Freitag, 31. Dezember 2010

Schlaglöcher - wer haftet bei Schäden ?

Die Strassenschäden vom letzten Winter wurden wegen klammer Kassen der Kommunen nur notdürftig ausgebessert.

Deshalb bekommen, nach nur ein paar Wochen Wintereinbruch, die Autofahrer jetzt die Quittung für dieses Flickwerk - überall brechen die Strassen auf und auf den Fahrbahnen treten große Löcher zu Tage.

Wer haftet und bezahlt den Schaden wenn ein Autofahrer in ein Schlagloch gefahren ist, und das Auto dabei beschädigt wurde?

Die traurige Wahrheit: in der Regel bezahlt der Fahrer seinen Schaden selbst.

Zwar sind die Gemeinden im Rahmen ihrer "Verkehrssicherungspflicht" für den ordnungsgemäßen Zustand der Straßen verantwortlich. Zur Rechenschaft gezogen wird sie jedoch nur ganz selten.

Die Gemeinde kann sich nämlich relativ einfach aus der Verantwortung stehlen:

Sie stellt Warnschilder auf oder erlässt ein Tempolimit. Und das mit dem Segen der Gerichte. Deren Standard-Argument lautet: Die Pflicht der Kommune zur "Gefahrenabwehr" besteht nur, wenn sich der bei "gebotener Sorgfalt" nicht auf eine Gefahr durch Schlaglöcher einstellen kann.

So wies etwa das Landgericht Trier die Klage eines Fahrers zurück, der sich das Fahrwerk in einem Schlagloch beschädigt hatte. Begründung: Der Mann hätte langsamer fahren und wegen der Baustellenbeschilderung mit Schlaglöchern rechnen müssen (Az. 11 O 134/02).

Doch es gibt auch Urteile pro Autofahrer. So musste die Stadt Lübeck einem Fahrer, der auf einer Hauptverkehrsstraße in einen 15 Zentimeter tiefen und 50 Zentimeter langen Krater geplumpst war, den Schaden an seinem Golf ersetzen. Den Hinweis der Stadt auf Warnschilder ließ das Gericht nicht gelten (LG Lübeck, Az. 10 O 287/99). Auch das OLG Dresden gab einem Kläger recht. An seinem Auto brach nach einer Schlaglochfahrt die Achse, die Kommune musste ihm 1500 Euro Schadenersatz zahlen (Az. 6 U538/98).

Tipp: Schaden und Schlagloch müssen schnell dokumentiert werden. Denn deckt erst eine frische Teerdecke die Falle zu, ist es zu spät.

Allgemein gilt: sind Schlaglöcher nach dem Winter zu erwarten, muss der Fahrer seine Fahrweise dieser allgemein bekannten Gefahr anpassen.

Das heisst: Augen auf und langsamer fahren !

Mittwoch, 29. Dezember 2010

Warnung vor den shops der Zossen-Gruppe

Wir warnten im Mai 2010 vor: importstar.net und techshop24.com wegen Betrug mit Webshop. Es liegen einhundertachtundfünfzig  Strafanzeigen wegen Betrug bei der Polizei vor!

Impressumsdaten per 07.05.2010

Repodo.de

Paul Lange

Bahnhofstraße 32

15806 Zossen

Email: info@repodo.de

St.nr. 0502430252

Ust-id. DE254574197

Laut whois-Anfrage zeichnet verantwortlich:

Paul Lange

Schwarzkehlchenweg 5

15806 Zossen

+49.3370221167

FINGER WEG !

Update:

der MDR hat eine TV-Sendung zu importstar.net und techshop24.com aus Zossen gesendet, samt Interview mit dem angeblich "ehemaligen" Geschäftsführer Marcel Müller:



Quelle: verbraucherTv

UPDATE per 26.06.2010:

Der shop ist immer noch online und verwendet inzwischen im Impressum die folgenden Daten:

Impressum

Repodo.de

Paul Lange

Bahnhofstraße 32

15806 Zossen

Email: info@repodo.de

St.nr. 0502430252

Ust-id. DE254574197

UPDATE per 30.12.2010

importstar.net

techshop24.com

Repodo.de

sowie europa-handelshaus.de welche alle der sogenannten "Zossen-Gruppe" zugerechnet werden, sind momentan alle vom Netz genommen worden.

