Dienstag, 15. Dezember 2009

Lotteriebetrüger wieder vermehrt unterwegs mit falschen Onlinelotterien

Lotteriebetrüger wieder vermehrt unterwegs

"Sie haben gewonnen!" - wer hört das nicht gern und freut sich über die angeblich bei einer "Onlinelotterie" per Email gewonnenen Millionen? Leider hört man von den Lotterie-Agenten nichts mehr, nachdem man Hunderte Euros für angebliche Bearbeitungs- und Überweisungsgebühren per Western Union an obskure Agenturen in West-Afrika, China, Russland oder nach London geschickt hat, und der Traum vom Millionengewinn wie eine Seifenblase zerplatzt ist.

Wie kann man aber auch glauben, bei einer Lotterie gewinnen zu können, die man nie gespielt und für die man niemals ein Los erworben hat ? Was ist das für eine Lotterie bei der der Gewinner bezahlt ? Unglaublich ? Sogar gute Bekannte von mir sind auf diesen Trick-Betrug hereingefallen und haben 400 Euro Lehrgeld bezahlt - und verloren.

Hilfe und Rat bei Internetbetrug und Abzocke mit angeblichen Lotterien gibt es bei:

http://onlinedetektiv.com/91022.html

Freitag, 11. Dezember 2009

Inkassoanwältin Katja Günther verliert vor Gericht

Inkassoanwältin: Katja Günther zieht einstweilige Verfügung zurück

Die für ihre Inkassotätigkeit für Onlinefirmen bekannte Rechtsanwältin Katja Günther ist mit dem Versuch gescheitert: Urteil (AG Karlsruhe 9 C 93/09 – rechtskräftig) mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein vorzugehen.

Gegenstand der vorläufigen Gerichtsentscheidung, deren Beantragung Günther jetzt zurückgezogen habe, war die Überschrift einer Pressemeldung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, teilte die Konsumentenorganisation heute mit.

Anwältin Katja Günther wurde im August rechtskräftig verurteilt (AG Karlsruhe, Az. 9 C 93/09), genau 46,41 Euro Anwaltsgebühr für die Abwehr unberechtigter Inkasso-Forderungen sowie etwa 150 Euro Gerichtsgebühr für das Verfahren zu zahlen. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein veröffentlichte daraufhin eine Pressemitteilung, in der dieses Urteil mitgeteilt wurde. Wegen der Überschrift dieser Pressemeldung beantragte Katja Günther eine einstweilige Verfügung gegen die Verbraucherzentrale.

Die Überschrift lautete: "Deutschlands unbeliebteste Anwältin zu Schadenersatz wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt." Stein des Anstoßes für Anwältin Günther war das schlichte Wort "wegen". Dieses Wort würde die Schlussfolgerung ermöglichen, dass Günther strafrechtlich verurteilt wurde. Das besagte Urteil war aber ein zivilrechtliches kein strafrechtliches. Der Argumentation des Anwalts, von dem Katja Günther sich vertreten ließ, konnte das Kölner Landgericht jedoch nicht folgen.

“Der Anwalt von Frau Günther trug juristisch ambitioniert vor, dass das Wort ‘wegen’ für Laien und Nicht-Laien zwangsläufig mit einer strafrechtlichen Verurteilung in Verbindung gebracht wird und scheiterte offenkundig damit”

so Boris Wita von der Verbraucherzentrale. Dies sei aber gar nicht mit der Formulierung zum Ausdruck gekommen, sondern vielmehr eine an den Haaren herbeigezogene Deutung, sagte Wita.

Katja Günther betreibt seit Jahren das Inkassogeschäft für Unternehmen, die einschlägig als Internetabzocker bekannt sind. Sie verschickte massenweise Mahnschreiben, in denen Entgelte für Nepp-Abos eingetrieben werden sollten. Anfang Oktober 2009 wurde die Anwältin selbst zivilrechtlich dazu verurteilt, die Kosten eines Anwaltes zu übernehmen, der im Auftrag eines Mandanten gegen die Forderung eines von Günther vertretenen Internetunternehmens vorgegangen war.

GEGEN RECHTSANWÄLTIN GÜNTHER LIEGEN HUNDERTE STRAFANZEIGEN WEGEN BETRUG UND NÖTIGUNG VOR

Wie die Verbraucherschutzzentrale Schleswig-Holstein in einer aktuellen Pressemeldung mitteilt, wurde der Antrag auf einstweilige Verfügung zwischenzeitlich zurückgezogen. Weiterhin informiert die Verbraucherzentrale darüber, dass bei der Staatsanwaltschaft München gegen Anwältin Günther mehrere hundert Strafanzeigen wegen Betrug und Nötigung vorliegen.

Was tun gegen Abzocke?

Wenn eine dubiose Rechnung in Ihrem Briefkasten liegt, sollten Sie auf keinen Fall voreilig auf die Forderungen eingehen sondern erst mal abwarten, ob und bis ein richtiger MAHNBESCHEID von einem deutschen Amtsgericht kommt. Diesem können Sie dann widersprechen. Mahnbescheide sind jedoch äusserst selten, weil die Betreiber dubioser Nepp-Seiten überhaupt keine Lizenzen für die zum Download angebotene Software besitzen und weil deren AGB`s (mit dem Verzicht auf ein Widerrufsrecht) nicht stimmig sind. Rat bieten z.B. die Verbraucherzentralen sowie Seiten des nicht-staatlichen Konsumentenschutz wie www.onlinedetektiv.com oder www.konsumer.info Sie können sich aber auch aktiv gegen Abofallen und ähnliche Abzocker schützen: vor allem aber mit gesundem Menschenverstand! Bleiben Sie skeptisch!

Donnerstag, 26. November 2009

Rechtsanwalt Frank Michalak übernimmt Forderungseinzug für Nachbarschaft24.net

Man merkt dass es allmählich auf Weihnachten zu geht und auf der Wunschliste der Abzocker wohl der Zweit-Ferrari steht. Mit einer groß angelegten Kampagne zur Verunsicherung von Internetnutzern wird massiv versucht das Abzockangebot Nachbarschaft24.net als seriös zu verkaufen – Ob man sich gerade mit RA Frank Michalak die richtige Personen als Schirmherrn des Forderungseinzugs ausgesucht hat wage nicht nur ich zu bezweifeln.

Um dem Abzockprojekt Nachbarschaft24.net zu neuem Glanz zu verhelfen wurden massig Pressemitteilungen veröffentlicht, welche sich auf ein Urteil zur “Rechtmäßigkeit” der Forderungen beziehen. Dabei hat die Nutzlosbranche wohl vergessen, dass es bereits ein vernichtendes Urteil gegen Nachbarschaft24.net gibt.

Fakt ist:

Internetsurfer, die auf die Website www.nachbarschaft24.net hereingefallen sind und nun mit Zahlungsaufforderungen und Mahnungen bombardiert werden, müssen die eingeforderten Beträge nicht zahlen. Das berichtet das Portal computerbetrug.de unter Berufung auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte.
Die Betreiber der Website, die das fast identische Layout der ebenfalls in Verruf geratenen Seite www.nachbarschaftspost.com sowie dasselbe Schweizer “Service-Center” nutzen, hatten von den meist durch Werbespam oder Werbeanrufe gelockten Nutzern neun Euro pro Monat bei einer Laufzeit von zwei Jahren – insgesamt also 216 Euro – gefordert. Dazu verschickte die “Netsolutions Trading FZE” aus Dubai zunächst Mahnungen und beauftragte anschließend Inkassounternehmen und Anwälte.
Schließlich riskierte die dubiose Firma den Gang vor Gericht und verklagte eine Berlinerin auf die besagten 216 Euro. Vor Gericht fing sich die Netsolutions FZE allerdings eine schallende Ohrfeige ein, denn der Richter fragte sich, wofür eigentlich gezahlt werden solle: “So ist eine Leistungspflicht der Klägerin nicht erkennbar, so dass die Verpflichtung zur Zahlung eines Entgelts in einem auffälligen Missverhältnis zur (nicht vorhandenen) Gegenleistung stünde.”

Entscheidung ist rechtskräftig


Da der zu zahlende Betrag zudem in den AGB versteckt wird und sonst nichts auf eine etwaige Zahlpflicht des Interessenten hinweist, kam das Gericht zu dem Schluss:

“Zudem verstößt ein etwaiger Vertrag so gegen das Transparenzgebot und ist deshalb unwirksam.” Das Gericht ließ keine Berufung gegen die Entscheidung zu, das Urteil ist damit rechtskräftig (Amtsgericht Mitte, Urteil vom 05.11.2008 – Az.: 17 C 298/08).

Betroffenen ähnlich gestrickter Webseiten wird geraten, Mahnungen oder Mahnbescheiden zu widersprechen und ebenfalls nicht zu zahlen. Im Zweifel können sie sich zudem an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden.

