Mittwoch, 19. September 2012

Betrüger tummeln sich im Internet

Was ist eigentlich BETRUG ?

Im Strafgesetzbuch steht hierzu folgendes geschrieben:

 § 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Wichtig ist hierbei, daß der Betrüger von vornherein plant, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen und damit das Vermögen eines anderen beschädigt, Bereits Versuche sind strafbar.

So gibt es eine ganze Reihe von Frauen (und auch Männern), die im Café Viereck sitzen und ihre Strafen absitzen müssen, weil sie etwa bei Versandhändlern Waren bestellt haben, für die sie weder das Geld noch die Absicht hatten, um diese nach Erhalt auch zu bezahlen.

Und wie verhält sich das mit Dienstleistungen, die zwar in Anspruch genommen wurden, für die aber nicht bezahlt wurde:

Hierzu sagt das Strafgesetzbuch im Paragaf

§ 265a
Erschleichen von Leistungen
(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.


Und wie verhält es sich, wenn jemand vorsätzlich seine Rechnungen einfach nicht bezahlt ?

In der Wikipedia findet sich hierzu:

Die eigene (kriminologische) Bezeichnung ist für diese Betrugsformen deswegen entstanden, weil es nach geltendem Recht nicht strafbar ist, Verbindlichkeiten nicht zu erfüllen oder, spezieller, Rechnungen nicht zu bezahlen. Der Gläubiger ist in diesen Fällen grundsätzlich auf die zivilrechtliche Durchsetzung seiner Ansprüche verwiesen, ohne dass das Strafrecht eingreifen könnte. Eine Ausnahme bildet die Verletzung der Unterhaltspflicht, weil hier auch die Interessen der Allgemeinheit in besonderer Weise berührt werden.
Die Straflosigkeit der Nichterfüllung eigener Verbindlichkeiten muss aber dort ihre Grenze finden, wo der Schuldner gerade auf diesen Effekt vertraut, und sich deswegen überhaupt erst zivilrechtlich verpflichtet. Dies wiederum gilt in besonderem Maße dann, wenn der Schuldner überdies weiß, dass er zur Erfüllung seiner Vertragspflichten überhaupt nicht in der Lage ist, der Gläubiger also nicht einmal auf dem Zivilrechtswege erfolgreich sein wird, weil ein Schuldnervermögen, in das die Zwangsvollstreckung betrieben werden könnte, nicht vorhanden ist.
In Deutschland ist der Eingehungsbetrug nach dem allgemeinen Betrugstatbestand (§ 263

StGB) strafbar.

Viele Menschen glauben, daß alles was sie im Internet finden kostenlos ist, bzw. sein soll und sie verhalten sich entsprechend. Auch glauben diese Menschen, im Internet wäre man anonym und sie könnten machen, was immer sie wollen, ohne mit den Konsequenzen ihres Tuns konfrontiert werden zu können.

Dies ist ein Trugschluss und Irrglaube. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und jeder Nutzer hinterlässt seine Spuren, unter welchen man ihn identifizieren und zur Rechenschaft ziehen kann

DAS INTERNET VERGISST NICHTS

Ganze Heerscharen von Anwälten verdienen sich ihren Lebensunterhalt damit, um den Irrglauben,

"alles im Internet ist kostenlos"

zu berichtigen und versenden Abmahnungen und Rechnungen, etwa für illegale downloads und für die Nutzung von Dienstleistungen, die über das Internet angeboten und bezogen werden.

In lockerer Reihenfolge outen wir hier besonders dreiste Mitmenschen, die denken, sie könnten sich Dienstleistungen erschleichen, ohne für diese auch bezahlen zu müssen:


Kennen Sie auch jemand, der bei Ihnen eine Dienstleistung bestellt hat, mit deren Ausführung ausdrücklich zufrieden war, aber dennoch, trotz mehrfacher Mahnung und Gelegenheit, die Rechnung zu bezahlen, seiner Zahlungspflicht nicht nachkam ? Dann posten Sie die Daten doch hier mit den Kommentaren, um Betrüger zu outen und andere Dienstleister vor solchen faulen "Kunden" zu warnen.

Hilfteich ist vielleicht auch ein Internetdetektiv, im den Betrug aufzudecken.