Die anderen Domains, welche im Zusammenhang mit der Zossen-Gruppe ins Gerede kamen sind teilweise noch aktiv und wurden teilweise zum Verkauf u.a. bei sedo ausgeschrieben:
www.Interposten24.de
www.Interposten24.com
www.car-compos.de
www.comstar-it.de
www.itmediaposten.de
www.it-mediaposten.de
www.Tec-shopping.de
www.easyimport24.de
www.comstar-webshop.de
Der ehemalige Betreiber gab bei einem Telefonat am 29.12.2010  an, er habe aus seinen Fehlern "gelernt"

Ob dieser "Lernprozess" erfolgreich war, oder ob er jetzt daran geht, seine Spuren zu verwischen und eventuell neue webshops zu gründen, darf abgewartet werden. Es gibt Informanten, die  darüber schreiben, daß er angeblich eine Freundin als "Strohmann" bei neuen Geschäften benutzen soll. Diese neuen Geschäfte sollen über ebay laufen. Ausserdem suche der L. neue Geschäftspartner und Kapitalgeber obwohl er durch seine Straftaten hoch verschuldet ist. Was an diesen Informationen dran ist, bleibt abzuwarten.

Einer Strafanzeige, welche Paul. L. angedroht hat, falls  Beiträge über ihn oder seine Freundin  nicht gelöscht würden, sieht man allgemein mit Gelassenheit entgegen: wer im Glashaus sitzt, sollte besser nicht mit Steinen schmeissen (altes Sprichwort)


Wir dürfen gespannt sein, was sein Bewährungshelfer dazu meint - immerhin hat Paule angeblich Schwierigkeiten einen geregelten Job zu finden, damit er Geld verdienen und seinen Opfern auch den einen oder anderen Euro zurückgeben kann. Mal ganz abgesehen davon, daß immer noch nicht geklärt ist WO das Geld geblieben ist, um welches er seine Kunden betrogen hat. Die gerichtlich festgestellte Summe von 150.000 Euro ist schliesslich kein Pappenstiel (und die Dunkelquote dürfte noch erheblich größer sein, weil viele der Abgezockten zu faul sind, Strafanzeige zu erstatten und einen Mahnbescheid gegen Paul zu beantragen und vollstrecken zu lassen.

Inzwischen war der Fall importstar.net erneut Thema bei Escher im MDR und wurde dort ausführlich dargestellt.

Der nun seit Dezember 2010 rechtskräftig verurteilte ( wg. gewerbsmässigem Betrug ) Paul bekam Besuch vom "roten Mann "
Paul war dämlich genug und hatte selbst ein (öffentliches ) Video zusammengewerkelt und anschliessend bei YouTube hochgeladen, welches gerne für den Bericht übernommen wurde

Wer den Paule noch in Deutschland erreichen will, um seine Forderungen geltend zu machen, sollte sich allerdings beeilen! Es gibt Gerüchte, wonach er mit dem Geld seiner Opfer eine längere Reise auf die Malediven planen soll ......

Und wer noch Geld von Paule bekommt sollte hier mal klingeln:

Update (August 2012): 

Klingeln ist zwecklos - nach einer kurzen "Flucht" nach Brasilien mitsamt der Freundin, ging das Geld aus und Paule ist wieder zurück nach Deutschland gekommen. Dort "verkaufte" er über ebay-Kleinanzeigen mehrere Canon-Kameras in gewohnter Masche "Geld gegen Sauerkraut o.ä.". Das konnte nicht lange gut gehen und der clevere Paul sitzt mal wieder im Cafe Viereck

Sonntag, 12. Dezember 2010

outlets.de Abzocke mit Abofalle ohne Ende

Schnäppchensuche im Internet: Beliebt quer durch alle Gesellschaftsschichten – es gibt Hunderte Seiten, die Menschen ganz kostenlos helfen, viel Geld zu sparen. Aber genau mit diesem Köder locken Abzocker Zehntausende in ihre (Abo-) Falle.