Quelle:http://abzocknews.de und http://konsumer.info

Mehr Infos auch auf: http://onlinedetektiv.com

Mittwoch, 7. Oktober 2009

Deutschlands Jura-Göttin zu Schadensersatz verurteilt

Zitat aus einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

06.10.2009

Deutschlands unbeliebteste Anwältin zu Schadensersatz verurteilt

Katja Günther ist in Deutschland die wohl unbeliebteste Rechtsanwältin. Diese betreibt nämlich seit Jahren das Inkassogeschäft für Unternehmen, die einschlägig als Internetabzocker bekannt sind.
Frau Günther verschickte massenweise Mahnschreiben, in denen zum Teil völlig zu Unrecht erhobene Entgelte der Internetabzocker eingetrieben werden sollten. Zahlte der Adressat nicht, wurde mit gerichtlichen Schritten gedroht. Vereinzelt wurden sogar Mahnbescheide erlassen.
Nun stand Frau Günther selbst vor Gericht. In dem konkreten Fall wurde die geschäftige Anwältin dazu verurteilt, die Kosten eines Anwaltes zu zahlen, der im Auftrag eines Mandanten gegen die Forderung eines von Frau Günther vertretenen Internetabzockers vorgegangen war. Die Urteilsbegründung ist dabei von besonderer Süffisanz. Die Richter des Amtsgerichts Karlsruhe hatten Frau Günther bescheinigt, dass sich diese durch die Einforderung von ungerechtfertigten Forderungen von Internetabzockern einer Beihilfe zum Betrug strafbar gemacht hat und somit auch schadensersatzpflichtig ist.
Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil (AG Karlsruhe 9 C 93/09 - rechtskräftig) auch andere Rechtsanwälte abschrecken wird, die Steigbügelhalter für unseriöse Internet-Unternehmen zu spielen. die Abschreckung wird dabei wohl aber nur über den Geldbeutel funktionieren. Laut Staatsanwaltschaft München lagen über 1000 Strafanzeigen wegen Nötigung und Betruges gegen Frau Günther vor. Davon ließ sich diese also schon einmal nicht sonderlich beeindrucken.
Bedauerlicherweise lassen sich Rechtsanwälte vor den schmutzigen Karren spannen, weil dieses Geschäft äußerst lukrativ ist. So wanderten auf das Konto von Frau Günther bis zu € 20.000,- täglich. Wenn jedoch zukünftig ein Internetabzocke-Anwalt damit rechnen muss, dass er sich schadensersatzpflichtig macht und sich das schmutzige Geschäft schlichtweg nicht mehr lohnt, entzieht man diesen den Nährboden für ihr Handeln.
Was ist also zu tun, wenn eine dubiose Rechnung im Briefkasten liegt? Zunächst sollte man sich Rechtsrat – z.B. bei der Verbraucherzentrale – einholen, um prüfen zu lassen, ob es sich um eine unberechtigte Forderung eines Internetabzockers handelt oder nicht. Ist dies der Fall, sollte mit einem Musterschreiben der Forderung widersprochen werden. Jegliche weitere Korrespondenz kann man sich sparen. Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid von der Gegenseite erlassen worden sein, muss innerhalb der 14-tägigen Frist der Widerspruch erklärt werden. Hierzu bedarf es nur eines Kreuzes auf dem beiliegenden Formular. Dass danach ein Gerichtsverfahren in die Wege geleitet wurde, ist bislang nicht bekannt geworden. Dies ist wohl schon deswegen unwahrscheinlich, weil der Internetabzocker vor Gericht seinen Anspruch beweisen muss, was ihm in der Regel nicht gelingen wird.
Steht dem Verbraucher eine Rechtsschutzversicherung zur Seite, kann die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übertragen werden. Dadurch entlastet der Verbraucher seine Nerven und kann den Spieß wie in dem hier beschriebenen Fall umdrehen.

kostenlos Informationen zu Internet-Abzocke gibt es auch bei http://onlinedetektiv.com

Donnerstag, 3. September 2009

Betreiber von fabrik-einkauf.com verurteilt

Er ist 26, studiert Jura und wurde gerade verurteilt: Andreas S. (Name geändert). Die Staatsanwaltschaft hat ihm als Haupttäter insgesamt 986 vollendete und 196 versuchte Straftaten zur Last gelegt.

Seine Seite fabrik-einkauf.com sorgte im Jahr 2007 für negative Schlagzeilen: Wer hier landete, bekam kurz darauf eine Rechnung über 86 Euro für einen angeblich in Anspruch genommenen Dienst.

Klare Abzocke! So das Urteil der Richter. Der Nachwuchsjurist kommt allerdings mit 18 Monaten auf Bewährung davon. Ganz und gar nicht abgeschlossen ist das Kapitel fabrik-einkauf.com dagegen für seine damalige Freundin Ines K.

Noch heute ist ihr Name im Internet fast ausschließlich mit der fiesen Abzock-Masche verbunden – obwohl sie nichts damit zu tun hatte.

Sonntag, 30. August 2009

SETZT PROINKASSO AUF DUMMENFANG ? AKTUELLE WARNUNG !

BEVOR DIE LICHTER AUSGEHEN IN HANAU SCHNELL NOCH EINEN RECHNUNGSLAUF LOSGETRETEN ?

Die Büroräume sind von der Stadt gekündigt, die Lizenz ist vom Gericht in Frage gestellt und was jetzt ? Vielleicht schnell noch mal an alle Adressen im Datenbestand eine Rechnung verschicken ?

Frechheit siegt und: Genug Dumme wird man sicherlich finden, die einfach zahlen ohne groß zu hinterfragen.

“Ich mache zur Zeit in meinen Beratungen fast nichts anderes mehr, als Anfragen zu diesem Thema zu beantworten”, sagt Günter Pfaff, Verbraucherberater für Südthüringen. Auslöser für den Andrang in seinen Büros in Bad Salzungen und Schmalkalden ist eine Firma “Proinkasso GmbH” aus Hanau.

Quelle: stz-online.de / Zum Artikel

Dienstag, 25. August 2009

Online-downloaden - das neue Abzock-Portal ?

CHIP Tipp: Diese Abzock-Seiten sollten Sie kennen

Download-Abzocke: Wenn Sie diese Seite zu sehen bekommen, hat Online-Downloaden.de etwas falsch gemacht.
Nachdem Opendownload.de und ähnliche Seiten sich leider offenbar immer noch rentieren, ist nun ein weiterer Anbieter auf den Zug aufgesprungen: Bei Online-Downloaden.de werden für den Download von Gratis-Software 84 Euro pro Jahr fällig.

Online-Downloaden.de ist dabei besonders perfide aufgebaut: Auf der Startseite wird groß und deutlich auf die anfallenden Kosten hingewiesen - doch wer über Ad-Words zu dem Portal gelangt, wird direkt auf die Anmelde-Seite geleitet, auf der der Hinweis nur noch sehr klein angebracht ist. Da derartige Web-"Dienste" traditionell weit mehr als 90 Prozent ihrer Opfer über Text-Anzeigen bei Google & Co. finden, ist es fast schon blanker Hohn, die Kosten auf einer Seite zu bewerben, auf die diese User nie gelangen werden. Hier wird offenbar versucht, ein Gefühl von Transparenz aufzubauen, während im Hintergrund unbedarfte Internet-Nutzer abgezockt werden.

Michael B., der Betreiber von Online-Downloaden.de ist in der Vergangenheit bereits mit den Abzock-Seiten 99downloads.de und online-zitatesammlung.de negativ aufgefallen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband rät Personen, die bereits in die Abo-Fallen von dubiosen Angeboten wie Online-Downloaden.de geraten sind, sich gegen unberechtigte Rechnungen zu wehren. Infos. auch http://onlinedetektiv.com

Quelle: http://www.chip.de

Montag, 24. August 2009

die Staatsanwaltschaft sucht nach Opfern der Internetportale fabriken.de und rezepte-ideen.de. um Gelder zu erstatten

In dem Verfahren gegen die Betreiber der Firma Connects 2 Content GmbH konnte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf einen größeren Teil der erbeuteten Summe sicherstellen. In einem Gewinnrückführungsverfahren sucht die StA nun nach Opfern der Internetportale fabriken.de und rezepte-ideen.de um eingefrorene Gelder in Millionenhöhe zurück zu geben.



90 Js 1388/09

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen Tomas Franko, geboren am 25.04.1980, wegen Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit der Firma Connects 2 Content GmbH und deren Internetseiten “www.fabriken.de” und “www.rezepte-ideen.de” hat das Amtsgericht Düsseldorf, Az.: 152 Gs 950/09, den dinglichen Arrest in Höhe von 1.301.025,90 € gegen den Beschuldigten Franko und die Gesellschaft angeordnet. In Vollstreckung dieses Titels konnten bisher 865.425,80 € auf Konten der Gesellschaft gesichert werden.

Verletzte aus der vorstehend genannten Straftat möchten sich bitte bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Fritz-Roeber-Str. 2, 40213 Düsseldorf, unter Az.: 90 Js 1388/09 melden.

Mocken, Staatsanwalt (GL)

Quelle: ebundesanzeiger.de / AZ: 90 Js 1388/09

Samstag, 15. August 2009

Betreiber von Softwaresammler.de und Opendownload.de gibt sich geschlagen

Abofallen-Betreiber zahlt nach über einem Jahr Geld für Mandant zurück Rückzahlung

Ein Mandant hatte im Jahre 2008 bereits einmal 96,00 Euro an den Betreiber von Opendownload.de gezahlt. Im Jahre 2009 wollte die Firma erneut 96,00 Euro, diesmal für das zweite angebliche Vertragsjahr.

Dem Mandanten wurde das zu bunt: er drehte den Spieß um und engagierte mich, um die Kosten für das zweite Jahr abzuwehren und für das erste Jahr zurück zu holen.

Beides gelang innerhalb weniger Wochen: die Content Services Limited verzichtete auf die Kosten für das zweite Vertragsjahr und zahlte auch die bereits im Vorjahr gezahlten 96,00 Euro an mich zurück. Trotz Rechtsanwaltsgebühren für meine Tätigkeit konnten dem Mandanten noch ca. 50 Euro ausgezahlt werden.

