSKOERPERLAGER HA für 41,33 € incl. Versand bestellt. Die Rechnung habe ich dann auch sofort per Überweisung bezahlt.Bis heute hab ich von denen nix mehr gehört. Hab denen 2 Mails geschickt und mehrfach unter Ihrer angegebenen Servicehotline angerufen. Da nimmt allerdings niemand ab.

Es liegt durchaus im Bereich des möglichen, daß ein Shop mal Lieferengpässe hat und sich die Abwicklung verzögert.

Wir möchten gerne wissen: 

handelt es sich um Einzelfälle und Ausnahmen oder bahnt sich hier etwas anderes an? Bitte posten Sie Ihre Erfahrungen mit dem shop geiz-24.de und lassen Sie andere Verbraucher teilhaben.

Vielen Dank.

Sonntag, 6. März 2011

Abzocke bei Leasingrückgabe muss nicht sein

Das Auto muss nicht in perfektem Neuzustand sein wenn es wieder angegeben wird. Übliche Gebrauchsspuren und Verschleißmängel muss der Leasingnehmer also nicht bezahlen. Gehen Schäden darüber hinaus, schuldet er nicht die Reparaturkosten, sondern nur den Minderwert.

Nach § 558 BGB haftet der Leasingnehmer nur für übermäßige Abnutzung. Darunter werden Schäden verstanden, die bei vertragsgemäßem Gebrauch hätten vermieden werden können. Maßstab ist ein dem Alter und der Fahrleistung entsprechender Erhaltungszustand.

Normale Gebrauchsspuren sind in der Regel z.B. kleine Steinschlagspuren oder kleine Schrammen und Kratzer in der Nähe des Tankdeckels und der Türgriffe und Kofferraumgriffe (Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rn. 988).

Durch die Benutzung von Waschanlagen können auch Kratzer an Dach und Klappen vorn und hinten verursacht werden. Leichte Einbeulungen an drei Türen und dem Seitenteil hinten rechts sind typische Gebrauchsspuren bei Benutzungen von Fahrzeugen im dichten Verkehr und bei knappen Parkmöglichkeiten. Auch solche Schäden sind daher keine übermäßige Abnutzung. (LG München I, Urteil vom 09.10.1996, Az. 15 S 9301/96)

Entsprechendes dürfte auch für Lackabplatzungen an den Türkanten gelten.

Liegt übermäßige Abnutzung vor, so sind nicht etwa die Kosten zu erstatten, die notwendig wären, um den Schaden zu beheben, sondern lediglich der Betrag, um den der Wert des Fahrzeugs gemindert ist (LG Frankfurt, Urteil vom 16.09.1997, Az. 2/8 S 79/97, 2-08 S 79/97, zitiert nach juris). Hierbei ist auf eine Gesamtbetrachtung abzustellen, d.h. die einzelnen Schäden dürfen nicht einfach aufsummiert werden.

Der Leasinggeber hat die Beweislast. Er muss detailliert darlegen und nachweisen, welche der behaupteten Schäden auf normalen Verschleiß und welche auf übervertragliche Abnutzung zurückzuführen sind. Ein Gutachten, das die Schadenskosten ohne jegliche Begründung auflistet, reicht nicht aus. Er kann im Gerichtsprozess auch nicht darauf beschränken, den mit der Erstellung des Gutachtens betrauten Sachverständigen als Zeugen zu benennen, da die Darlegung der Übermaßbeanspruchung Aufgabe des Leasinggebers und nicht die eines Zeugen ist (AG Korbach, Urteil vom 27.07.1999, Az. 3 C 32/99, zitiert nach juris).

Entstehen später Beweisschwierigkeiten, weil der Leasinggeber dem von ihm beauftragten Sachverständigen keine konkreten, den vertraglichen Bestimmungen entsprechende Anweisungen für die Begutachtung erteilt hat oder der zur Anfertigung eines Rücknahmeprotokolls ermächtigte Vertragshändler und der mit der Bewertung beauftragte Sachverständige keine Fotografien von dem Fahrzeug anfertigt, obwohl hierzu im Hinblick auf das Vorhandensein etwaiger negativer Zustandsmerkmale Anlass bestünde, so geht dies zu Lasten des Leasinggebers (LG Frankfurt, Urteil vom 25.07.1988, Az. 2/24 S 158/87).