„Outlets.de“ folgt dem Muster bekannter Vorbilder: Im Kleingedruckten auf der rechten Seite versteckt - der Preis für ein 2-Jahresabo: 96 Euro soll auch Daniela E., 30, bezahlen. Ihr Widerspruch wird nicht zur Kenntnis genommen, stattdessen erhält sie Mahnschreiben mit Androhung eines Schufa-Eintrages.

„Outlets.de“ ist der Nachfolger von „Fabriken.de“, AKTE berichtete über die Seite bereits im Frühjahr 2009. Damals ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen den Geschäftsführer, hatte eine Million Euro sichergestellt.

Was ist mit dem Geld passiert? Warum kann derselbe Geschäftsführer weitermachen, als sei nichts geschehen?

Sehen Sie das AKTE 2010 Video zum Thema outlets.de



Dienstag, 7. Dezember 2010

Wetten dass Video zum Unfall wird zensiert

Am Samstag 4.12.2010 passierte bei der letzten ZDF Sendung von Thomas Gottschalk`s Abendshow " Wetten Dass ??" ein tragischer Unfall bei dem der 23jährige Wettkandidat (und Stuntman) Samuel Koch... beim Sprung über ein Auto mit sogenannten Kangaroo-Springschuhen schwer verletzt wurde.

Am Steuer des Autos saß der Vater des jungen Wettkandidaten.

Seither ist das Geschen und Wohlergehen des verletzten Unfallopfers in aller Munde und die Medien berichten stündlich.

Leider versucht das ZDF Videos , die das tragische Geschehen am Unfalltag zeigen, auf Portalen wie YouTube wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen zu unterdrücken.

Damit sich unsere Leser ein eigenes Bild vom Geschehen machen können, bringen wir hier einen Ausschnitt der Sendung mit den Szenen vom Sprung übers Auto:



Wie wir erfahren haben, wurde Koch inzwischen aus dem künstlichen Koma wieder erweckt und ist auf dem Wege der Besserung. Die Ärzte glauben jedoch, daß er bleibende Schäden (Lähmungen) davontragen wird.

Im günstigsten Fall könne sich der 23-Jährige zumindest teilweise erholen, im schlechtesten Fall bleibe er gelähmt, sagte Neurochirurg Prof. Hans-Jakob Steiger von der Düsseldorfer Uniklinik am Dienstag
Minka wünscht GUTE BESSERUNG ! 

Die Gottschalk-Show war in den letzten Monaten immer wieder in die Kritik geraten und wurde als Gähn-Show abqualifiziert. 

Wir dürfen gespannt sein, welche Konsequenzen (ausser der Zensur des Videos zum Unfall) das ZDF zieht.

Bereits bei den Proben zu der Show, in der Justin Bieber und Take That hätten auftreten sollen, gab es Probleme mit der Wette. Am Donnerstag sei er "zweimal schwer gestürzt", hatte Samuel Koch der "Badischen Zeitung" am Freitag gesagt. 



Für alle Fans von spektakulären Videos, die Unfälle von Leuten mit Autos zeigen, empfehle ich diesen chinesischen Clip - hier ist einem chinesischen Rollerfahrer ein wahres Kunststück gelungen. Er brettert schnurstracks auf einen kleinen Van zu und fliegt mit einem 360° Salto über dessen Ladefläche hinweg. Sein einziges Problem scheint Schmutz auf seinem T-Shirt zu sein:

Sonntag, 7. November 2010

Liste mit internetshops die abzocken VORSICHT

Es ist Vor-Weihnachtszeit und viele User durchstöbern das Internet auf der Suche nach günstigen Angeboten, um Geschenke für die Lieben einzukaufen. Da haben dubiose Webshops Hochkonjunktur und machen Kasse mit den Schnäppchenjägern.
Geiz ist nicht immer geil und wir raten dazu, nicht blind auf das günstigste Angebot im net gleich einzusteigen. Besser ist es, sich VORHER über die Reputation des besuchten webshops zu erkundigen, bevor eine Bestellung gemacht oder gar per VORKASSE oder Kreditkarte bezahlt werden soll. Auch eine Bestellung per Nachnahme bietet keine Gewähr, daß auch die bestellte Ware im Paket ist. Der Paketlieferant oder Zustelldienst  kann nämlich hierfür nicht haftbar gemacht werden.
Nicht nur die Gefahr, betrogen und abgezockt zu werden lauert auf gutgläubige Käufer.
Kritische Verbraucher sollten sich auch immer über die jeweils geltenden Garantie-Bedingungen und eventuell anfallende Zoll-Gebühren informieren, falls der Internetshop im Ausland beheimatet ist.
Ein Blick in das Impressum, die AGB`s des shops und eine einfache Google-Suche hilft hierbei meistens weiter und bringt schnell eventuelle Unstimmigkeiten zutage.
Hier ist eine Liste mit fake shops (Stand 01.12.2010), bei denen zu äusserster VORSICHT geraten wird:

airmaxschuhe.de
anno2023.de
apple-versandhandel.com
asus-notebooks.com
barschi24.com
bauknecht-gefriergerate.com
bauknecht-waschmaschinen.com
belstaffitaly.com
belstaffjacke.com
belstaffoutlet.net
billig-aber-gut.com
billiger-gehts-immer.com
billiger-vergleichen.com
canon-kamera-kaufen.com
canon-spiegelreflexkamera.com
delonghi-kaffeevollautomat.com
elektro-direkthandel.com
elektronik-discountler.com
elektronik-master24.com
elektro-grosshandel24.com
elektro-outlet.com
elektronikonlineshop.com
elektronik-verkauf.com
es-geht-noch-billiger.com
ewe-ewe.com
fabrik-direktverkauf.com
fabrik-preise24.com
garten2008.de
gefriergeraete-kuehl.com
geiz-bleibt-geil24.com
gemeinsam-sparen.com
gold-shop-24.com
heimwerker-schuppen.com
hu-bu.com
just-moncler.com
kaffeevollautomaten-hier.com
lcd-hier-kaufen.com
liebherr-kuehlschrank.com
luxus-sparen24.com
mbtschuhedamen.org
mbtschuhetestundpreisvergleich.com
mediabilliger24.com
media-shop-online.com
melango.de
monclerjacken.net
moncleronlinekaufen.com
mytiffanyschmuck.com
nikeairmaxdeutschland.net
nowbuy-it.com
online-markt24.com
ould-versand.com
outlet-handel.com
rattan-center-online.com
shop-world24.com
shoxschuhe.org
snaepster.de
spiegelreflexkamera-hier.com
technikprofi24.com
tectrain24.de
tectrain24.com
tectrain24.eu
tectrain24.info
tectrain24.org
tiffanyandcodeutschland.net
tiffanydeutschland.com
tiffanyonsale.de
uggstiefels.com
waschmaschinen-hier.com

Dies ist eine Liste von Internetshops bei denen zur Vorsicht geraten wird.

Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und täglich erhalten wir neue Meldungen, die von uns zunächst überprüft werden, bevor wir diese veröffentlichen.

Bitte meldet mit der Kommentarfunktion, falls Ihr schlechte Erfahrungen mit Internetshops gemacht haben und um Euer hart verdientes Geld betrogen worden seid, damit Ihr andere Verbraucher warnen und vor Betrug schützen könnt

Dienstag, 7. September 2010

Acoreus Inkasso im Kreuzfeuer der Medien

In verschiedenen Foren wie auf computerbild oder PC Welt häufen sich die Anfragen von verärgerten Konsumenten zu den fragwürdigen Methoden des Inkassounternehmens Acoreus.