Quelle: Kanzlei Meier

Weiterführende Informationen auch bei : http://onlinedetektiv.com

Polizeieinsatz in Rodgau

Nach Schätzungen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen tappen jeden Monat mehr als 20.000 Menschen in Internetfallen.
Wie zb. die von den Belleros mit der Abofallenwebseite: 99downloads.de oder der Softwaresammler.de der Content Services Limited.

Seit der ersten Erwähnung der Belleros Premium Media Ltd. mit 99Downloads.de im Januar 2009 sind jetzt Monate vergangen. Es wurde massiv gegen kritische Berichterstattungen vorgegangen und viele neue Lockvogel-Domains beworben – Doch es gibt noch weitere Neuigkeiten rund um diesen Nutzlosanbieter.

So berichtet Rechtsanwalt Frank Weiß, dass eine Rechnung der Belleros Premium Media Ltd. von Win-Loads.net der media intense GmbH versendet wird – Nun gut, irgendwann schmeißt auch das größte Abzockimperium mal etwas durcheinander.

Auch könnte man Olaf T. erwähnen, der ja schließlich für die media intense GmbH eintreibt, wie auch für Opendownload.de, der Content Services Ltd. – Nur dann sind wir ja Österreich. Also wieder zurück nach Deutschland zur Belleros Premium Media Ltd., die ein Ableger der Online Premium Content Ltd. ist.

Das Inkasso betreibt tatkräftig Rechtsanwalt Sven S., der eine Praktikantin mit dem versenden der Zahlungsaufforderungen für 99Downloads.de beschäftigt.

Quelle http://www.youtube.com/user/AntiAbzockTV


Freitag, 7. August 2009

KÜNDIGUNG DES BÜRORAUMS VON PROINKASSO DURCH STADTVERWALTUNG HANAU

Unseriöse Inkassofirma
Rauswurf nach unzähligen Beschwerden
Von Alexander Polaschek

In städtisch geförderten Räumen des Technologie- und Gründerzentrums (TGZ) in Hanau-Wolfgang werden fragwürdige Mahnschreiben offenbar viel länger als bisher bekannt ausgearbeitet.

Die Firma Proinkasso, mit Unterstützung der Stadt aufgebaut, wurde bereits im November 2005 aus dem Bund deutscher Inkassounternehmen ausgeschlossen. Das erfuhr die Frankfurter Rundschau von dem Geschäftsführer des Interessenverbandes, Jochen Schatz.

Der Anlass für den Rauswurf war laut Schatz "eine Unzahl von Beschwerden", wonach Proinkasso unberechtigte Forderungen für Betreiber von Internetseiten einzutreiben versuche. Die Tätigkeit des Unternehmens im Dienste sogenannter Abo-Fallen verstoße gegen die Statuten des Verbandes.

Auch das TGZ hat Proinkasso fristlos gekündigt, nachdem die Frankfurter Rundschau in der vorigen Woche über die rigorosen Mahnschreiben und eine Warnung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berichtet hatte. Für die FR ist die Proinkasso-Geschäftsführung telefonisch nicht erreichbar.

Die Stadt will den Ruf des TGZ vor weiterem Schaden bewahren. Nun stellt sich aber auch die Frage, ob im TGZ mit der Vermietung an Proinkasso über Jahre gegen den Förderzweck des TGZ verstoßen wurde, das Firmen subventionierte Mieten und kostenlose Serviceleistungen bietet.

Der Bundesverband der Inkasso-Firmen wollte mit der Kündigung bereits 2005 die Reputation seiner Mitglieder schützen. Etliche der 541 Firmen würden Internet-Forderungen einziehen. Es sei nicht akzeptabel, wenn trotz einer "extrem hohen Zahl an Beschwerden" wie bei Proinkasso und fehlendem Nachweis über die Rechtmäßigkeit der Forderungen Inkassoaufträge weiter bearbeitet würden, sagt Schatz. "Da sind diejenigen Firmen, die seriös arbeiten, auch mit beschädigt."

QUELLE: Frankfurter Rundschau

Dienstag, 4. August 2009

Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung in Kraft: Verbraucherschutz verbessert

Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung in Kraft:

Am 4. August 2009 tritt das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft. Das Gesetz verbietet Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn diese nicht vorher ausdrücklich ihre Einwilligung erklärt haben. Werbeanrufer dürfen ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Verstöße gegen diese Verbote können ab dem 4. August 2009 - anders als bisher - mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Zudem werden die Widerrufsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei telefonischen Vertragsschlüssen erweitert.

"Wir schützen Verbraucherinnen und Verbraucher wirksamer vor unerlaubter Telefonwerbung. Bürgerinnen und Bürger können jetzt von den Verbesserungen im Verbraucherschutz durch das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen profitieren. Schwarzen Schafen in der Branche drohen empfindliche Sanktionen, wenn sie Verbraucherinnen und Verbraucher mit unerwünschten Anrufen behelligen und ein jeder kann sich besser gegen untergeschobene Verträge wehren!" freut sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Telefonwerbung hatte sich in den letzten Jahren zu einem großen Ärgernis entwickelt. Bürgerinnen und Bürger wurden mit Werbeanrufen überhäuft und in vielen Fällen auch mit unseriösen Methoden zu Verträgen überredet, die sie gar nicht haben wollten. Über die bereits geltende Regelung, dass Telefonwerbung der Einwilligung der Verbraucher bedarf, haben sich viele Firmen einfach hinweggesetzt.

Ein besserer Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher war geboten. Dieser wird nunmehr mit dem Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen erreicht.

Im Einzelnen sieht das neue Gesetz folgende Verbesserungen für die Verbraucher vor:

* Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern können künftig mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Außerdem wird im Gesetz klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. So wird verhindert, dass sich Anrufer auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang oder nachträglich erteilt hat.
* Bei Werbeanrufen darf der Anrufer seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern. Viele unerwünschte Werbeanrufe werden bislang nicht verfolgt, weil sich nicht feststellen lässt, wer angerufen hat. Denn die Unternehmen machen in der Regel von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Rufnummer zu unterdrücken. Dies wird nun durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) verboten. Bei Verstößen gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung droht eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro.
* Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen können künftig widerrufen werden so wie es heute schon bei allen anderen Verträgen möglich ist, die Verbraucher am Telefon abgeschlossen haben. In diesen Bereichen kommt es besonders zu unerlaubter Telefonwerbung, um Verbraucher zu einem Vertragsabschluss zu bewegen. Bislang gibt es hier kein Widerrufsrecht (§ 312d Absatz 4 Nummer 3 und 4 BGB). Diese Ausnahmen werden beseitigt. Es kommt für das Widerrufsrecht nicht darauf an, ob der Werbeanruf unerlaubt war. Die Vorschrift ermöglicht einen Widerruf, aus welchen Gründen auch immer.

Wenn der Verbraucher den Vertrag fristgerecht widerrufen hat, braucht er ihn nicht zu erfüllen. Die Widerrufsfrist beträgt abhängig von den Umständen des Einzelfalles - zwei Wochen oder einen Monat und beginnt nicht, bevor der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform (etwa als E-Mail oder per Telefax) erhalten hat. Bei unerlaubten Werbeanrufen beträgt die Frist regelmäßig einen Monat.
* Der Schutz vor untergeschobenen Verträgen, einschließlich der so genannten Kostenfallen im Internet, wird verbessert:

* Wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht nicht in Textform belehrt wurde, kann er Verträge über Dienstleistungen, die er am Telefon oder im Internet abgeschlossen hat, künftig widerrufen. Bislang gibt es in solchen Fällen kein Widerrufsrecht mehr, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen oder der Verbraucher die Ausführung selbst veranlasst hat. Unseriöse Unternehmer haben diese Regelung gezielt ausgenutzt, um Verbrauchern am Telefon oder im Internet Verträge unterzuschieben. Diesem Verhalten entzieht das Gesetz die Grundlage. Widerruft der Verbraucher einen solchen Vertrag, muss er die bis dahin vom Unternehmer erbrachte Leistung nur dann bezahlen, wenn er vor Vertragsschluss auf diese Pflicht hingewiesen worden ist und er dennoch zugestimmt hat, dass die Leistung vor Ende der Widerrufsfrist erbracht wird. Das Unterschieben von Verträgen wird damit wirtschaftlich uninteressant, weil Unternehmen auf eigenes Risiko leisten.

Beispiele:

Ein unseriöses Unternehmen bietet im Internet die Erstellung eines ganz persönlichen Horoskops an. Nur aus dem Kleingedruckten ergibt sich, dass dafür bezahlt werden muss; die Gestaltung der Webseite erweckt den gegenteiligen Eindruck. Eine Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgt nicht. Deshalb gibt der Verbraucher auch ohne Bedenken seine persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum usw.) ein. Eine Woche später erhält er eine Rechnung über 100 Euro. Erst jetzt wird ihm klar, einen entgeltpflichtigen Vertrag geschlossen zu haben.
Künftig kann der Verbraucher seine Vertragserklärung noch solange widerrufen, wie er nicht vollständig bezahlt hat. Wenn ihn das Unternehmen vor Abgabe seiner Erklärung nicht darauf hingewiesen hat, dass er bei einem Widerruf für die bis dahin erbrachte Leistung Wertersatz zahlen muss, kann das Unternehmen nichts von ihm fordern.

oder

Ein Verbraucher wird von seinem Telefonanbieter angerufen und überredet, einen vermeintlich günstigeren Tarif mit einer Laufzeit von einem Jahr zu vereinbaren. Weder während des Telefonats noch später belehrt der Telefonanbieter den Verbraucher über sein Widerrufsrecht und über die Verpflichtung, im Falle des Widerrufs für bis dahin erbrachte Leistungen Wertersatz zahlen zu müssen. Der Verbraucher nutzt sein Telefon wie gewohnt weiter, stellt aber erst anhand der nächsten drei Monatsrechnungen fest, dass der vermeintlich günstigere Tarif tatsächlich teurer ist. Nach der Neuregelung kann der Verbraucher dann seine Vertragserklärung noch widerrufen.