Quelle: Szary Blog

Donnerstag, 10. Februar 2011

Flirtcafe: Vorsicht vor Abzocke im Flirtcafe !!

Seit langem häufen sich in einschlägigen Portalen und Foren die Beschwerden gegen die Webseite Flirtcafe

Trotz zahlreicher Blogbeiträge und vieler Warnungen scheinen diese für die Betreiber eine Lizenz zum Gelddrucken zu sein.

Aus dem Impressum entnehmen wir:


Flirtcafe Online GmbH
Kaiser-Wilhelm-Ring-27-29
50672 Köln
Telefon: 0180 5 - 2300 176
Telefax  0180 5 - 2300 174
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer HRB 59723
Umsatzsteuer Registrationsnummer DE 253604855
Geschäftsführung Heidi Braig
Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 6 MDStV: Heidi Braig
Copyright 2010 Flirtcafe Online GmbH



Scheinbar kostenlose oder niedrigpreisige Angebote entpuppen sich plötzlich für den einfachen Nutzer, der die AGBs nicht bis ins allerkleinste liest bzw. versteht, überraschend als teure Abonnements und lassen die Kassen der Anbieter klingeln, weil die Nutzer von Probezugängen nicht verstehen, wie Sie den Vertrag kündigen oder ihren Account wieder löschen können.

Wer dann einmal in der Flirtfalle sitzt kommt so schnell nicht mehr raus und bekommt unerwartete Rechnungen, Mahnungen, Drohungen mit Inkasso - die übliche Drokulisse von den bekannte Abofallen wird aufgebaut.

Gebeutelte Verbraucher schreiben zum Beispiel auf Netzwelt:

"Laut einer Bekannten ist das auch eine Riesen Abzocke. Laut deren AGBs kann man das Abo kündigen, jedoch wird trotz allem ein Inkasso Büro beauftragt und schon soll man Gebühren in mehrfacher Höhe zahlen. Die Kündigung selbst wird nicht akzeptiert - aus welchen Gründen auch immer..."

Es gibt eine W.O.T. Scorecard zur Seite Flirtcafe mit zahlreichen Negativ-Einträgen hier

Die Verbraucherzentrale in Hamburg sieht Abzocke mit Dating-Portalen so und schreibt:
"In der Flirtfalle - Flirt mit finanziellem Risiko

Flirten und Partner suchen im Internet – das ist inzwischen so normal wie das Kennenlernen am Arbeitsplatz oder in der Disco. Doch Flirtportale und Singlebörsen sind manchmal trickreich aufgebaut. Nutzer werden später zur Kasse gebeten – dabei wollten sie doch bloß kostenlos flirten.

Bei den Verbraucherzentralen häufen sich die Beschwerden. Verbraucher wollten kostenlose Testabos für Internetflirtportale nutzen oder Flirt-Gutscheine einlösen. Prompt stolpern sie dann in langfristige Abonnements. Widerrufsrechte sind angeblich erloschen, Kündigungen werden nicht akzeptiert.

Falle kostenlose Anmeldung:
Bei vielen Seiten ist die Anmeldung kostenlos. Mit der bloßen Anmeldung gibt es aber noch keinen echten Nutzen – man lernt noch niemanden kennen. Für die Nutzung des vollen Angebotes, vor allem die aktive Kontaktaufnahme zu anderen Teilnehmern oder das Lesen empfangener Nachrichten muss dann aber ein Abonnement abgeschlossen werden. Bei einigen Flirtportalen erhält man unmittelbar nach der ersten kostenlosen Anmeldung Mitteilungen, dass sich im eigenen Postfach Kontaktmails von anderen Teilnehmern befinden. Da mit der nur kostenlosen Registrierung eine Nutzung des Postfaches jedoch nicht möglich ist und damit die Kontaktmails auch nicht gelesen werden können, ist die Verlockung oder Gefahr, sich doch kostenpflichtig zu registrieren, sehr groß.