Diese Firma versucht mit Inkassobüro-Aufschlägen bis zu 60 Euro auf uralte, zum Teil schon längst verjährte Minimalfordeungen das grosse Geld zu machen


Zum Video:

Mittwoch, 4. August 2010

outlet-handel.com Betrug ! http://outlet-handel.com

Wir warnen vor outlet-handel.com wegen Betrug mit webshop !

http://outlet-handel.com

aus dem IMPRESSUM:

Outlet-Handel GmbH

Inh. Reinhard Kellersohn
Kleine Seestraße 48
23795 Bad Segeberg

Update: es hat sich vieles geändert ! Einfach mal nach Outlet-Handel GmbH und Reinhard Kellersohn googeln

ElektroWelt-24.com Vorsicht bei diesem webshop

Wir raten zu Vorsicht bei: ElektroWelt-24.com

http://elektrowelt-24.com/

elektrowelt24.com Betrug
elektrowelt24.com Betrug

Aus dem Impressum:
ELEKTROWELT 24 Kundenservice:
24h-Service-Line:

E-Mail: info (at) elektrowelt-24.com

Medieninhaber , Herausgeber und Diensteanbieter:

Elektrowelt 24 Handelsgesellschaft,

Nürnbergerstraße 86,

90762 Fürth

Telefon: 0911-30844-95266

Telefax: 0911-30844-95266

E-Mail: info@elektrowelt-24.com

Laut W.O.T. scorecard gibt es an dieser Adresse in Fürth nicht einmal ein Haus:

Die angegebene Firmenadresse in Fürth gibt es gar nicht (dort steht nicht mal ein Haus) und der Shop ist auch nicht in Fürth registriert. (hab nachgesehen und im Ordnungsamt angerufen)

Der shop wurde anonym registriert:

Registrant:
Domains by Proxy, Inc.
DomainsByProxy.com
15111 N. Hayden Rd., Ste 160, PMB 353
Scottsdale, Arizona 85260
United States

Domain Name: ELEKTROWELT-24.COM
Created on: 18-Jul-10
Expires on: 18-Jul-11
Last Updated on: 18-Jul-10

Administrative Contact:
Private, Registration
Domains by Proxy, Inc.
DomainsByProxy.com
15111 N. Hayden Rd., Ste 160, PMB 353
Scottsdale, Arizona 85260
United States
(480) 624-2599 Fax -- (480) 624-2598

Wir raten zu äusserster Vorsicht bei kurzfristig im Netz auftauchenden shops welche keine verifizierbaren Daten haben und Waren zu unglaublich billigen Preisen anbieten

Freitag, 29. Januar 2010

Top-of-software die neue große Abofalle?

Es gibt einen neuen Stern am Abzockhimmel kostenpflichtiger Downloadportale: top-of-software heisst das neue Projekt der bisher in der Nutzlosbranche noch nicht in Erscheinung getretenen Antassia GmbH, welche nicht nur in Layout und Struktur den bisher einschlägig bekannten Angeboten von opendownload und softwaresammler der unrühmlich bekannten Content Services Ltd. des Alexander Varin ähnlich sieht.

Auf der Startseite von top-of-software befindet sich wie bei solchen Projekten üblich zunächst erst mal kein Preishinweis.

Wer das Angebot annehmen möchte, muss sich anmelden wobei der Nutzer dann einen winzigen Preishinweis der auf ihn zukommenden Kosten entdecken kann: 92 Euronen Abokosten bei einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren macht insgesamt 192 Euro für die zweifelhafte Ehre, sich bei top-of-software seine Software holen zu können, die woanders völlig kostenlos zu haben ist.

Es bleibt abzuwarten bis die Verbraucher, die in diese Internetfalle getappt sind, von Antassia gemahnt und später von den einschlägig bekannten Anwälten so lange unter Druck gesetzt werden, bis viele user schliesslich entnervt bezahlen, obwohl sie es eigentlich besser wissen sollten. Schliesslich sind täglich Meldungen und Sendungen zum Thema Abzocke im Internet mit Download von FREEware in den Medien.

Wer also mit Rechnungen und Mahnungen zu diesem Portal konfrontiert und abgenervt wird, sollte unbedingt die Ratschläge und Hinweise vom Verbraucherschutz und freien Konsumentenschutz-Portalen beherzigen, und alles ignorieren was von Abzockern kommt.

Wer dennoch bezahlt unterstützt nämlich das System der Internetabzocke mit unberechtigten Gebühren für FREEware für welche die genannten Anbieter gar keine Lizenzen haben, um diese überhaupt vermarkten zu dürfen.

Donnerstag, 21. Januar 2010

Das Justizministerium sagt: Abo-Fallen im Internet soll man nicht bezahlen

Zum ersten Mal überhaupt hat sich jetzt das Bundesjustizministerium zu Abo-Fallen im Internet geäußert. Die Aussage der Justizministerin lässt dabei an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Sie lautet schlichtweg: "Nichts bezahlen!".

Seit über vier Jahren verdienen skrupellose Abzocker im Internet Geld mit sogenannten Abo-Fallen. Die Masche ist dabei so einfach wie sie wirksam ist. Die Hintermänner sogenannter Nutzlosdienste stellen Internetseiten online, auf denen sie attraktive und scheinbar kostenlose Dienste anbieten. Um diese Dienste dann nutzen zu können, soll man sich lediglich anmelden und die AGB`s akzeptieren.

Wer darauf hereinfällt und seine Daten einträgt, erhält wenig später eine Email mit einer saftigen Rechnung. Durch das Eintragen seiner Daten habe man angeblich einen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen, heißt es darin.

Wer nicht sofort bezahlt, wird von den Betreibern solcher Seiten und ihren Helfershelfern massiv unter Druck gesetzt. Mahnungen, Drohbriefe und sogar Anrufe sollen dazu führen, dass zumindest ein gewisser Prozentsatz der Abgezockten die ungerechtfertigten Forderungen bezahlt.

Die Politik sah dem üblen Treiben lange relativ ungerührt zu. Erst jetzt meldet sich erstmals das Bundesjustizministerium zum Thema Abofallen im Internet zu Wort. Und die Aussagen des Ministeriums von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sind an Deutlichkeit nicht zu überbieten. Sie lauten unter anderem wie folgt:

" In jedem Fall gilt: Nicht zahlen! Bei den Anbietern kann es sich um Kapitalgesellschaften mit geringer Haftungssumme und Sitz im Ausland handeln, die zudem im sogenannten Impressum lediglich eine Briefkastenadresse angeben. In diesen Fällen sind gezahlte Beträge nur schwer zurückzuerlangen. Sie haben bei dieser Vorgehensweise in der Regel nichts zu befürchten: Unseriöse Anbieter setzen darauf, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher aus Angst oder um Ärger zu vermeiden zahlen, und machen die behaupteten Ansprüche nur selten gerichtlich geltend.
* Nicht unter Druck setzen lassen! Auf gewöhnliche Rechnungen und Mahnungen müssen Sie nicht reagieren..."

Das deutsche Bundesjustizministerium erklärt also, dass Opfer von Abofallen im Internet nicht bezahlen müssen. " Vor­aus­set­zung für einen Ver­trag ist näm­lich, dass beide Par­tei­en über­ein­stim­men­de Wil­lens­er­klä­run­gen ab­ge­ben, die alle we­sent­li­chen Punk­te - also auch den Preis - ent­hal­ten ", so das Ministerium auf seinen Internetseiten.

Eine politische Lösung des Problems ist trotzden erst einmal nicht zu erwarten - zumindest nicht aus Deutschland. Stattdessen schiebt das Ministerium die Verantwortung auf europäische Ebene ab. "Die Bun­des­re­gie­rung ist der Auf­fas­sung, dass zum Schutz der Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher ein eu­ro­pa­weit ein­heit­li­ches Vor­ge­hen gegen Kos­ten­fal­len im In­ter­net ge­bo­ten ist", heißt es. Deshalb habe man das Thema der Eu­ro­päi­schen Kom­mis­si­on unterbreitet. Dort solle es in eine Richt­li­nie über Rech­te der Ver­brau­cher münden.

Minka meint: das kann also noch lange dauern.

Quellen: http://www.bmj.bund.de/Abofallen
http://computerbetrug.de
http://www.abzocknews.de/

Inzwischen können sich verunsicherte Verbraucher bei uns kostenfrei informieren.