*
Außerdem bedarf die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses oder die Vollmacht dazu im Fall des Anbieterwechsels zukünftig der Textform, wenn der neue Anbieter gegenüber dem bisherigen Vertragspartner des Verbrauchers auftritt. Hierdurch wird verhindert, dass ein neuer Anbieter den Vertrag des Verbrauchers mit seinem bisherigen Anbieter ohne entsprechenden Auftrag des Verbrauchers kündigt. Hierzu ist es durch unseriöse Anbieter von Telefondienstleistungen häufiger gekommen.

Beispiel: Ein Telefonanbieter überredet einen Verbraucher am Telefon zu einem Anbieterwechsel ("Sie sparen viel Geld und müssen sich um nichts kümmern"). Bisher konnte das anrufende Unternehmen gegenüber dem bisherigen Anbieter ohne weiteres die Abwicklung übernehmen. Künftig bedarf die Kündigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Verbraucher und seinem bisherigen Telefonanbieter der Textform (etwa E-Mail, Telefax). Der neue Anbieter kann also nur dann auf das bestehende Vertragsverhältnis Einfluss nehmen, wenn er ein solches "Schriftstück" des Verbrauchers vorlegen kann. Den neuen Vertrag kann der nicht über sein Widerrufsrecht belehrte Verbraucher zukünftig auch dann noch widerrufen, wenn er bereits über den neuen Anbieter telefoniert hat (s. o.).

Nähere Informationen zum Thema sind auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.bund.de/cold-calling erhältlich.

Quelle: abzocknews

Initiative gegen ABZOCKSEITEN im Internet

Verbraucherzentrale Bundesverband und Computerbild machen gegen unseriöse Online-Anbieter mobil.
Kosten, die bei Verträgen im Internet entstehen, sollten die Nutzer vorher immer separat bestätigen müssen. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), um die rasante Ausbreitung so genannter Kostenfallen im Internet zu stoppen.

Täglich suchen Betroffene bei den Verbraucherzentralen Rat.

„Wenn nichts passiert, können wir das Internet bald in World-Wide-Nepp umbenennen“

so Vorstand Gerd Billen. Einen aktuellen Schutz für Verbraucher bietet eine von der Zeitschrift Computerbild entwickelte Software.

Ob Hausaufgabenhilfen, Kochrezepte oder Software: Mit unzähligen vermeintlichen Gratis-Diensten locken unseriöse Anbieter Internetnutzer in eine Kostenfalle. Viele Verbraucher rechnen nicht damit, für Dienste zahlen zu müssen, die es im Internet im Normalfall kostenlos gibt.

Im guten Glauben geben sie ihren Namen und ihre Adresse an – und haben ein teures Abo oder einen kostenpflichtigen Zugang abgeschlossen. Kurze Zeit später kommt die Rechnung, Beträge von 200 Euro für zwei Jahre sind keine Seltenheit. Wer die unverschämten Rechnungen nicht begleicht, wird mit Drohungen, Mahnschreiben und Inkassobriefen eingeschüchtert. Das wirkt: Viele Nutzer zahlen aus schierer Angst.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert deshalb klarere gesetzliche Vorgaben, um die Preistransparenz im Internet zu erhöhen.

„Dass ein Angebot Geld kostet muss für jedermann erkennbar sein, etwa durch ein deutlich sichtbares Abfragefeld“

so Billen. In Frankreich ist dies bereits Gesetz, Kostenfallen sind dort kein Thema. In Deutschland liegt der Schaden im Millionenbereich. Nach Angaben der Computerbild verschickte die Firma Content Services Limited., Betreiber der berüchtigten Abzock-Seite opendownload.de, im April dieses Jahres in einer einzigen Woche 170.000 Rechnungen zu je 96 Euro. Hat nur jeder Zehnte die Forderung beglichen, bliebe ein Gewinn von rund 1,5 Millionen Euro, erzielt innerhalb weniger Tage.

Seit Jahren gewinnt der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen unseriöse Online-Anbieter ein Verfahren nach dem anderen. Trotzdem nimmt die Abzocke weiter zu. Mit geringer Anpassung starten die Betreiber einfach ein neues Angebot. Schärfere Sanktionen gegen die Hintermänner könnten helfen, diesem Hase und Igel-Spiel einen Riegel vorzuschieben.

„Anwälte, die im Auftrag der Betreiber Mahnschreiben wie Postwurfsendungen verschicken, muss die Zulassung entzogen werden können“

fordert Billen. Auch stünden die Banken in der Pflicht, einschlägig bekannten Anbietern ein Konto zu verweigern.

Software schützt vor Abzock-Seiten
Da Aufklärung und Abmahnungen nicht mehr ausreichen, haben der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Zeitschrift Computerbild ihre Kräfte gebündelt. Eine Hilfe für Internetnutzer bietet jetzt die von Computerbild entwickelte Software „Abzock-Schutz“.

„Das kostenlose Programm lässt sich einfach in die Browser Firefox und Internet Explorer integrieren. Es warnt die Internetnutzer vor dem Besuch unseriöser Seiten und verweist auf gebührenfreie Alternativen“

erklärt Chefredakteur Hans-Martin Burr. Herz der Software ist eine Datenbank, die bei jedem Start des Browsers aktualisiert wird. Eine Allianz aus Verbraucherschützern, Anwälten, dem Internetportal abzocknews.de und der Computerbild-Redaktion ergänzt diese Sperrliste ständig weiter. Zusätzlich kann jeder Nutzer selbst verdächtige Seiten melden.

Betroffenen rät der Verbraucherzentrale Bundesverband, Rechnungen nicht zu begleichen und sich im Zweifel an die örtliche Verbraucherzentrale zu wenden. Die Gefahr, von den Anbietern verklagt zu werden, ist erfahrungsgemäß äußerst gering.

„Das ganze System ist darauf angelegt, die Rechnungsempfänger zu verängstigen und direkt zur Zahlung zu bewegen. An einer gerichtlichen Klärung haben die Anbieter gar kein Interesse“

so Billen. Wer einmal gezahlt hat, dessen Geld ist in der Regel verloren. Viele Unternehmen sitzen im Ausland und verschwinden von der Bildfläche sobald jemand Schadensersatzansprüche stellt.

Hier der Link zur Schutzsoftware http://tinyurl.com/n9cbyl

quelle: vzbv

Mittwoch, 29. Juli 2009

NEUER SCHLAG GEGEN OPENDOWNLOAD MIT GERICHTSURTEIL

Die Betreiberin der Abofalle opendownload.de, die von Alexander Varin vertretene Content Service Limited, Mundenheimer Str. 70 in 68219 Mannheim, musste nun vor dem Amtsgericht Mannheim eine weitere Niederlage auf ganzer Linie einstecken.

Ein Internetnutzer aus Issum war über einen AdWords Link auf eine Seite gelotst worden, die nach Behauptung der Content Services Limited zum Portal opendownload.de gehörte. Dort hatte er seine Daten eingegeben und - von Kostenhinweis bzw. Widerrufsrechtsverzicht war nichts zu sehen - hatte sich nach Erhalt der Daten per E-Mail auch eingeloggt. Kurze Zeit später erhielt er eine Rechnung, wonach er für einen 12-Monatszugang für www.opendwonload.de EUR 96,00 zahlen solle. Die Kanzlei Richter Berlin hatte den Internetnutzer vertreten und die Forderung zurückgewiesen und die Content Services Limited zugleich unter Fristsetzung zur Aufgabe der Berühmung hinsichtlich der Zahlungsforderung aufgefordert. Dennoch hatte die Content Services Limited die Forderungssache an den für derartige Inkassodienste einschlägig bekannten Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück abgegeben. Nachdem dieser dann erneut mit einer Zahlungsforderung direkt an den Internetnutzer herantrat, erhob dieser vertreten durch die Kanzlei Richter Berlin sofort Klage auf negative Feststellung, d. h. auf Feststellung des Nichtbestehens der Zahlungsforderung.

Für die Content Services Limited meldete sich dann der ebenfalls einschlägig bekannte Münchner Rechtsanwalt Bernhard Syndikus mit einer Verteidigungsanzeige und einem immerhin 15 Seiten umfassenden Klageerwiderungsschriftsatz. Hierin wurde umfassend vorgetragen, wie "der Internetnutzer" so auf das Portal opendownload.de komme und wie dieses und dessen Anmeldeseite beschaffen sei. Dies geschehe angeblich über die Startseite www.opendownload.de und von dort aus komme man auf die Anmeldeseite, auf der der Kostenhinweis und der Widerrufsverzicht erkennnbar seien. Das Entgelt sei daher ebenso wirksam vereinbart worden wie der Verzicht auf das Widerrufsrecht.