Falle kostenlose Testphase
Oft wird ein kostenloser oder sehr billiger Test (z. B. € 1,99) angeboten. Doch dann folgt in der Regel eine automatische (kostenpflichtige und teure!) Vertragsverlängerung. Zwar kann nach der Testphase gekündigt werden. Doch manche Anbieter bestreiten schlicht, eine Kündigungserklärung erhalten zu haben. Manchmal wird im Kleingedruckten verlangt, dass nur eine schriftliche Kündigung akzeptiert wird. Das ist erlaubt – und bedeutet eine Hürde für alle, die das übersehen oder verpassen.


Falle Persönlichkeitsanalyse
Bei einigen Partnervermittlern erhält man im Rahmen der kostenpflichtigen Mitgliedschaft zwangsweise eine ausführliche Persönlichkeitsanalyse. Der Haken: Wird der Vertrag widerrufen, soll der Verbraucher die Persönlichkeitsanalyse trotzdem bezahlen. Und der Preis ist happig: 99 € bis 120 €.

Falle Mahnungsdruck
Ob wirksamer Vertrag oder nicht: Wer einmal Kontakt mit einer Flirt- oder Partner-Suchseite hatte, muss damit rechnen, mit Mahn- und Inkassobriefen überschüttet zu werden – unabhängig von der individuellen Rechtslage. Mancher hält dem Druck nicht stand und zahlt, obwohl man das gar nicht müsste.

Falle verweigerte Kündigung
Ob Verträge mit Partnerbörsen oder Vermittlungen im Internet als Vertrag im Sinne des § 656 BGB (Heiratsvermittlung) zu bewerten sind, hängt von der konkreten Vertragsgestaltung ab. Sind die Vorschriften anwendbar, so ist die Forderung seitens des Portalbetreibers nicht einklagbar. Allerdings können bereits gezahlte Beträge nicht zurückgefordert werden.

Finden die Vorschriften über Heiratsvermittlung keine Anwendung, handelt es sich bei der Partnervermittlung via Internet nach unserer Auffassung jedenfalls um „Dienste höherer Art (§ 627 BGB), verbunden mit dem Recht zur jederzeitigen Kündigung. Dann wäre man nicht an die vereinbarte Laufzeit gebunden. Bezahlen muss man dann lediglich die Leistungen, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbracht wurden.


Das sollten Sie tun:

* Lassen Sie sich nicht von kostenlosen oder sehr günstigen Angeboten blenden. Im Kleingedruckten gibt es oft Haken. Kündigungen und widerrufen Sie immer per Brief mit Einschreiben/Rückschein.
* Sofern Sie wirksam widerrufen, gekündigt oder angefochten haben und die Dienste des Anbieters nicht mehr nutzen, sollten Sie auch keine Beiträge mehr zahlen. Widerrufen Sie auch die Lastschriftermächtigung und holen Sie gegebenenfalls abgebuchte Beträge über Ihr Geldinstitut zurück.
* Lassen Sie sich nicht von Mahn- und Inkassobriefen einschüchtern."


Dienstag, 8. Februar 2011

www.designwelt24.de der Marysol GmbH Nachfolger von rattan-moebel-design.de des Lars Wobig ??

Viele Verbraucher erinnern sich bestimmt noch an diese Shops
rattan-moebel-design.de und uhr-instinkt.de der Disaya GmbH des damaligen Inhabers Lars Wobig aus Berlin.

Damals gab es viel Hick-Hack und massenhaft unzufriedene Kunden. Schliesslich ging Wobig mit seinen Shops in die Insolvenz

Und dann gab es wohl auch noch die experlogistics24.com und ifoxx24.de, welche ebenfalls Lars Wobig gehörten


Inzwischen ist die Disaya GmbH wohl in die Insolvenz gegangen und rucki zucki war der werte Herr (und aufstrebende Kaufmann)  mit seinen neuen Shops unter den Namen:

designwelt24.de
rattan-wohndesign.de
marysol-moebel.de

wieder am Start und online, die diesesmal einer Ellelana GmbH gehören…Mit welchen (und vor allem: WESSEN Geldern dieses neue Firmengeflecht finanziert wurde, darf spekuliert werden)