Im ersten Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Mannheim blieb die Beklagte säumig, so dass gegen die Content Services Limited zunächst Versäumnisurteil [pdf] erging. Auf deren Einspruch fand dann am 17.06.2009 erneut Termin zur mündlichen Verhandlung beim Amtsgericht Mannheim statt. Hier erschienen für Rechtsanwalt Bernhard Syndikus dessen Terminsvertreterin Rechtsanwältin Seyffahrth sowie assistierend der ebenfalls der Netzgemeinde nicht völlig unbekannte Mitarbeiter Alexander J. Kleinjung. Das Amtsgericht machte nach Anhörung der Parteien klar, dass nach seiner Auffassung die Ansprüche nicht begründet seien und wies insbesondere das Argument der Beklagtenvertretung zurück, die Wertungen des Urteils des BGH NJW 2006, 1971 seien auf den vorliegenden Fall anwendbar. In nachgelassenem Schriftsatz verwies die Kanzlei Richter Berlin insbesondere noch einmal darauf, dass die Content Services Limited überhaupt nicht vorgetragen habe, wie genau der konkrete Vertrag denn zustandegekommen sei (welche konkrete Webseite aufgerufen?), da es offenbar eine Unmenge an Landingpages unterschiedlichen Aussehens gebe. Ausdrücklich wurde anhand des Falles theorie-test.com und den dortigen Tricksereien mit Subpages die Relevanz substantiierten, d. h. hinreichend konkreten Vortrags verdeutlicht.

Unter dem 10.07.2009 erhielt die Kanzlei Richter Berlin dann ein Schreiben der zuvor so scheinbar kampfbereiten Beklagtenvertretung, wonach sich die Beklagte dazu entschlossen habe,

"die Sache nicht weiter streitig zu verfolgen."

Man entlasse

"den Kläger mit Wirkung ex tunc aus diesem Vertrag"

Die streitgegenständliche Rechnung sei

"ausdrücklich gegenstandslos"

Das Feststellungsinteresse des Internetnutzers sei damit weggefallen, so die Argumentation der Beklagten mit dem ersichtlichen Ziel, eine begründete Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim zu verhindern. Offenbar um auch ganz sicher zu sein, dass das Gericht nicht im Rahmen der Kostenentscheidung doch noch ungünstige rechtliche Ausführungen macht, erklärte die Beklagtenvertretung weiterhin

"die Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen."

Auch ein Kostenfestsetzungsbeschluss mit dem Namen der Content Services Limited auf der Schuldnerseite war offenbar nicht gewünscht. Anders ist es nicht zu erklären, dass die Beklagtenvertretung die Kanzlei Richter Berlin zur Vermeidung eines Kostenfestsetzungsverfahrens auch noch gleich anbot:

"Falls Sie mir unmittelbar Ihre Reisekosten und die Reise- und Abwesenheitskosten Ihres Mandanten mitteilen, kann der Ausgleich der Verfahrenskosten unmittelbar an Sie erfolgen, ohne dass das Kostenfestsetzungsverfahren durchlaufen werden müsste."

So weit, so ungewöhnlich.

zitiert von Kanzlei Richter / Berlin: http://tinyurl.com/lnam5k

Dienstag, 28. Juli 2009

Online-Downloaden und Freeware teuer bezahlen als Geschäftsmodell

Online-Downloaden.de
28. Juli 2009
Online-Downloaden.de

onlinedown

Hier werden für den Download von Gratis-Software 84 Euro pro Jahr fällig.
Online-Downloaden.de ist dabei besonders perfide aufgebaut:

Auf der Startseite wird groß und deutlich auf die anfallenden Kosten hingewiesen – doch wer über Ad-Words zu dem Portal gelangt, wird direkt auf die Anmelde-Seite geleitet, auf der der Hinweis nur noch sehr klein angebracht ist.

Da derartige Web-”Dienste” traditionell weit mehr als 90 Prozent ihrer Opfer über Text-Anzeigen bei Google & Co. finden, ist es fast schon blanker Hohn, die Kosten auf einer Seite zu bewerben, auf die diese User nie gelangen werden.

Hier wird offenbar versucht, ein Gefühl von Transparenz aufzubauen, während im Hintergrund unbedarfte Internet-Nutzer abgezockt werden.

laut Impressum gehört diese Seite

Online-Downloaden-Service Limited Company
Brandshofer Deich 27
20539 Hamburg
Deutschland
Geschäftsführer: Michael B.

Michael B., der Betreiber von Online-Downloaden.de ist in der Vergangenheit bereits mit den Abzock-Seiten 99downloads.de und online-zitatesammlung.de negativ aufgefallen.

quelle: chip.de

Samstag, 25. Juli 2009

vivis-homepage.de und mein-erstes-mal.net locken in die Falle

vivis-homepage.de und mein-erstes-mal.net sind Internetseiten, die derzeit bei vielen Menschen für Ärger sorgen. Dabei gibt es gar keinen Grund zur Sorge.

Auf vivis-homepage.de und mein-erstes-mal.net behauptet eine Frau namens "Vivi-Maus" in einem Filmchen, sie habe sich noch nie vor fremden Menschen entkleidet. Dies könne sich ändern, wenn der Seitenbesucher an einem kleinen Spiel teilnimmt: "Schick einfach den Link unter dem Video an alle deine Freunde und Bekannte oder verschicke ihn im Chat, MSN, Yahoo,in Gästebücher, Foren usw. Jedes Mal wenn jemand auf dein Link klickt bekommst du Bikini Punkte und ich zieh mich weiter nackig aus für dich", lautet die Aufforderung auf der Webseite.

Viele Menschen fallen darauf herein und verschicken den angegebenen Link an Freunde und Bekannte oder verteilen ihn in Foren, Blogs, Chats und über Twitter.

Und genau das ist die Falle. Wer den Links dann folgt, landet nämlich auf einer weiteren Webseite, auf der er Mailadresse und Geburtsdatum eintragen soll. Wenig später bekommt der Angelockte dann eine Rechnung: Durch Eingabe seiner Daten und Bestätigung der AGB habe er einen Vertrag für Softerotik geschlossen und müsse nun 59 Euro zahlen. Diese angebliche "Kostenpflicht" ist auf den Seiten freilich nur sehr klein und versteckt zu lesen.

Die Masche ist klar. Erst werden neugierige Menschen dazu gebracht, Links zu versenden und so für vivis-homepage.de und mein-erstes-mal.net zu werben. Auf diese Weise werden unzählige neue Opfer in die Falle gelockt - und ebenfalls dazu gebracht, ihre Daten herauszugeben, um dann Rechnungen geschickt zu bekommen.

Die Drahtzieher der Seite nutzen also das Prinzip der viralen Werbung aus. Was funktioniert: Eine Google-Abfrage zeigt, dass bereits tausende Menschen die gefährlichen Links im Web verbreitet haben. Besonders fatal: Vor allem auf Plattformen, auf denen sich viele junge Menschen tummeln, werden die Links massiv verbreitet.

Wer auf den Trick hereingefallen ist und persönliche Daten auf den Seiten angegeben hat, kann möglichen Rechnungen trotzdem gelassen entgegen sehen: Verträge sind nur dann gültig, wenn man klar und deutlich auf die entstehenden Kosten hingewiesen wurde. Das haben auch mehrere Gerichte in der Zwischenzeit bestätigt. Wer in die Falle gelockt und nicht ausdrücklich auf die 59-Euro-Verpflichtung hingewiesen wurde, muss also nicht bezahlen.

Noch einfacher ist der Fall bei Betroffenen unter 18 Jahren: Verträge dieser Art sind nämlich nur dann gültig, wenn auch die Eltern damit einverstanden sind. Opfer sollte also unbedingt ihre Eltern informieren. Zumal es keine Schande ist, auf eine Masche wie diese hereinzufallen. Täglich werden in Deutschland tausende Menschen Opfer von Abo- und Kostenfallen im Internet.

Recherchen von Antispam.de haben übrigens ergeben, dass auf dem gleichen Webserver wie "mein-erstes-mal.net" auch noch folgende Domains laufen:

ich-nackt-zuhause.net
mein-1erstes-mal.net
mein-nacktes-spiel.net
meine-privaten-nacktvideos.net
my-naked-privatevideo.net
my-naked-privatvideo.net
ich-nackt-zuhause.net

Und auf dem gleichen Server wie vivis-homepage.de laufen mandys-show.de (noch ohne Inhalt) und schwimmbadspiel.de.

Es ist also nicht ausgeschlossen, dass das gleiche üble Spiel demnächst mit anderen Seiten gleicher Bauart abgezogen wird.

Quelle: computerbetrug.de

Abzocke Jugendlicher mit vivis-homepage

Es sind noch keine zwei Monate vergangen, seitdem ein Team von Akte 09 den Schmuddelsexseitenbetreiber Robert F. wegen seiner Abzocke mit dem Schwimmbadspiel besucht hat. Inzwischen sind weitere Kostenfallen aktiv, für die die geneppten User - in der Hauptsache Jugendliche/Minderjährige- dann wieder die Werbung per Link-Spam übernehmen sollen. Diesesmal heisst Hasimaus wieder Vivian bzw. Vivi (sattsam bekannt vom Schwimmbadspiel) bei der Gaunerei auf den folgenden Domains:

* mein-erstes-mal
* vivis-homepage
* meine-privaten-nacktvideos - (leitet weiter zu mein-erstes-mal )

Schon der Name der Webseite ist eine Lüge, denn bereits mehrfach waren diese Betreiber mit ihrer dreisten Masche aktiv. Ganz nach dem Vorbild vom Schwimmbadspiel sollen die User auch bei der Seite mein-erstes-mal durch spamming von Links weitere Punkte erhalten. Allerdings fehlen im Vergleich zum Schwimmbadspiel hier die Hinweise über Impressum, AGB und Kosten. Einen Kostenhinweis findet man auf Vivians verlinkter Seite vivis-homepage

Weil bei der Seite mein-erstes-mal keine Preisangabe vorhanden ist, dürfen Nutzer des Portals davon ausgehen, dass der Dienst gratis ist. Sollten dennoch Rechnungen und Mahnungen bei den potentiellen Opfern eintreffen, dann können diese getrost ignoriert werden. Auf keinen Fall sollte man etwas bezahlen. Auch von einer Korrespondenz ist abzuraten, da ein Widerruf oder eine Anfechtung erfahrungsgemäß nicht akzeptiert werden.

Neben AGB und Preisangabe fehlt auch ein Impressum, welches einen Rückschluss auf den Betreiber zulassen würde. Auch das whois der Domain gibt darüber keinen Aufschluss, weil dieses durch WhoisGuard geschützt ist. Trotzdem lässt sich der Verantwortliche ermitteln, denn die Seite liegt auf dem gleichen Server wie der Vorgänger schwimmbadspiel des Erotikunternehmers Robert F.

Eine weitere Verbindung ergibt sich aus dem Link zu vivis-homepage. Dort ist im Impressum als verantwortliche Firma die United Payment Ltd. angegeben. Im whois der Domain vivis-homepage gibt es noch eine weitere Anschrift für die Directorin Vivian S. von der United Payment Limited

Domain: vivis-homepage.de
Domain-Ace: vivis-homepage.de
Nserver: ns.km32532.keymachine.de
Nserver: ns2.km32532.keymachine.de
Status: connect
Changed: 2009-05-27T13:53:11+02:00

[Holder]
Type: ORG
Name: United Payment Limited
Address: Am Buchhorst 34
Pcode: 14478
City: Potsdam
Country: DE
Changed: 2008-10-25T10:38:41+02:00

[Admin-C]
Type: PERSON
Name: Vivian Steiner
Address: Verkehrshof 2
Pcode: 14478
City: Potsdam
Country: DE

Zusammenfassend die wichtigsten Tipps vom Verbraucherschutz für geneppte und genervte User:

1. nicht einschüchtern lassen
2. keine unnötigen Schreiben abschicken
3. nicht zahlen, aufgrund der fehlenden Preisangabe besteht keine Zahlungsverpflichtung, ausserdem dürfen Jugendliche ohne Einverständnis der Eltern keine Abo-Verträge abschliessen
4. evtl. sollte auch der Spamfilter für diesen Absender aktiviert werden

Quelle: antiabzocknet


Ein Netter Versuch:


Sie widersprechen sich meine sehr geehrten Damen und Herren

Einmal schreiben Sie, daß unter meiner Email-adresse kein Dienst aktiviert wurde und nun verlangen Sie GELD von mir!

I ch frage nun FÜR WAS ???

Ich habe mit billigen Schmuddelsexseiten nichts am Hut.

Wenn ich mir Porno reinziehen will, dann gehe ich auf youporn und kann mir kostenlos runterholen was immer ich will

Schönen Tag noch und verschonen Sie mich mit Ihrem Müll

Minka

Am 11. August 2009 01:56 schrieb United Payment Limited :
- Zitierten Text ausblenden -

U n i t e d P a y m e n t L i m i t e d
Am Buchhorst 34, 14478 Potsdam

E-Mail:info@vivis-homepage.de
Gerichtsstand: Amtsgericht Potsdam
Steuernr.: 048/277/01918
Tel: 49 (0)331 - 8171600
Fax: 49 (0)331- 8171602
K u n d e

E-Mail: xxx@gmail.com
IP: 193.200.150.152
Provider:*.200.150.152

Datum : 12.08.2009
Rechnung vom : 09.08.2009
Verwendungszweck: SMVM-6AIX



RECHNUNG/ Erinnerung für 30 Tage Softerotik Mitgliedschaft bei www.vivis-homepage.de




Sehr geehrter Kunde!

Ihnen ist sicherlich entgangen die noch offene Rechnung zu begleichen.
Leider ist auf unserem Konto noch keine Zahlung eingegangen.
Sollten Sie schon bezahlt haben, können Sie diese Zahlungserinnerung
als gegenstandslos betrachten. Wir bitten Sie die Rechnung zu bezahlen,
es handelt sich hierbei um einen einmaligen Betrag. Nach Zahlungseingang
ist das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns beendet.


Sie haben erworben:
________________________________________________________________________

Leistung: (1x) 30 Tage Softerotik Mitgliedschaft bei vivis-homepage.de

Nr. SMVM-6AIX
Benutzer: minkaschnalznich@gmail.com
Passwort: agofey67

Betrag netto: 47,80 Euro
zzgl. 19 % MwSt.: 11,20 Euro
________________________________________________________________________
Gesamtbetrag: 59,- Euro


Bitte überweisen Sie den noch offenen Betrag von 59,- Euro (inklusive 19 % MwSt.)
innerhalb von 7 Tagen auf folgendes Konto:


Inhaber: United Payment Limited
Konto: 135054502
BLZ: 16040000
Institut: Commerzbank Potsdam
Verwendungszweck: SMVM-6AIX


Für Überweisungen aus Österreich, Schweiz und anderen Ländern der EU:

Inhaber: United Payment Limited
IBAN: DE96 1604 0000 0135 0545 02
BIC-/SWIFT-Code: COBADEFF160
Institut: Commerzbank Potsdam
Verwendungszweck: SMVM-6AIX



Sie haben diese 30 Tage Softerotik Mitgliedschaft bei www.vivis-homepage.de

per E-Mail am:
09.08.2009 um 15:07:22 Uhr erworben.
Ihre IP Nummer 193.200.150.152 , Zeit des Vertragschlusses und der Name des Providers *.200.150.152 wurden beim Erwerb gespeichert
und auf unserem Server protokolliert.

Sie haben folgendes akzeptiert:
*Durch Betätigung des Buttons "Jetzt klicken ", kaufen Sie eine 30 Tage Softerotik Mitgliedschaft
bei vivis-homepage.de

. ( siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen )
Die 30 Tage Softerotik Mitgliedschaft kostet 59 Euro incl. Mwst.

Dieser Hinweis ist auf unserer Internetseite
vivis-homepage.de

sowie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesbar.
Ebenfalls haben Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
In den AGBs wird ebenfalls nochmals auf den Preis hingewiesen.



W i c h t i g e r H i n w e i s:

Da unser Erotik - Service in letzter Zeit häufig illegal mißbraucht worden ist,
sehen wir uns gezwungen, bei Nichtzahlung oder keinerlei Reaktion auf dieses Schreiben,
einen Strafantrag bei der Potsdamer Staatsanwaltschaft aufzugeben.
Diesen Aufwand nehmen wir gerne auf uns, da es bei einigen Kunden schon öfters
aufgetreten ist und wir nicht bereit sind dieses in Kauf zu nehmen.

Mittels Ihrer IP Nummer, die bei der Nutzung gespeichert wurde, kann im Rahmen einer
staatsanwaltschaftlichen Ermittlung die hinter der IP stehende natürliche Person mit Anschrift ausfindig gemacht werden.
Wer einen Vertrag schließt und dabei seiner Verpflichtung nicht nachzukommen gedenkt, macht sich zumindest
eines versuchten Betruges strafbar. Dieser Umstand genügt, um eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten.
Wir behalten uns entsprechende Schritte bei Verweigerung der Zahlung vor.

Da Sie nachweislich diesen Dienst in Anspruch genommen haben, bitten wir Sie den Betrag umgehend zu überweisen,
um weitere Kosten und Unannehmlichkeiten zu verhindern. Bedenken Sie, das einige Banken länger brauchen um zu buchen, daher
zahlen Sie bitte so schnell wie möglich.


Nach Zahlungseingang ist das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns beendet.



Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

United Payment Limited
Am Buchhorst 34
14478 Potsdam

United Payment Abrechnungen
Gerichtsstand: Amtsgericht Potsdam
E-Mail: info@vivis-homepage.de

Telefonischer Support/Kundenbetreuung
Wir sind für Sie da von Montag - Freitag / 9 - 17 Uhr

Tel: 49 (0)331 - 8171600
Fax: 49 (0)331 - 8171602

Donnerstag, 23. Juli 2009

Gulli.com: ein Vorzeigeportal der Abofallenbetreiber


Früher war das "Gulli" echt mal gut - leider hat sich das mit den neuen Besitzern gewandelt:
Tretminen gab es auf der Piraten- und Hackerseite “Gulli.com” schon immer. Während sich Gulli-Gründer Randolf Jorberg (27) aus Bochum in Nordrhein-Westfalen noch ein paar Tausender nebenher im Monat für Dialer-Umleitungen (0190er-Nummern) zu Testversionen von neuen Produkten hinzuverdiente, geht es für den neuen Besitzer Valentin Peymann Fritzmann (25) aus Wien (Österreich) heute um Millionen.
Egal, was Sie auf Gulli herunterladen wollen, Sie landen immer auf Firstload, einem Bezahlzugang (Jahresabo 94,80 Euro) für Umsonst-Software. Jahreseinnahme: 25 Millionen Euro.
Firstload gehört Dr. Robert Fritzmann (50) aus Wien. Sein Sohn Valentin hat sich die alte Piratenseite und den Untergrund-Chat “Board.gulli.com” (900.000 registrierte User) im Februar 2008 für einen sechsstelligen Betrag gekauft. Offensichtlich zu dem einzigen Zweck, um neue Opfer für seine Inkassodienste in Wien und Vlotho (Teutoburger Wald) zu finden.
GoMoPa rief bei der InQnet GmbH im Wiener Galaxy Tower an. Das ist die Firma von Valentin Fritzmann, über die er die angebliche Verbraucherseite Gulli betreibt. GoMoPa will wissen, warum die einstige Piratenseite zur reinen Werbeseite für Firstload verkommen ist.
Zunächst meldet sich am Telefon ein Rene Aneter. Er stellt sich als der Projektentwickler für Gulli vor. Zunächst behauptet er:
“Nicht alles wird auf Firstload umgeleitet.”
GoMoPa kontert: “Doch, Sie können eingeben, was sie wollen.”
Aneter streitet nicht lange und sagt:
“Firstload ist unser Werbepartner. Da fährt die Bahn drüber. Punkt.”
Soll heißen, mehr gibt es nicht zu sagen.
GoMoPa setzt dennoch nach: Aber dann verstehen wir Ihren Testbericht über Firstload nicht, der mit einer klaren Gulli-Empfehlung endet. Wie auch sonst? Man kann ja schlecht etwas seriös testen, wenn man es zugleich bewirbt.
Aneter gibt zu: “
Ja, das ist unglücklich. Der Testbericht wird noch überarbeitet”. Dann geht er zum Angriff über: “Aber was haben Sie gegen Firstload? Der Zugang ist ab 18 Jahre, und die Kosten sind doch ausgewiesen. Ich habe mal einen Mann, Mitte 30, der sich beschwert hat, gefragt, warum er sich angemeldet hat. Er sagte, er habe keine Zeit gehabt, sich die AGBs durchzulesen. Ist deshalb Firstload schlecht?”
GoMoPa verlangt den Chef zu sprechen.
Valentin Fritzmann geht sofort in die Vollen:
“Kennen Sie Firstload überhaupt?”
GoMoPa muss zugeben: “Nein, genutzt haben wir die Seite noch nicht.”
Fritzmann erleichtert und siegesgewiß:
“Glauben Sie mir, wenn Sie auch nur eine Stunde mit Firstload gearbeitet hätten, würden Sie mich begeistert anrufen.”
GoMoPa verweist auf Tatsachen. Nämlich die AGBs, nach denen bereits 15 Euro fällig werden, wenn man nur einen falschen Vornamen angibt, und nach denen eine Widerspruchsfrist erlischt, wenn man über die engen Gigabytegrenzen hinaus herunterlädt, weil dann sofort das nächsthöhere Abo beginnt.
Fritzmann:
“Ach AGBs. In der Praxis hält sich doch niemand an die AGBs.”
GoMoPa: Das sehen Ihre 200 Inkassoeintreiber um Frank Babenhauserheide in Deutschland anders.
Fritzmann:
“Mit Deutschland habe ich nichts zu tun. Ich war nirgendwo in Deutschland. Haben Sie Beweise dafür, dass ich in Deutschland war?”
GoMoPa hat. Denn die beiden Fritzmänner waren nicht unsichtbar, als sie sich im Juni zur Krisensitzung mit Frank Babenhauserheide in Herford (Nordrhein-Westfalen) im Inkassobüro von Collector trafen. Die Mitarbeiter haben Handy- und Internetverbot, bis der “Maulwurf” gefunden ist, der das Krisentreffen verriet, nachdem die Staatsanwaltschaft Hannover drei Inkassokonten mit fast einer Million Euro einfrieren ließ.
Was die Staatsanwaltschaft dabei am meisten interressiert: Wie kommen die Inkassofirmen der Fritzmänner an Adressen für täglich 10.000 Inkassobriefe, die alleine die Operationszentrale von Mega-Downloads und Firstload in Vlotho verlassen? Denn immer weniger Anzeigende waren wirklich auf den Seiten von Firstload oder Mega-Downloads.
GoMoPa traf sich mit einem Insider, der darüber sehr genau Bescheid weiß.
GoMoPa: Wie funktioniert die Adressenbeschaffung auf Gulli?
Insider:
“Erstens, Gulli wirbt für Firstload. Firstload wirbt für anonymes kostenloses unbegrenztes Herunterladen von Programmen innerhalb von zwei Wochen. Wer es schafft, nicht in die Falle zu tappen, also unter 3 Gigabyte bleibt, hat ja dennoch seine Daten eingegeben, obwohl das Herunterladen doch anonym sein soll. Er bekommt einen Inkassobrief.”
GoMoPa: Dann wäre ja Gulli eine Adress-Schaufel für die Inkassoeintreiber?
Insider:
“Nur zu einem kleineren Teil.”
GoMoPa: Und der größere Teil?
Insider:
“Das läuft über Pop-Ups und Browser-Spiele. Valentin Fritzmann behauptet immer, er entwickelt neue Online-Spiele und bringt sie auf den Markt. Aber das ist Quatsch. Er verwaltet nur Geld. Er beauftragt die sogenannte Rumänenbande mit der Entwicklung von Browser-Spielen. Das sind Matthias Müller (32) und Abdulla Saleh (32) von Mymovies, elicious, EyeStar und networx aus der Leopoldstraße 19 in München und Nico Gabriel Carjea, mit dem sie in Sibiu (Hermannstadt in Rumänien) die Firma SC Net Venture SRL betreiben. Sie sind zum Beispiel dafür verantwortlich, wenn beim Surfen im Internet plötzlich ein Popup-Fenster aufgeht mit den Worten: Sie haben einen Z4 gewonnen. Man braucht nur seine Daten eingeben, schon ist man dabei. Das geht auch bei den kostenfreien Test-Spielen. Eingetrieben wird das Geld dann über Collector, Support & Service und Web Service von Frank Babenhauserheide. Und über den Buchhalter der Fritzmänner, Reinhard Pils, in Wien kommt das Geld nach Österreich oder zu Briefkasten-Treuhandfirmen in Dubai.”
GoMoPa: Gibt es noch mehr Adress-Beschaffmöglichkeiten, die die Fritzmänner nutzen?
Insider:
“Und ob. Die Preisangabe baut sich auf der Bezahlseite in Zeitlupe auf. Man sucht zum Beispiel bei Google nach einem Programm, sagen wir Office oder Acrobate Reader. Es erscheinen viele Seiten. Ganz oben scheinbar völlig Neutrale. Die sind in Wirklichkeit von Mega-Downloads.net bezahlt. Klickt man auf eine dieser Seite, wird man sofort auf Mega-Downloads.net umgeleitet. Die Gemeinheit besteht darin, dass man es gar nicht merken kann.”
GoMoPa: Wieso kann man es nicht merken?
Insider:
“Weil die Schrift, also die Beschreibung der Seite, im Textformat HTML geschrieben ist. Aber die Preisangabe für das Abo ist nicht in HTML, sondern wird als hochauflösendes Foto im Format BIT eingespielt. Wer nun kein Hochgeschwindigkeits-Internet mit einem superschnellen Rechner hat, gibt seine Angaben in dem Glauben ein, dass das Programm kostenlos ist. Wenn dann das Foto mit dem Preis hochgeladen ist, ist es zu spät. Man bekommt in jedem Fall nach einer Woche einen Inkassobrief über 96 Euro für Mega-Downloads.net und 45 Euro Anwaltsgebühren.”
GoMoPa: Was ist mit gekauften Datensätzen?
Insider:
“Ja, das wird immer wieder von den Fritzmännern oder anderen Chefs als Ausrede ins Spiel gebracht. Mega-Downloads.net würde angeblich 100 Affiliates haben. Das sind Leute, die Adressen mit Bankverbindungen für 50 Cent kaufen und dann an Mega-Downloads für 15 Euro und mehr pro Adresse verkaufen. Mega-Downloads würde erst merken, dass die Adressen nicht stimmen, wenn Widersprüche kommen. Dann seien die Affiliates über alle Berge. Doch dies ist nur eine Ablenkung von der Wahrheit. Das Geschäft würde sich für Mega-Downloads doch gar nicht rechnen, weil erfahrungsgemäß nur ein bis zwei Prozent der Angeschriebenen auch wirklich zahlen. Deshalb gibt es diese Geschäfte in Wirklichkeit gar nicht. Und Betrug wäre es ja allemal, eine Adresse zu verwenden, wenn man gar nicht sicher ist, dass derjenige überhaupt auf einer Aboseite war.”
Gibt es auf Gulli eine Zensur?
GoMoPa schrieb alle 12 Moderatoren des Boards an und wollte ihre Meinung zum Gulli-Missbrauch als Werbeplattform und Adressenschaufel für Abzockseiten wissen?
GoMoPa wurde sofort geperrt. “Aufhebung der Sperre: Nie!”
Damit nicht genug. Seit der Berichterstattung über Mega-Downloads.net wird GoMoPa mit DDOS-Attacken überzogen.
Insider:
“Ja, Kritiker werden von uns mit Spam-Anfragen zugebombt. Das machen unsere Maschinen in Rumänien.”
GoMoPa: Aber Gulli berichtet ebenfalls über DDOS-Attacken und bietet sogar ein Abwehrprogramm an.
Insider:
“Ich würde kein Abwehrprogramm von jemanden kaufen, der mich zuvor attackiert hat. Es könnte ein Spion sein.”
Und was sagt der Gründer und Ex-Chef von Gulli zu dem Zustand seines Babys?
Jorberg:
“Ich habe seit dem Verkauf mit der ganzen Sache abgeschlossen.”
GoMoPa: Aber Sie sind doch noch als User aktiv.
Jorberg:
“Na ja, alle drei Wochen schaue ich mal vorbei.”
GoMoPa: Sie wurden als Dialer-King bezeichnet.
Jorberg:
“Den Namen haben mir andere gegeben.”
GoMoPa: Kannten sie die Gebrüder Schmidtlein aus Büttelsborn in Hessen? Andreas Walter Schmidtlein (34) hatte mit Dialern sein erstes Vermögen verdient?
Jorberg:
“Vielleicht habe ich den einmal getroffen. Befreundet waren wir nie.”
Schade, dass Jorberg da so vergesslich ist. Gulli.com von Jorberg wurde unter Jorbergs Firma “fliks ist-solutions GmbH & Co. KG” betrieben. Die besaß wiederum die Dialerdomain Hacking.de und hatte als Betreiber Andreas Schmidtlein aus Büttelsborn. Administrator von Hacking.de war Randolf Jorberg. Jorberg und Schmidtlein bedienten sich auch des umstrittenen Rechtsanwalts Bernhard Syndikus (50) aus München. Der Anwalt saß nach Information des Hamburger Nachrichtenmagazins Der Spiegel bereits in Untersuchungshaft, weil ihm die Staatsanwaltschaft Verbindungen zum größten deutschen Raubkopiernetzwerk vorwirft. Aber sonst kannte man sich ja nicht.
GoMoPa: Sind Sie mit Valentin Fritzmann befreundet?
Jorberg:
“Nein.”
GoMoPa: Würden Sie Gulli zurückkaufen?
Jorberg:
“Erstens habe ich nicht so viel Geld und zweitens will ich nach zehn Jahren mal was Neues machen. Ich vertreibe künftig Macs und Apple-Handys.”
GoMoPa: Danke für das Gespräch.
Die Staatsanwaltschaft Hannover bittet weiter um Mitarbeit:
Alle Geschädigten von Mega-Downloads.net und Firstload sollen sich schriftlich als Zeugen melden: Staatsanwaltschaft Hannover, Postfach 109, 30001 Hannover. Das Aktenzeichen lautet: 5302 Js 41769/09.
Originalbericht auf GoMoPa


Gefunden im Blog von: http://abraexchen.wordpress.com

Mittwoch, 15. Juli 2009

VORSICHT! JETZT KOMMEN MAHNBESCHEIDE

VORSICHT! JETZT KOMMEN MAHNBESCHEIDE !
DIE URLAUBSZEIT IST DA UND Internet-Abzocker erhöhen den Druck auf ihre vermeintlichen Kunden.
Sie verschicken nicht nur Rechnungen und Mahnungen, sondern jetzt auch gerichtliche Mahnbescheide.
WER DIE FRIST URLAUBSBEDINGT VERSÄUMT UND NICHT FRISTGEMÄSS (14 Tage) WIDERSPRUCH EINLEGT (kostenlos, durch Setzen des Häkchens "Widerspruch" auf dem gelben Formular) HAT EIN PROBLEM !
Das ist jetzt ein großer Unterschied:
Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert, müssen Sie reagieren und innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen sonst wird der Mahnbescheid rechtskräftig und dann kann bald der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen und vollstrecken.
Keiner prüft, ob der Anspruch wirklich besteht:
Inzwischen werden aber erste Mahnbescheide an die Opfer geschickt und auf diese gerichtlichen Mahnbescheide muss man unbedingt reagieren !!!
Was genau zu tun ist, erklärt Rechtsanwalt
Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern auf dem Video rechter Hand ---->>
und hier sein Interview mit Rechts-Tipps: http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/29/0...589757,00.htm

Montag, 13. Juli 2009

Download-Abzocker: Noch ein “paar” neue Lockvogelseiten und dubiose Downloadportale

Wer gedacht hat, dass es nach den erst letzte Woche erwähnten 30 neuen und dubiosen Portalen und Lockvögeln zu den Abzockangeboten wie Abcload.de, Softwaresammler.de, 99Downloads.de, My-Downloads.de, Win-Loads.net und natürlich Opendownload.de jetzt erst einmal etwas ruhiger werden dürfte, den muss ich jetzt leider enttäuschen.

Ich werde mir dieses Mal nicht die Mühe machen und Screenshots, Weiterleitungungen oder Verflechtungen publizieren, sondern liste die Domains einfach mal auf, nach Möglichkeit natürlich mit den dazu gehörigen Inhabern und/oder Betreibern:

ANTIVIRUS-HERUNTERLADEN24.COM
Nordstrasse 92
CH-8037 Zürich

  • Antivirsecurity.com / Kostenpflichtiges Angebot

DigitalChocolate Inc.
Alexis Dearing (eat@digital-chocolate.org)
First Avenue
Suite 360 1461 A
New York, New York NY10021

  • Downportal.de / Kostenpflichtiges Angebot der M-Net Services Ltd.

Domain: downportal.de
Domain-Ace: downportal.de
Nserver: ns.stratoserver.net
Nserver: ns2.stratoserver.net
Status: connect
Changed: 2009-05-13T21:23:18+02:00

[Holder]
Type: ORG
Name: M-Net Service Ltd.
Address: Steinbuck 24
Pcode: 79771
City: Klettgau
Country: DE
Remarks: CID: 7581204/1020
Changed: 2009-04-03T21:02:08+02:00

[Admin-C]
Type: PERSON
Name: Goran Petrovic
Address: M-Net Service Ltd.
Address: Steinbuck 24
Pcode: 79771
City: Klettgau
Country: DE
Remarks: CID: 7581204/5
Changed: 2009-04-03T21:02:08+02:00

  • Shareware-D.com / Dubioses Downloadportal

Diamond of Dominican Republic
KM. 22, Las Americas HWY
Parque Las Americas
Santo Domingo

  • Flashplayer-Info.com / Dubioses Downloadportal
  • Neueste-Software.net / Leitet zu My-Downloads.de

Giuseppe Bozzoli
Dept. “NEUESTE-SOFTWARE.NET
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Registrant ID: CR4074682
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Registrant Street1: 42 place de la Bastille
Registrant City: Paris
Registrant State/Province: Paris
Registrant Postal Code: 75023
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Registrant Phone: +33.0143420232
Registrant Email: jj34873y@yahoo.fr

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31 Great Marlborough Street – Roseau
Commonwealth of Dominica – West Indiens
Company Number: 11638

E-mail: support@creative-investment-group.com

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Samstag, 27. Juni 2009

SOFTWARESAMMLER BETRUG ODER ABZOCKE ?? HIER GROSSES MINKA GEWINNSPIEL !!

1. Preis:

1 Jahr kostenloser Zugang bei softwaresammler.de wo Sie dann völlig kostenlos FREEWARE wie openoffice oder Firefox runterladen und benutzen dürfen!

2. Preis:


1 Abend mit Abendessen in einem Münchner Biergarten mit und auf Kosten von Katie Günter

3. (Trost) - Preis:

1 Komplette GESICHTSANALYSE mit Stylingvorschlägen gestiftet von den gleichnamigen Modespezialisten aus Wien

Und nun zur grossen PREISFRAGE: wie heisst der Nachfolger von der weltberühmten Seite opendownload.de ???

Die Antwort senden Sie bitte an den webmaster: unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamen und Ihrer Anschrift sowie Ihrer kompletten Bankdaten inklusiv (Kontonummer, Name der Bank, BLZ) oder Ihrer Kreditkartendetails incl. dem Ablaufdatum, damit wir Ihnen den Gewinn im Falle eines Falles auch ordnungsgemäss per Paket zuschicken können.

Unter allen richtigen Einsendungen verlosen wir dann die ausgesetzten Preise!

Einsendeschluss: Weihnachten 2009

Der Rechtsweg ausgeschlossen

Donnerstag, 12. Februar 2009

WINNERKING - MAGOLINO IST WIEDER HÖCHST AKTIV UND MINKA WILL NATÜRLICH "14 TAGE TESTEN"

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1 x Audi A5 oder 25.000 Euro
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10 x 10.000 Euro Bargeld gewinnen
1 x 32" Philips LCD-Fernseher
10 x Apple iPod mit 160 GB
1 x Luxusreise nach Australien für 2 Personen

Wie ist das nur möglich werden Sie fragen?
Ja Minka, nur Winnerking bringt Ihnen diese traumhaften Gewinne in greifbare Nähe. Denn Winnerking trägt Sie konstant und zuverlässig in monatlich bis zu 200 ausgewählte Preisausschreiben ein und erhöht erwiesenermaßen Ihre Chancen auf einen dieser exklusiven Gewinne. Die Abwicklung erfolgt natürlich technisch zuverlässig und nach sorgfältiger redaktioneller Auswahl. Lassen Sie nicht die Chance Ihres Lebens entgehen, Frau Schnalznich!

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(1) Ein aktueller Auszug von Gewinnspielen im November
(2) Nach Zahlungseingang, solange Vorrat reicht

* Widerrufsbelehrung: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Vertragsschluß und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs.2 BGB i.V.m. § 1 Abs.1,2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 S1 BGB i.V.m. § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Magolino GmbH, Strümpellstr. 8, 91052 Erlangen. Nach Ablauf von zwei Wochen gehen wir davon aus, dass Sie unser Angebot auch weiterhin in Anspruch nehmen möchten. Ihr Abonnement verlängert sich dann automatisch um 12 Monate, für monatlich nur 7,49 Euro (=89,88 Euro jährlich, zahlbar im voraus).

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