Zahlungsbedingungen bei den neuen Gartenmöbel Firmen wie gehabt:
§ 6.2 Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist binnen 10 Tagen auf unser Konto zu überweisen. Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung Ihres Kontos mit Abschluss der Bestellung.
Aus dem Impressum erfahren wir:
Geschäftsführer: Lars Wobig
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
HRB-Nummer: 123710B
Designwelt24.de
Ellelana GmbH
Inhaber: Lars Wobig
Lettberger Str. 21
D-12355 Berlin
Telefon: (030) 633 1135-0
Fax: (030) 633 1135-28
Web: www.designwelt24.de
E-Mail: info@designwelt24.de
Finanzamt: Körperschaften II
Steuernummer: 29/471/05322
USt.Id.: DE 268 307 843
Der shop trug sogar ein echtes “trusted shop” – Siegel - dieses ist jedoch seit 2. Juni von 'trusted' gesperrt worden und Leute die sich darauf verlassen haben sollten schnellstmöglich reagieren und ihre Ansprüche gegenüber 'trusted-shops' geltend machen weil es eine Garantiefrist gibt, nach welcher Ansprüche verfallen !

Nun möchte ich mal unsere werte Leserschaft befragen, ob inzwischen wirklich alle auch zufrieden sind, die damals ihr Geld im Laden rattan-moebel-design.de und uhr-instinkt.de ausgegeben und danach laut nach dem Staatsanwalt gerufen hatten….


Der Shop auf http://www.designwelt24.de hat eine neue Marke im Sortiment. Diese nennt sich jetzt Marysol Gartenmöbel GmbH

Laut Presseerklärung zeichnet hierfür ein “Björn Wobig” verantwortlich mit diesen Kontaktdaten (Zitat) :
Marysol Gartenmöbel GmbH
Herr Björn Wobig
Berlin
Fon: +49 (0) 30 633 1135-0
URL: http://www.designwelt24.de
auf hausdesign.biz liest man (Zitat):
designwelt24 blickt nach einem erfolgreichen Jahr 2010 mit dem Ausbau der eigenen Möbelmarke „Marysol“ und einem vergrößerten Sortiment positiv auf 2011. Kunden können sich auf www.designwelt24.de über einer der umfangreichsten Rattan Gartenmöbel Ausstellung Deutschlands informieren.
Marysol Gartenmöbel GmbH
Köpenicker Str. 19-20
12524 Berlin
Ansprechpartner: Björn Wobig
Telefon: +49 (0) 30 633 1135-0
E-Mail:
Web: www.designwelt24.de
Rattan, Rattanmöbel, Rattan Gartenmöbel, Outdoormöbel, designwelt24, Marysol Möbel, Polyrattan
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Kommentare sind frei – es haben sich bereits verunsicherte Verbraucher bei facto24 gemeldet, die auch mit den neuen Shops ihre Probleme haben und auf die Waren warten. 

Ob es sich dabei nur um Lieferverzögerungen wegen “Betriebsferien” handelt, wie ein "Kundendienst" in den behauptet hat ?

Update per 10.5.2011:

Gegenwärtig ist Lars Wobig auch mit dieser Seite aktiv im Geschäft:

marysol-moebel.de

hier geht es zur Webseite:

http://www.marysol-moebel.de

Das Impressum:

    Marysol Gartenmöbel GmbH

    Köpenicker Strasse 19-20
    12524 Berlin

    Telefon: +49 30 633 1135-0
    Fax: +49 30 633 1135-28
    Web: www.rattan-wohndesign.de
    E-Mail: info@rattan-wohndesign.de

    Zuständiges Finanzamt: Finanzamt: Körperschaften II
    Steuernummer: 29/471/05322
    USt.Id.: DE 268 307 843

    Geschäftsführer: Lars Wobig
    Zuständiges Gericht: Amtsgericht Charlottenburg
    HRB Nummer: 123710B 


UPDATE PER 21.5.2011: 


Änderung im Impressum:

Designwelt24.de
Marysol Gartenmöbel GmbH
Köpenicker Str. 19-20
D-12524 Berlin
Telefon:             (030) 633 1135-0      
Fax: (030) 633 1135-28
Web: www.designwelt24.de
E-Mail: info@designwelt24.de
Finanzamt: Körperschaften II
Steuernummer: 29/471/05322
USt.Id.: DE 268 307 843
Geschäftsführer: Björn Wobig
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
HRB-Nummer: 123710B

Wichtiges Update per 24.5.2011:

Das "trusted shop"- Siegel ist gesperrt worden - wer Ansprüche hat sollte unbedingt mit "trusted-shop" Kontakt aufnehmen und nachfragen, wie das jetzt geregelt wird, weil die 'Garantiezeit von 'trusted' begrenzt ist !!! 

Das selbe gilt für nicht belieferte Kunden, die mit PAYPAL bezahlt hatten !

Update vom 11.6.2011

Ein TV-Team von Akte 2011 SAT 1 war bei der Firma Marysol in Berlin und auch bei einer der verantwortlichen Speditionen :

‘DWK Kurierdienste Essen, Welkerhude 33 (Lager), 45326 Essen’

auf den Spuren der Möbel und natürlich auch dem dem Geschaeftsinhaber und Verantwortlichen - Lars Wobig

İn Berlin (Marysol) zogen es die Marysol-Leute vor, beim Auftauchen des Fernsehteams, erst einmal Hals- über-Kopf das Weite zu suchen.

Spaeter erfolgte dann von Herrn Wobig angeblich eine Zusage für einen Termin zu einem İnterview. Dieses soll am kommenden Dienstag, 14.6.2011  stattfinden und am selben Abend
Dienstag 14.06.2011  Abend 22:05 Uhr ist dann die Sendung bei Akte2011 auf SAT 1 unter der Rubrik:

‘Achtung, Möbel-Schummler: Wie Gartenfans ums Geld gebracht werden…’

Diese Sendung sollten Sie nicht verpassen: es wird ganz bestimmt spannend.

Update 14.6.2011

die Sendung auf AKTE2011 ist gelaufen und ergab nichts neues:

Wobig brachte zum x-ten Mal seine alte Leier von wegen ” wir wurden überrascht von den vielen Bestellungen…” Ausserdem gab er im Fernsehinterview das Versprechen, dass alle ausstehenden Lieferungen bis zum Ende des Monats Juni 2011 abgearbeitet und zugestellt werden !

Hier der Link zur Sendung:
http://www.dailymotion.com/video/xjavgv_rattan-schummler_news

Nun denn Herr Wobig: wenn die Geschäfte so toll laufen, dann stellen Sie doch umgehend ein paar Aushilfskräfte ein, um die ausstehenden Lieferungen abzuarbeiten.

Ständige Ausflüchte und Vertröstungen auf später hilft Ihren zu Recht verärgerten Kunden auch nicht weiter.

Butter bei die Fische Herr Wobig! Jetzt wird in die Hände gespuckt !

Update per 1.8.2011

Jetzt ist die Katze wohl aus dem Sack:

"....Firma befindet sich in genshagen - nur ein lager ist in bochum.
wir haben die waren ordnungsgemäß vom produzenten gekauft. es handelte sich um containerwaren, die im seehafen rotterdam nicht ausgelöst wurden sprich vom händler nicht bezahlt wurden. daher konnten wir sie erwerben. alle rechnungen und einfuhrbescheinigungen liegen vor.

d.h. die waren die wir anbieten, sind unsere waren und stehen in keinem zusammenhang mit den unseriösen machenschaften der hier besprochenen firma außer das sie von dieser offensichtlich mal bestellt aber nie bezahlt wurden. unbezahlte ware gehört bis zur bezahlung dem produzenten.

gern können Sie uns über ebay anschreiben und ihre lage schildern. vielleicht finden wir ja einen beiderseits zufriedenstellenden weg.

Im letzten Akte 2011 Beitrag zu seinem shop hat Herr Wobig schon mal auf die "Möglichkeit der Insolvenz" deutlich hingewiesen :


Neues von den Rattan Möbel-Schummlern von verbraucherinfoTV

Dienstag, 1. Februar 2011

Branchenbuch Bayern - Vorsicht mit Eintrag in Branchenbuch

Derzeit schreibt die MMV Müller Marketing Verlags GmbH aus Frankfurt am Main Unternehmer und Selbständige an, mit der Bitte, die vorhandenen Kontaktdaten zu aktualisieren und zur Veröffentlichung per Fax oder Post zurück zu senden. 
Wird das unterschriebene Formular rückgesendet, wird dadurch ein kostenpflichtiger Eintrag mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren gebucht.

Es entstehen dabei Kosten von monatlich 69 Euro zzgl. Mehrwertsteuer, für zwei Jahre entsprechend in Höhe von 1656 Euro zzgl. Mehrwertsteuer

Wird der Vertrag nicht bis drei Monate vor Ende der Laufzeit gekündigt, verlängert sich dieser automatisch um ein weiteres Jahr. 

Bitte prüfen Sie daher genau, ob Sie dieses Angebot annehmen wollen.

www.eu-verbraucher.de - Neue Webseite klärt über Abofallen auf

Kehl – Verbraucher müssen im Internet genauso wachsam sein wie im wirklichen Leben – unter diesem Motto steht die Informationskampagne des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland über Abo-Fallen im Internet. Ziel ist es, Verbraucher umfassend zu informieren: Damit sie die Tricksereien frühzeitig erkennen und auch ihr Verhalten im Internet ändern.
Wie sieht die Gesetzeslage aus und welche Urteile sollte man kennen?

Auf der neuen Internetseite www.Vorsicht-im-Netz.de erhalten Verbraucher Antworten auf alle wichtigen Fragen: Woran erkenne ich Abo-Fallen und welche Maschen nutzen ihre Betreiber? Was kann man tun, um nicht in die Falle zu tappen? Wie sieht die Gesetzeslage aus und welche wichtigen Urteile sollte man kennen? Hilfestellungen gibt es auch für all diejenigen, die bereits in eine Abo-Falle getappt sind. Dafür stehen Musterbriefe und Informationen bereit, wie sie ihre Rechte gegenüber dem Anbieter selbst durchsetzen können.
Um das Verständnis weiter zu erleichtern, gibt es auf dieser Website zusätzlich Videobeiträge, ein Quizspiel und ein Diskussionsforum: Dort können sich betroffene Verbraucher untereinander austauschen oder auch bei den Juristen des EVZ Deutschland in rechtlichen Fragen Rat einholen.
Europäische Dimension des Problems im Blick: das EVZ Deutschland

Durch den Projektträger, das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland, wird auch die europäische Dimension des Problems berücksichtigt: Gerade im Zusammenhang mit „Internetabzocke“ nutzen viele unseriöse Anbieter einen Geschäftssitz im EU-Ausland, um ihre Identität zu verbergen, ihre Haftung auszuhebeln und die Rechtsdurchsetzung gegen sie zu vereiteln. Weil sich Verbraucher hierdurch besonders verunsichern lassen, besteht in dieser Hinsicht ein besonderer Informationsbedarf. Das EVZ Deutschland ergänzt somit die Informationsangebote der Verbraucherzentralen. Es ist ausschließlich grenzüberschreitend tätig und hat die Aufgabe, über die Chancen und Risiken des EU-Binnenmarktes zu informieren und das Vertrauen in den gemeinsamen Markt zu stärken. Mehr Informationen über die Tätigkeiten des EVZ Deutschland finden sie auf dessen Homepage: www.eu-verbraucher.de

Finanziert wird das Projekt durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Abzocke mit geklauter Identität

Die Betrüger kaufen gerne in Online-Shops Waren im Namen ihres Opfers. Sie ordern hochwertige Mode, Schmuck, Möbel und Elektronik im wert von mehreren tausend Euro.

Als Lieferadresse geben sie angemietete Wohnungen an. Bevor die Ware geliefert wird, überkleben sie das Klingelschild mit dem gefälschten Name. Helfen kann oftmals ein Internetdetektiv

Video zum Thema Identitätsdiebstahl Abzocke und Betrug mit entsprechenden Anleitungen: